Die Kanzlei KUJUS Strafverteidigung mit Sitz in Leipzig ist eine hochspezialisierte Kanzlei für Strafrecht. Wir verteidigen Sie als Ihr Anwalt im Strafrecht und Strafverteidiger bundesweit im gesamten Strafverfahren
Wir sind ausschließlich im Strafrecht tätig. Mandate aus anderen Rechtsgebieten bearbeiten wir nicht bzw. leiten diese an eine Kanzlei aus unserem Netzwerk weiter.
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Wir sind eine langjährig auf dem Gebiet der Strafverteidigung tätige Leipziger Kanzlei und verfügen über entsprechende Erfahrung. Rechtsanwalt Kujus ist Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht.
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Wir arbeiten vollständig digital. Die Vorteile der Digitalisierung - etwa die digitale Akte und die kurzfristige Kommunikation - kommen direkt unseren Mandanten zu Gute.
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Wir setzen uns als Strafverteidiger engagiert für Ihre Rechte ein. Wir verteidigen Sie in Leipzig sowie vor allen deutschen Strafgerichten – bis hin zum Bundesgerichtshof. Vertrauen Sie auf unsere Expertise im Strafrecht und profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung als Rechtsanwalt im Bereich der Strafverteidigung.
Nichts schafft mehr Vertrauen als das Wissen, den eigenen Fall in den kompetenten Händen einer im Strafrecht spezialisierten Kanzlei zu wissen. Nur Rechtsanwälten, die umfassende theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen im Strafrecht vorweisen können, wird der Titel Fachanwalt für Strafrecht verliehen.
Wir sind eine spezialisierte Leipzger Anwaltskanzlei für Strafrecht. Wir betreuen Sie vom Ermittlungsverfahren bei der Polizei und Staatsanwaltschaft über das Verfahren beim Amtsgericht oder Landgericht bis hin zum Rechtsmittelverfahren.
Verteidigung im Allgemeinen Strafrecht – z.B. bei:
Verteidigung im Betäubungsmittelstrafrecht – z.B. bei:
Verteidigung im Jugendstrafrecht und im Jugendstrafverfahren.
Verteidigung im Sexualstrafrecht – z.B. bei:
Verteidigung im Verkehrsstrafrecht – z.B. bei:
Verteidigung im Wirtschaftsstrafrecht – z.B. bei:
Die Kanzlei befindet sich in der Pfaffendorfer Str. 25, 04105 Leipzig – in direkter Nähe zum Zoo Leipzig.
Sie erreichen die Kanzlei zu Fuß bzw. mit den Öffentlichen Verkehrsmitteln über die Haltestellen „Hauptbahnhof Leipzig“, „Zoo Leipzig“, „Lortzingstraße“ oder „Goerdelerring“.
Mit dem Pkw erreichen Sie uns über die B2 bzw. die B6. Es stehen Kanzleiparkplätze zur Verfügung. Alternativ können Sie Ihr Fahrzeug im Zoo-Parkhaus abstellen.
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Sie haben eine Vorladung, eine Anklage oder einen Strafbefehl erhalten? Bei Ihnen hat eine Durchsuchung stattgefunden? Ein Freund oder Verwandter wurde verhaftet? Es steht eine Hauptverhandlung vor Gericht an oder Sie wollen gegen ein Urteil Berufung oder Revision einlegen?
Zögern Sie nicht, einen Rechtsanwalt für Strafrecht bzw. Strafverteidiger mit der Verteidigung zu beauftragen. Gerade zu Beginn eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens werden die notwendigen Weichen für einen positiven Verfahrensausgang gestellt.
Wir setzen uns für die Wahrung Ihrer Rechte als Beschuldigter ein. Wir erörtern mit Ihnen die Verfahrensakte und erarbeiten eine gemeinsame Verteidigungsstrategie. Dabei erhalten Sie stets eine realistische und vor allem ehrliche Einschätzung der Sachlage.
Wir helfen Ihnen… In Leipzig und bundesweit!
Wer Beschuldigter im Strafverfahren ist, hat häufig viele Fragen: Wie geht es weiter? Muss ich vor Gericht? Werde ich verurteilt? Welche Kosten entstehen?
Das Strafverfahren beginnt mit einer Strafanzeige. Diese kann sowohl von Privatpersonen als auch von der Polizei (oder sonstigen Behörden) erstattet werden.
Es schließt sich das Ermittlungsverfahren an. In diesem Verfahrensabschnitt geht die Polizei sowie die Staatsanwaltschaft allen Beweisen und Zeugen nach – sowohl zu Gunsten als auch zu Lasten des Beschuldigten.
Nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens entscheidet die Staatsanwaltschaft ob Anklage erhoben wird.
Nach Anklageerhebung setzt das zuständige Amtsgericht oder Landgericht einen Termin zur Hauptverhandlung an. In diesem Termin werden alle Beweismittel gesichtet und Zeugen vernommen. Am Ende fällt das Gericht ein Urteil.
Gegen das gerichtliche Urteil ist (in der Regel) ein Rechtsmittel zulässig.
Sie haben eine Vorladung von der Polizei erhalten?
Das Wichtigste vorab: Schweigen Sie! Machen Sie keine Angaben zur Sache gegenüber der Polizei. Den Termin zur Vorladung brauchen Sie nicht wahrzunehmen.
Kontaktieren Sie einen Strafverteidiger bzw. Anwalt für Strafrecht. Ihr Rechtsanwalt wird für Sie Akteneinsicht nehmen und anschließend mit Ihnen die weitere Verteidigungsstrategie besprechen.
Sie haben eine Anklage vom Amtsgericht oder Landgericht erhalten?
Wichtig: Äußern Sie sich nicht selbstständig gegenüber dem Gericht zur den Tatvorwürfen.
Kontaktieren Sie einen Fachanwalt für Strafrecht. Dieser wird für Sie Akteneinsicht nehmen und mit Ihnen gemeinsam das weitere Vorgehen absprechen.
Bei einem Strafbefehl handelt es sich um ein Urteil im schriftlichen Verfahren.
Wichtig: Sie können gegen den Strafbefehl (Urteil!) binnen zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen.
Wird kein Einspruch eingelegt, wird der Strafbefehl rechtskräftig.
Bei einem rechtzeitig eingelegten Einspruch (der im Übrigen auch immer wieder zurück genommen werden kann), wird das Amtsgericht einen Hauptverhandlungstermin bestimmen.
Ob ein Einspruch gegen den Strafbefehl sinnvoll ist, und wie Sie sich am besten verteidigen, stimmen wir gern mit Ihnen gemeinsam ab.
Wird ein naher Angehöriger oder Freund verhaftet, ist die Panik groß.
Wichtig ist aber auch in der Untersuchungshaft: Schweigen Sie, und machen Sie keine Angaben zur Sache! – Auch wenn der Rededrang groß ist.
Es steht Ihnen zu, zu jeder Zeit einen Anwalt zu kontaktieren. Machen Sie von diesem Recht Gebrauch. Nur mit Ihrem Verteidiger können Sie ungezwungen und vorbehaltlos reden.
Ihr Strafverteidiger wird Akteneinsicht nehmen, und anschließend mit Ihnen zusammen das Weitere vorgehen abstimmen – insbesondere ob eine Haftprüfung oder Haftbeschwerde sinnvoll ist.
Die Kosten eine Strafverteidigers sind höchst unterschiedlich und abhängig vom jeweiligen Einzelfall – Entscheidend sind etwa der Umfang des Verfahrens.
Möglich ist eine Abrechnung nach den gesetzlichen Gebühren oder nach einer individuellen Honorarvereinbarug.
Sollten Sie bereits verurteilt worden sein, können Sie das Urteil von einer höheren Instanz überprüfen lassen. Als Rechtsmittel stehen Ihnen (in der Regel) die Berufung oder die Revision zu.
Welches Rechtsmittel möglich und vor allem sinnvoll ist, stimmen wir gern mit Ihnen gemeinsam ab.
Selbstverständlich führen wir Mandate auch als Pflichtverteidiger.
Wichtig ist aber, dass die Beiordnung als Pflichtverteidiger nicht davon abhängig ist, ob man sich einen Anwalt leisten kann. Eine Prozesskostenhilfe gibt es im Strafverfahren nicht. Es handelt sich auch um keine kostenfreie Verteidigung.
Eine Pflichtverteidigung ist hingegen dann möglich, wenn das Verfahren besonders umfangreich oder schwierigist – oder wenn besonders schwerwiegende Strafen drohen.
Gern prüfen wir für Sie, ob eine Pflichtverteidigung in Betracht kommt.