Sie wurden vom Amtsgericht oder Landgericht verurteilt? In den meisten Fällen können Sie ein gerichtliches Urteil im Strafverfahren mit einem Rechtsmittel anfechten. Handeln Sie aber nicht vorschnell und unüberlegt. Ein Fehler kann im Nachhinein kaum wieder ausgebügelt werden.

Inhalt

Berufung und Revision

Die wichtigsten Rechtsmittel gegen ein Urteil sind die Berufung und die Revision.  Aber welches ist nun das „richtige“ Rechtsmittel? Wer ein Rechtsmittel gegen ein strafrechtliches Urteil einlegen will, kann sich – zumindest gegen Urteile des Amtsgerichts – zwischen der Berufung und der Revision entscheiden. Auch wenn beide Rechtsmittel das Ziel haben, das vorausgegangene Urteil anzufechten und beide Rechtsmittel binnen einer Woche nach Verkündung des Urteils einzulegen sind, bestehen zwischen beiden erhebliche Unterschiede.

Dabei fällt auf, dass gerade die Presse die Begriffe „Berufung“ und „Revision“ oft wild durcheinander mischt, obgleich es sich um zwei völlig unterschiedliche Rechtsinstitute handelt.

Was ist die Berufung?

Bei einer Berufung – geregelt in §§ 312 ff. StPO – findet eine gänzlich neue Tatsacheninstanz vor dem Landgericht statt. Das heißt, es werden sämtliche Zeugen noch einmal vernommen, sämtliche Bilder noch einmal angeschaut, Sachverständige gehört und Urkunden verlesen. Es ist auch möglich, neue Beweise vorzubringen, also etwa neue Zeugen vorzuladen oder neue Schriftstücke vorzulegen.

Da in der Berufungshauptverhandlung die komplette Beweisaufnahme wiederholt wird, bietet sich die Chance (oder das Risiko?), dass das Berufungsgericht den Sachverhalt anders wertet als noch die Vorinstanz. Es gilt daher: „Neues Spiel, neues Glück“.

Was ist die Revision?

Bei der Revision (§§ 333 ff. StPO) wird das Urteil „nur“ auf Rechtsfehler hin geprüft. Eine neue Beweisaufnahme findet nicht statt. Die von der Vorinstanz getroffenen Tatsachenfeststellungen werden daher nicht erneut überprüft.

Das Revisionsgericht prüft das vorausgegangene Urteil in formeller Hinsicht auf Verfahrensfehler und in materieller Hinsicht, ob das Gesetz richtig ausgelegt und angewandt worden ist. Der Prüfungsumfang ist daher erheblich eingeschränkt.

Im Gegensatz zur Berufung muss die Revision von einem Rechtsanwalt begründet werden.

Was ist die Beschwerde?

Bei der Beschwerde nach den §§ 304 ff. StPO wird ein Beschluss oder eine Verfügung eines Gerichts auf Tatsachen- und Rechtsfehler überprüft.

Die Einreichung einer Beschwerde erfolgt, wenn eine Partei der Ansicht ist, dass ihre rechtlichen Interessen durch eine Entscheidung im Strafverfahren verletzt wurden. Sie kommt insbesondere dann zum Einsatz, wenn es um die Wahrung von Verfahrensrechten oder den Schutz grundlegender Rechte der Beteiligten geht –insbesondere bei Verstößen gegen das rechtliche Gehör, mangelnde Beweiswürdigung oder formelle Fehler im Verfahren.

Die Beschwerde bietet somit eine rechtliche Grundlage für den Schutz individueller Rechte und die Sicherstellung eines fairen und rechtsstaatlichen Strafverfahrens.

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Häufige Fragen

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  • ggf. gesetzlicher Vertreter des Beschuldigten
  • Privat- und Nebenkläger

Die Berufung und die Revision müssen binnen einer Woche nach Verkündung des Gerichtsurteils eingelegt werden. Bei der “einfachen” Beschwerde muss keine Frist eingehalten werden.

Bei der Berufung handelt es sich im Strafrecht um eine neue Tatsacheninstanz mit einer Hauptverhandlung vor Gericht. Es erfolgt eine neue Beweisaufnahme. Dagegen prüft das Revisionsgericht das strafrechtliche Urteil allein auf Rechtsfehler. Es findet keine erneute Beweisaufnahme statt. Die Ergebnisse zum Sachverhalt werden in der Revision nicht überprüft.

Während gegen ein Berufungsurteil noch Revision eingelegt werden kann, ist ein weiteres Rechtsmittel gegen eine Revisionsentscheidung nicht möglich.

Die Berufung und die Revision richten sich gegen Urteile, wohin gegen die Beschwerde nur gegen Beschlüsse und Verfügungen eines Gerichts zulässig ist.

“Rechtsbehelf” ist der Oberbegriff und beschreibt alle von der Rechtsordnung zugelassenen verfahrensrechtlichen Mittel, mit welchen eine behördliche oder gerichtliche Entscheidung angefochten werden kann.

“Rechtsmittel” sind sodann nur Rechtsbehelfe mit denen eine gerichtliche Entscheidung angefochten werden sollen.

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