Der Moment, in dem man einen förmlichen, meist gelben Briefumschlag des zuständigen Amtsgerichts öffnet und das Wort „Strafbefehl“ liest, ist für die meisten Menschen ein tiefer Schock. Ohne dass Sie jemals in einem Gerichtssaal standen, sich verteidigen konnten oder einem Richter in die Augen gesehen haben, halten Sie plötzlich eine strafrechtliche Verurteilung in den Händen. Ein Strafbefehl ist kein einfaches Bußgeld wegen Falschparkens oder eine behördliche Bagatelle, sondern steht einem rechtskräftigen strafrechtlichen Urteil vollkommen gleich, wenn Sie sich nicht rechtzeitig und richtig wehren.
Das Gesetz sieht dieses sogenannte summarische Verfahren vor, um die Justiz und die zuständigen Gerichte bei der massenhaften Bearbeitung von leichter bis mittlerer Kriminalität spürbar zu entlasten. Es ist kostensparend, geräuschlos und geht schnell vonstatten. Für Sie als Betroffenen bedeutet das jedoch: Der Staat hat über Sie geurteilt, rein auf Basis der schriftlichen Aktenlage der Polizei und Staatsanwaltschaft. Umso wichtiger ist es in dieser prekären Situation, Ruhe zu bewahren, die rechtlichen Mechanismen dieses Verfahrens im Detail zu verstehen und strategisch klug zu handeln, um Ihre Freiheit und Existenz zu schützen.
Die rechtliche Einordnung: Wann wird ein Vorwurf per Strafbefehl abgeurteilt?
Nicht jede Straftat darf in Deutschland einfach per Post abgeurteilt werden. Der Gesetzgeber hat sehr klare Grenzen für das Strafbefehlsverfahren gezogen. Es ist ausschließlich bei sogenannten Vergehen zulässig. Hierbei handelt es sich dogmatisch um Straftaten, für die das Strafgesetzbuch im Mindestmaß eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von unter einem Jahr vorsieht.

Typische lebensnahe Sachverhalte für einen Strafbefehl sind Verkehrsstraftaten wie das unerlaubte Entfernen vom Unfallort, die Trunkenheitsfahrt oder die Nötigung im Straßenverkehr. Ebenso häufig erwischt es Beschuldigte bei einfachen Diebstählen, Leistungserschleichungen oder Vorwürfen des Betrugs. Bei echten Verbrechen, wie beispielsweise einem Raub, einer Brandstiftung oder Totschlag, ist ein solches rein schriftliches Verfahren rechtlich strengstens verboten, da hier die Freiheitsstrafe im Mindestmaß bei einem Jahr liegt.
Die verringerte Beweislast im schriftlichen Verfahren
In einem klassischen Strafprozess mit mündlicher Hauptverhandlung muss das Gericht am Ende nach intensiver Erörterung vollends von Ihrer Schuld überzeugt sein, um Sie zu verurteilen. Beim Strafbefehl dreht der Gesetzgeber die Beweishürde signifikant nach unten. Die Staatsanwaltschaft beantragt den Erlass eines Strafbefehls beim zuständigen Strafrichter, wenn sie nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen eine öffentliche Hauptverhandlung schlichtweg nicht für zwingend erforderlich hält.
Für den Amtsrichter, der diesen Antrag anschließend auf den Schreibtisch bekommt, reicht es rechtlich völlig aus, wenn ein sogenannter hinreichender Tatverdacht gegen Sie vorliegt. Der Richter prüft in diesem Stadium lediglich die übersandte Ermittlungsakte und fragt sich, ob eine spätere Verurteilung wahrscheinlich wäre. Ihre persönliche Sicht der Dinge, entlastende Beweise, Zeugen oder erhebliche Milderungsgründe kennt das Gericht zu diesem Zeitpunkt zumeist gar nicht, da Sie vor dem Erlass des Strafbefehls gesetzlich nicht vom Gericht angehört werden müssen. Dem fundamentalen Prinzip des rechtlichen Gehörs wird rechtsstaatlich erst dadurch Genüge getan, dass Sie im Nachhinein die uneingeschränkte Möglichkeit haben, sich mit einem Einspruch hartnäckig zu wehren.

Welche Strafe droht bei einem Strafbefehl?
Auch wenn es sich dogmatisch „nur“ um ein vereinfachtes schriftliches Verfahren handelt, sind die Sanktionen, die ein Strafrichter hier festsetzen darf, immens und können verheerend in Ihr Leben eingreifen.
Die Geldstrafe ist in der Justizpraxis die absolute Regel und häufigste Sanktion im Strafbefehlsverfahren. Das Gesetz berechnet diese Strafe durch ein ausgeklügeltes Tagessatzsystem, welches sich aus einer bestimmten Anzahl von Tagessätzen, multipliziert mit der Höhe des einzelnen Tagessatzes, zusammensetzt. Das Gericht schätzt dabei Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse, weshalb die Summe schnell schmerzhafte Höhen annehmen kann. Sollten Sie nicht in der Lage sein, die Strafe in einer Summe zu stemmen, sieht das Gesetz die Möglichkeit von Ratenzahlungen vor, die Ihnen das Gericht bewilligen kann.
Neben der finanziellen Einbuße kann der Strafbefehl zudem existenzbedrohende Nebenfolgen anordnen. Gerade bei einem Vorwurf aus dem Bereich des Straßenverkehrs kann sehr schnell ein einschneidendes Fahrverbot festgesetzt oder Ihnen die Fahrerlaubnis sogar vollständig entzogen werden. Im Strafbefehlsverfahren darf der Richter dabei eine Sperrfrist für die Wiedererteilung des Führerscheins von bis zu zwei Jahren anordnen.
Was viele Beschuldigte völlig unterschätzen: Sogar Freiheitsstrafen von bis zu einem ganzen Jahr können durch einen reinen Briefbeschluss verhängt werden. Dies ist rechtlich jedoch an den eisernen Grundsatz geknüpft, dass die Vollstreckung der Freiheitsstrafe sofort zur Bewährung ausgesetzt werden muss und Sie zwingend von einem Strafverteidiger vertreten werden. Fehlt Ihnen in diesem kritischen Moment ein eigener Anwalt, bestellt Ihnen das Gericht von Amts wegen zwingend einen Pflichtverteidiger. Abgerundet wird das Strafübel dadurch, dass Sie als Beschuldigter im Falle der Rechtskraft zusätzlich die Gerichtskosten in Höhe von mindestens 70 bis 140 Euro tragen müssen, selbst wenn es zu keiner mündlichen Verhandlung kommt.
