Rechtsmittel im Strafrecht

Sie wurden vom Amtsgericht oder Landgericht verurteilt? In den meisten Fällen können Sie ein gerichtliches Urteil im Strafverfahren mit einem Rechtsmittel anfechten. Handeln Sie aber nicht vorschnell und unüberlegt. Ein Fehler kann im Nachhinein kaum wieder ausgebügelt werden.

Tommy Kujus

Fachanwalt für Strafrecht

6 Minuten

Aktualisiert: 17.05.2026

Rechtsmittel im Strafrecht
Inhaltsverzeichnis

Lassen Sie Ihre Rechte vom erfahrenen Fachanwalt verteidigen.

Seit über 13 Jahren verteidige ich Mandanten in Leipzig im Strafrecht – persönlich, engagiert und diskret. Als spezialisierter Strafverteidiger begleite ich Sie von der ersten Vorladung bis zur Hauptverhandlung vor dem Amts- oder Landgericht Leipzig.

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Der Moment der Urteilsverkündung ist für jeden Beschuldigten eine extreme emotionale Belastung. Der Richter hat gesprochen, die Strafe steht im Raum und Sie fühlen sich möglicherweise völlig zu Unrecht verurteilt, weil entlastende Umstände ignoriert oder prozessuale Regeln schlichtweg übergangen wurden. Wenn Sie in einem Strafverfahren mit einer Verurteilung konfrontiert sind, bedeutet dies jedoch noch lange nicht, dass Sie diese Entscheidung tatenlos hinnehmen müssen. Durch die Einlegung eines Rechtsmittels können Sie sich juristisch zur Wehr setzen und den Eintritt der Rechtskraft verhindern. Sowohl die Berufung als auch die Revision entfalten einen sogenannten Suspensiveffekt.

Diese hemmende Wirkung ist für Ihre persönliche Freiheit von entscheidender Bedeutung, denn sie blockiert die Vollstreckung des Urteils, sodass Sie vorerst weder inhaftiert werden noch eine Geldstrafe zahlen müssen. Stattdessen wird Ihr Fall durch den Devolutiveffekt in eine höhere Instanz verlagert, wo das Verfahren entweder von Grund auf neu aufgerollt oder aber durch spezialisierte Richter auf fatale rechtliche Mängel hin durchleuchtet wird. Für Sie als Beschuldigter geht es in dieser prekären Phase allein darum, schnell und strategisch klug zu handeln, um Ihre Rechte zu wahren und das bestmögliche Ergebnis für Ihre Zukunft zu sichern.

Die rechtliche Einordnung: Berufung, Revision oder Beschwerde – Welcher Weg ist der richtige für Ihren Fall?

Die Wahl der geeigneten Verteidigungsstrategie hängt maßgeblich davon ab, welches Gericht die Entscheidung gefällt hat und welches prozessuale Ziel Sie verfolgen. Das Strafprozessrecht stellt Ihnen hochwirksame, aber grundverschiedene Instrumente zur Verfügung.

Rechtsmittel im Strafrecht

Die Berufung als zweite Chance zur Aufklärung der Tatsachen

Wurden Sie in erster Instanz von einem Strafrichter oder einem Schöffengericht am Amtsgericht verurteilt, ist die Berufung nach § 312 StPO in aller Regel das Mittel der Wahl. Dieses Rechtsmittel eröffnet eine völlig neue Tatsacheninstanz vor einer kleinen Strafkammer des Landgerichts. Das bedeutet für Sie ganz konkret, dass das gesamte Verfahren gewissermaßen auf null zurückgesetzt wird und eine gänzlich neue Sachentscheidung getroffen wird. Das Berufungsgericht ist an die Einschätzungen der ersten Instanz nicht gebunden.

Es findet eine komplette Wiederholung der Beweisaufnahme statt, bei der sämtliche Zeugen noch einmal vernommen, Beweisstücke begutachtet und Sachverständige gehört werden. Da Amtsgerichte in der Praxis eine gewaltige Masse an Strafverfahren bewältigen müssen und oftmals unter massivem Pensendruck stehen, ist die Berufungsinstanz nicht selten die erste Instanz, die sich die nötige Zeit für eine genaue und schulmäßige Untersuchung der Vorwürfe nimmt. Für Ihre Verteidigung bietet die Berufung zudem die wertvolle Möglichkeit, völlig neue Beweismittel, Zeugen oder Dokumente in den Prozess einzuführen, um das Gericht von Ihrer Unschuld oder einer milderen Sachlage zu überzeugen.

Die Revision als strenge Kontrolle auf rechtliche Fehler

Wenn das erstinstanzliche Urteil hingegen von einer Strafkammer oder einem Schwurgericht des Landgerichts oder gar von einem Oberlandesgericht gefällt wurde, steht Ihnen gemäß § 333 StPO ausschließlich die Revision zur Verfügung. Auch gegen amtsgerichtliche Urteile können Sie sich anstelle der Berufung für eine sogenannte Sprungrevision entscheiden. Im strikten Gegensatz zur Berufung ist die Revision keine Tatsacheninstanz, weshalb der Tathergang nicht neu verhandelt und keine neuen Zeugen angehört werden.

Das Revisionsgericht, zumeist der Bundesgerichtshof oder ein Oberlandesgericht, prüft das Urteil nach § 337 StPO ausschließlich daraufhin, ob das Gesetz nicht oder nicht richtig angewendet worden ist. Dabei wird kontrolliert, ob das Gericht bei der Urteilsfindung formelle Verfahrensvorschriften missachtet hat oder ob bei der Bewertung Ihrer Tat sachliches Recht fehlerhaft angewendet wurde.

Besonders schlagkräftig ist die Revision, wenn im Prozess fundamentale Verfahrensfehler begangen wurden. Das Gesetz benennt hierfür in § 338 der Strafprozessordnung sogenannte absolute Revisionsgründe. Liegt ein solcher Fehler vor, vermutet das Gesetz unwiderleglich, dass das Urteil auf diesem Fehler beruht, weshalb es zwingend aufgehoben werden muss. Ein solcher absoluter Aufhebungsgrund ist beispielsweise gegeben, wenn das erkennende Gericht nicht vorschriftsmäßig besetzt war oder ein Richter an dem Urteil mitgewirkt hat, obwohl er von Ihnen wegen der Besorgnis der Befangenheit abgelehnt wurde und dieses Ablehnungsgesuch zu Unrecht verworfen wurde. Von überragender Wichtigkeit für Ihre Verteidigungsrechte ist auch Ihr Anwesenheitsrecht in der Verhandlung. Hat das Gericht die Hauptverhandlung in wesentlichen Teilen in Ihrer Abwesenheit oder in Abwesenheit Ihres Pflichtverteidigers durchgeführt, stellt dies einen gravierenden Verfahrensmangel dar. Auch wenn das Gericht die Öffentlichkeit unzulässig von Ihrem Prozess ausgeschlossen hat oder Ihre Verteidigung unzulässig beschränkt wurde, bietet die Revision einen starken Hebel, um das ungerechte Urteil zu Fall zu bringen.

Rechtsmittel im Strafrecht

Die Beschwerde bei gravierenden Eingriffen im laufenden Verfahren

Wenn Sie sich gegen eine Entscheidung wehren müssen, die kein Urteil ist, kommt die Beschwerde nach § 304 StPO zum Einsatz. Dies ist ein Instrument, mit dem Beschlüsse und richterliche Verfügungen angefochten werden können. Typische Anwendungsfälle in der Praxis sind weitreichende Freiheitseingriffe während des laufenden Verfahrens, etwa wenn gegen Sie ein Durchsuchungsbeschluss erlassen wird, Gegenstände beschlagnahmt werden oder Untersuchungshaft angeordnet wird. Die Beschwerde bietet Ihnen hier eine rechtliche Grundlage für den sofortigen Schutz Ihrer individuellen Rechte und die Sicherstellung eines rechtsstaatlichen Verfahrens.

Welche Chancen und Risiken drohen im Rechtsmittelverfahren?

Wenn Sie ein Rechtsmittel gegen ein Urteil einlegen, schieben Sie die Vollstreckung der Strafe zunächst auf. Das Berufungs- oder Revisionsgericht überprüft die Entscheidung und wird das Urteil bei Erfolg abändern oder aufheben.

Viele Beschuldigte fürchten, dass eine Anfechtung des Urteils dazu führen könnte, dass am Ende eine noch viel härtere Strafe gegen sie verhängt wird. In der Praxis schützt Sie jedoch das sogenannte Verschlechterungsverbot (Reformatio in peius). Wenn ausschließlich Sie als Angeklagter – oder die Staatsanwaltschaft ausdrücklich zu Ihren Gunsten – in die Berufung oder Revision gehen, darf das neue Urteil in Art und Höhe der Strafe nicht schwerer ausfallen als das ursprüngliche. Selbst wenn das Berufungsgericht oder das Revisionsgericht bei der neuen Entscheidung formelle Anpassungen vornimmt, schränkt das Verschlechterungsverbot die Höhe der neu zu verhängenden Strafen zwingend ein. Sie können durch die eigene Einlegung des Rechtsmittels faktisch also nur gewinnen oder im schlimmsten Fall Ihre bisherige Strafe behalten.

Tommy Kujus ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht. Er ist Inhaber der Leipziger Kanzlei KUJUS Strafverteidigung, und bundesweit als Strafverteidiger tätig.

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