Kosten und Honorar
Was kostet ein Strafverteidiger?
Wir vereinbaren das Honorar klar vor Mandatsbeginn. Es richtet sich nach Umfang und Schwierigkeit Ihres Verfahrens. Sie wissen von Anfang an, welche Kosten auf Sie zukommen.
Was die Kosten bestimmt
Wovon die Kosten eines Strafverteidigers abhängen
Die Kosten eines Strafverteidigers hängen vom Einzelfall ab. Einen festen Preis für „den“ Strafprozess gibt es nicht. Wir klären das Honorar vor Mandatsbeginn mit Ihnen. Wir treffen entweder eine individuelle Honorarvereinbarung oder es gelten die gesetzlichen Gebührenvorschriften nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Diese Punkte bestimmen den Aufwand und damit das Honorar:
- die Schwere des Tatvorwurfs und die drohende Strafe
- der Umfang der Ermittlungsakte
- die Zahl der Verfahrensabschnitte, vom Ermittlungsverfahren bis zu einer möglichen Berufung oder Revision
- die Zahl und Dauer der Hauptverhandlungstage
- die Schwierigkeit der rechtlichen und tatsächlichen Fragen
- besondere Umstände wie eine Untersuchungshaft
Honorarmodelle
So rechnen wir ab
Für die Abrechnung Ihrer Verteidigung gibt es drei Wege.
Honorarvereinbarung
Wir vereinbaren ein festes Honorar für Ihre Verteidigung. Es richtet sich danach, wie umfangreich und schwierig die Sache ist und welche Rechtsfolge Ihnen droht. Das ist unser üblicher Weg. So können Sie auch bei umfangreichen Verfahren verlässlich planen.
Gesetzliche Gebühren
Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) legt die Gebühren für die einzelnen Verfahrensabschnitte fest. Weil dieses Modell für Mandanten wenig flexibel ist, eignet es sich vor allem für kleinere Verfahren.
Pflichtverteidigung
Ja, wir übernehmen auch Pflichtverteidigungen. Wir rechnen dann über die Staatskasse ab. Gern prüfen wir für Sie, ob ein Fall der Pflichtverteidigung vorliegt.
Spezialisierung
Warum Spezialisierung ihren Preis hat
Strafverteidigung ist Spezialwissen. Es wächst über Jahre, durch Fortbildung, Fachliteratur und eine Kanzlei, die auf das Strafrecht ausgerichtet ist. Eine spezialisierte Verteidigung gibt es deshalb nicht zum Dumpingpreis. Wer Sie verteidigt, stellen wir Ihnen unter Rechtsanwalt Tommy Kujus vor. Wie Mandanten die Zusammenarbeit erleben, lesen Sie unter Erfahrungen und Bewertungen.
Geschichte von einem Hahn
Ein chinesischer Kaiser liebte Hähne. Eines Tages ließ er den berühmtesten Maler seines Reiches rufen und bat ihn, ihm den schönsten Hahn zu malen, den es je gegeben hat. Der Maler verneigte sich und sagte, dafür brauche er Zeit. Der Kaiser gewährte sie ihm. Wochen vergingen, dann Monate, schließlich Jahre. Nach drei Jahren verlor der Kaiser die Geduld und suchte den Maler selbst auf. Der Maler bat ihn, Platz zu nehmen, legte ein Blatt Papier vor sich, nahm den Pinsel und malte in wenigen Augenblicken einen Hahn. Er war so vollkommen, dass der Kaiser glaubte, er könne jeden Moment krähen. Der Kaiser war begeistert und fragte nach dem Preis. Als der Maler ihn nannte, wurde der Kaiser zornig. So viel Geld für ein Bild, das in wenigen Augenblicken entstanden sei? Und warum habe er dann drei Jahre darauf warten müssen? Der Maler antwortete nicht. Er stand auf und führte den Kaiser in die hinteren Räume seines Hauses. Dort lagen Tausende Zeichnungen von Hähnen, vom Boden bis zur Decke. Erst diese drei Jahre, sagte der Maler, haben es mir möglich gemacht, Ihnen diesen Hahn in wenigen Augenblicken zu malen. Der Kaiser verstand und zahlte den Preis.
Chinesische Parabel, Verfasser unbekannt
Häufige Fragen
Fragen zu den Kosten Ihrer Verteidigung
Kostet das erste Gespräch etwas?
Nein. Das erste Gespräch ist für Sie kostenfrei. Darin klären wir, worum es geht und wie wir Ihnen helfen können. Das Honorar für Ihre Verteidigung vereinbaren wir erst danach, vor Mandatsbeginn.
Warum nennen Sie keine festen Beträge?
Strafverfahren sind zu unterschiedlich. Tatvorwurf, Aktenumfang und Dauer bestimmen den Aufwand. Eine Zahl, ohne Ihre Akte zu kennen, wäre nicht seriös. Das Honorar vereinbaren wir deshalb klar vor Mandatsbeginn.
Wer trägt die Verfahrenskosten und meine Anwaltskosten?
Bei einer Einstellung übernimmt die Staatskasse in der Regel die Verfahrenskosten, vor allem die Gerichtskosten und Ermittlungskosten. Ihre Anwaltskosten bekommen Sie dabei nicht erstattet. Bei einem Freispruch trägt die Staatskasse die Verfahrenskosten und auch Ihre Anwaltskosten. Erstattet werden diese aber nur bis zur Höhe der gesetzlichen RVG-Gebühren. Ein darüber hinausgehendes, individuell vereinbartes Honorar tragen Sie selbst. Bei einer Verurteilung tragen Sie grundsätzlich die Verfahrenskosten.
Zahlt meine Rechtsschutzversicherung?
Ob Ihre Rechtsschutzversicherung ein Strafverfahren abdeckt, hängt von Ihrem Vertrag und vom Tatvorwurf ab. Die Abstimmung mit der Versicherung übernehmen Sie selbst.
Was ändert sich bei einer Pflichtverteidigung?
In bestimmten Fällen, etwa bei schweren Tatvorwürfen oder in Untersuchungshaft, bestellt das Gericht einen Pflichtverteidiger. Sie können dem Gericht einen Verteidiger Ihrer Wahl benennen. Wir übernehmen auch Pflichtverteidigungen. Die Kosten trägt zunächst die Staatskasse.
Sie haben Fragen zu den Kosten Ihrer Verteidigung?
Rufen Sie uns an oder vereinbaren Sie einen Termin. Das erste Gespräch ist kostenfrei. Wir antworten in der Regel binnen weniger Stunden.
