Anwalt für Strafrecht in Leipzig: KUJUS Strafverteidigung

Ihre Kanzlei für Strafrecht

Die Kanzlei KUJUS Strafverteidigung mit Sitz in Leipzig ist eine hochspezialisierte Kanzlei für Strafrecht. Wir verteidigen Sie als Ihr Anwalt im Strafrecht und Strafverteidiger bundesweit im gesamten Strafverfahren

Kanzlei Kujus - Anwalt für Strafrecht

spezialisiert

Wir sind ausschließlich im Strafrecht tätig. Mandate aus anderen Rechtsgebieten bearbeiten wir nicht bzw. leiten diese an eine Kanzlei aus unserem Netzwerk weiter.

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Wir sind eine langjährig auf dem Gebiet der Strafverteidigung tätige Leipziger Kanzlei und verfügen über entsprechende Erfahrung. Rechtsanwalt Kujus ist Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht.

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digital

Wir arbeiten vollständig digital. Die Vorteile der Digitalisierung - etwa die digitale Akte und die kurzfristige Kommunikation - kommen direkt unseren Mandanten zu Gute.

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Visitenkarten

Effektive Strafverteidigung:
Leipzig und bundesweit

Wir setzen uns als Strafverteidiger engagiert für Ihre Rechte ein. Wir verteidigen Sie in Leipzig sowie vor allen deutschen Strafgerichten – bis hin zum Bundesgerichtshof. Vertrauen Sie auf unsere Expertise im Strafrecht und profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung als Rechtsanwalt im Bereich der Strafverteidigung.

Wir sind bekannt aus

Warum zum Fachanwalt für Strafrecht?

Nichts schafft mehr Vertrauen als das Wissen, den eigenen Fall in den kompetenten Händen einer im Strafrecht spezialisierten Kanzlei zu wissen. Nur Rechtsanwälten, die umfassende theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen im Strafrecht vorweisen können, wird der Titel Fachanwalt für Strafrecht verliehen.

> 0
Jahre Erfahrung
> 1000
Strafverfahren
> 0
positive Bewertungen

Spezialisierte Strafrechts-Kanzlei

Wir sind eine spezialisierte Leipzger Anwaltskanzlei für Strafrecht. Wir betreuen Sie vom Ermittlungsverfahren bei der Polizei und Staatsanwaltschaft über das Verfahren beim Amtsgericht oder Landgericht bis hin zum Rechtsmittelverfahren.

Verteidigung im Allgemeinen Strafrecht – z.B. bei:

  • Körperverletzung
  • Diebstahl
  • Betrug
  • Nötigung
  • Beleidigung

 

Mehr zum Allgemeinen Strafrecht

Verteidigung im Betäubungsmittelstrafrecht – z.B. bei:

  • unerlaubter Besitz und Anbau von Betäubungsmitteln
  • unerlaubte Einfuhr und Abgabe von Betäubungsmitteln
    • Cannabis
    • Kokain
    • Heroin
    • Ecstasy, MDMA
    • Crystal

 

Mehr zum Betäubungsmittelstrafrecht

Verteidigung im Jugendstrafrecht und im Jugendstrafverfahren.

Mehr zum Jugendstrafrecht

Verteidigung im Sexualstrafrecht – z.B. bei:

  • Sexueller Übergriff
  • Sexuelle Nötigung
  • Vergewaltigung
  • Sexueller Missbrauch von Kindern und Jugendlichen
  • Kinderpornografie
  • Jugendpornografie

 

Mehr zum Sexualstrafrecht

Verteidigung im Verkehrsstrafrecht – z.B. bei:

  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht)
  • Alkohol und Drogen am Steuer
  • Fahrlässige Körperverletzung
  • Fahrlässige Tötung
  • Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis

 

Mehr zum Verkehrsstrafrecht

Verteidigung im Wirtschaftsstrafrecht – z.B. bei:

  • Betrug
  • Untreue
  • Steuerhinterziehung
  • Insolvenzverschleppung
  • Geldwäsche

 

Mehr zum Wirtschaftsstrafrecht

Pfaffendorfer Str. 25, 04105 Leipzig

Für Sie vernetzt

Das sagen unsere Mandanten

Brigitte B.
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Unkomplizierte Mandatsübernahme. Zeitnahe digitale Information zu einzelnen Vorgängen. Bei Rückfragen immer erreichbar. Herrn Kujus als Verteidiger im gesamten Verfahren mit gutem Ausgang war für mich ein Glücksfall.
Jimmy B.
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Ein sehr angenehmes und auf ganzer Linie kompetentes Team. Herr Kujus ist bei Anfragen immer sehr schnell und kann eine auch für den Laien verständliche Antworten bieten, was leider nur noch sehr selten bei Anwälten vorkommt. Die Zuverlässigkeit, die schnelle Bearbeitung von Fragen sowie der freundliche Umgang sind die entscheidenden Faktoren für mich, um hier klare 5 Sterne zu vergeben. Ich würde Herrn Kujus jederzeit weiterempfehlen und gebe hier auch sehr gerne eine solch positive Bewertung ab.
Sabine B.
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Sehr geehrter Herr Kujus. Ich möchte Ihnen nochmal für alles danken. Sie haben mich immer beruhigt. Und das Beste ist, bei Gericht wurde das Verfahren eingestellt. Das hätte ich nie geglaubt. Aber Sie haben eine tolle Arbeit geleistet. Vielen Dank!!!!!
Kai L.
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Ich kann die Kanzlei zu 110% weiter empfehlen. In der Kanzlei habe ich mich aufgehoben gefühlt und wurde sehr gut beraten. Herr Kujus suchte nach Lösungen und hat diese auch gefunden. Das junge Team an seiner Seite ist sehr freundlich und hilfsbereit. Ich bedanke mich nochmals für die gute Zusammenarbeit. Alles gute weiterhin und viel Erfolg.
Andreas B.
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Herr Kujus hat mich bei einem drohenden Verfahren unterstützt und führte mit mir ein sehr rücksichtsvolles, taktvolles und gutes Erstgespräch. Er hat seine Hilfe sofort angeboten und ich habe mich absolut in den richtigen Händen aufgehoben gefühlt. Darüber hinaus ist er auch menschlich sehr umgänglich und sympathisch. Sein Team hat die Kontakte professionell unterstützt. Ich kann Herrn Kujus an jeden weiterempfehlen, der sich in einer Situation befindet, in der ein erfahrener Rechtsbeistand benötigt wird. Es lohnt sich immer einen Anwalt zu nehmen um ruhig schlafen zu können. Vielen Dank Herr Kujus!
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Tommy Kujus: Ihr Strafverteidiger

Die Kanzlei wird geführt von Rechtsanwalt Tommy Kujus. Aufgrund nachgewiesener besonderer theoretischer Kenntnisse sowie praktischer Erfahrungen im Bereich des Strafrechts und der Strafverteidigung wurde ihm von der Rechtsanwaltskammer Sachsen der Titel Fachanwalt für Strafrecht verliehen.

Ihr Weg zur Kanzlei

Die Kanzlei befindet sich in der Pfaffendorfer Str. 25, 04105 Leipzig – in direkter Nähe zum Zoo Leipzig.

Sie erreichen die Kanzlei zu Fuß bzw. mit den Öffentlichen Verkehrsmitteln über die Haltestellen „Hauptbahnhof Leipzig“, „Zoo Leipzig“, „Lortzingstraße“ oder „Goerdelerring“.

Mit dem Pkw erreichen Sie uns über die B2 bzw. die B6. Es stehen Kanzleiparkplätze zur Verfügung. Alternativ können Sie Ihr Fahrzeug im Zoo-Parkhaus abstellen.

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Warum Strafverteidigung?
Aus Überzeugung!

Sie haben eine Vorladung, eine Anklage oder einen Strafbefehl erhalten? Bei Ihnen hat eine Durchsuchung stattgefunden? Ein Freund oder Verwandter wurde verhaftet? Es steht eine Hauptverhandlung vor Gericht an oder Sie wollen gegen ein Urteil Berufung oder Revision einlegen?

Zögern Sie nicht, einen Rechtsanwalt für Strafrecht bzw. Strafverteidiger mit der Verteidigung zu beauftragen. Gerade zu Beginn eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens werden die notwendigen Weichen für einen positiven Verfahrensausgang gestellt.

Wir setzen uns für die Wahrung Ihrer Rechte als Beschuldigter ein. Wir erörtern mit Ihnen die Verfahrensakte und erarbeiten eine gemeinsame Verteidigungsstrategie. Dabei erhalten Sie stets eine realistische und vor allem ehrliche Einschätzung der Sachlage.

Wir helfen Ihnen… In Leipzig und bundesweit!

Häufige Fragen

Wer Beschuldigter im Strafverfahren ist, hat häufig viele Fragen: Wie geht es weiter? Muss ich vor Gericht? Werde ich verurteilt? Welche Kosten entstehen? 

Das Strafverfahren beginnt mit einer Strafanzeige. Diese kann sowohl von Privatpersonen als auch von der Polizei (oder sonstigen Behörden) erstattet werden. 

Es schließt sich das Ermittlungsverfahren an. In diesem Verfahrensabschnitt geht die Polizei sowie die Staatsanwaltschaft allen Beweisen und Zeugen nach – sowohl zu Gunsten als auch zu Lasten des Beschuldigten.

Nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens entscheidet die Staatsanwaltschaft ob Anklage erhoben wird.

Nach Anklageerhebung setzt das zuständige Amtsgericht oder Landgericht einen Termin zur Hauptverhandlung an. In diesem Termin werden alle Beweismittel gesichtet und Zeugen vernommen. Am Ende fällt das Gericht ein Urteil.

Gegen das gerichtliche Urteil ist (in der Regel) ein Rechtsmittel zulässig.

 

Sie haben eine Vorladung von der Polizei erhalten?

Das Wichtigste vorab: Schweigen Sie! Machen Sie keine Angaben zur Sache gegenüber der Polizei. Den Termin zur Vorladung brauchen Sie nicht wahrzunehmen.

Kontaktieren Sie einen Strafverteidiger bzw. Anwalt für Strafrecht. Ihr Rechtsanwalt wird für Sie Akteneinsicht nehmen und anschließend mit Ihnen die weitere Verteidigungsstrategie besprechen.

Mehr zur Vorladung als Beschuldigter

Sie haben eine Anklage vom Amtsgericht oder Landgericht erhalten?

Wichtig: Äußern Sie sich nicht selbstständig gegenüber dem Gericht zur den Tatvorwürfen.

Kontaktieren Sie einen Fachanwalt für Strafrecht. Dieser wird für Sie Akteneinsicht nehmen und mit Ihnen gemeinsam das weitere Vorgehen absprechen.

Mehr zur Anklage

Bei einem Strafbefehl handelt es sich um ein Urteil im schriftlichen Verfahren. 

Wichtig: Sie können gegen den Strafbefehl (Urteil!) binnen zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen. 

Wird kein Einspruch eingelegt, wird der Strafbefehl rechtskräftig. 

Bei einem rechtzeitig eingelegten Einspruch (der im Übrigen auch immer wieder zurück genommen werden kann), wird das Amtsgericht einen Hauptverhandlungstermin bestimmen.

Ob ein Einspruch gegen den Strafbefehl sinnvoll ist, und wie Sie sich am besten verteidigen, stimmen wir gern mit Ihnen gemeinsam ab.

Mehr zum Strafbefehl

Wird ein naher Angehöriger oder Freund verhaftet, ist die Panik groß.

Wichtig ist aber auch in der Untersuchungshaft: Schweigen Sie, und machen Sie keine Angaben zur Sache! – Auch wenn der Rededrang groß ist.

Es steht Ihnen zu, zu jeder Zeit einen Anwalt zu kontaktieren. Machen Sie von diesem Recht Gebrauch. Nur mit Ihrem Verteidiger können Sie ungezwungen und vorbehaltlos reden. 

Ihr Strafverteidiger wird Akteneinsicht nehmen, und anschließend mit Ihnen zusammen das Weitere vorgehen abstimmen – insbesondere ob eine Haftprüfung oder Haftbeschwerde sinnvoll ist.

 

Mehr zur Untersuchungshaft

Die Kosten eine Strafverteidigers sind höchst unterschiedlich und abhängig vom jeweiligen Einzelfall – Entscheidend sind etwa der Umfang des Verfahrens.

Möglich ist eine Abrechnung nach den gesetzlichen Gebühren oder nach einer individuellen Honorarvereinbarug.

Mehr zu den Kosten eines Strafverteidigers

Sollten Sie bereits verurteilt worden sein, können Sie das Urteil von einer höheren Instanz überprüfen lassen. Als Rechtsmittel stehen Ihnen (in der Regel) die Berufung oder die Revision zu.

Welches Rechtsmittel möglich und vor allem sinnvoll ist, stimmen wir gern mit Ihnen gemeinsam ab.

Mehr zum Rechtsmittelverfahren

Mehr zur Berufung

Mehr zur Revision

Selbstverständlich führen wir Mandate auch als Pflichtverteidiger

Wichtig ist aber, dass die Beiordnung als Pflichtverteidiger nicht davon abhängig ist, ob man sich einen Anwalt leisten kann. Eine Prozesskostenhilfe gibt es im Strafverfahren nicht. Es handelt sich auch um keine kostenfreie Verteidigung.

Eine Pflichtverteidigung ist hingegen dann möglich, wenn das Verfahren besonders umfangreich oder schwierigist – oder wenn besonders schwerwiegende Strafen drohen.

Gern prüfen wir für Sie, ob eine Pflichtverteidigung in Betracht kommt.

Mehr zur Pflichtverteidigung

Leipzig