Verhetzende Beleidigung – § 192a StGB

Erfolgt eine Beleidigung mit verhetzendem Charakter, so kann eine Straftat nach § 192a StGB vorliegen. Welche Voraussetzungen für solch eine „verhetzende Beleidigung“ erfüllt sein muss und welche Strafe droht, lesen Sie im folgenden Beitrag.

Tommy Kujus

Fachanwalt für Strafrecht

6 Minuten

Aktualisiert: 17.05.2026

Verhetzende Beleidigung
Das steht im Gesetz: § 192a StGB

Wer einen Inhalt (§ 11 Absatz 3), der geeignet ist, die Menschenwürde anderer dadurch anzugreifen, dass er eine durch ihre nationale, rassische, religiöse oder ethnische Herkunft, ihre Weltanschauung, ihre Behinderung oder ihre sexuelle Orientierung bestimmte Gruppe oder einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer dieser Gruppen beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet, an eine andere Person, die zu einer der vorbezeichneten Gruppen gehört, gelangen lässt, ohne von dieser Person hierzu aufgefordert zu sein, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Inhaltsverzeichnis

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Was ist die verhetzende Beleidigung gemäß § 192a StGB?

Der Paragraph 192a des Strafgesetzbuches (StGB) ist eine vergleichsweise junge Vorschrift, die erst im September 2021 in das Gesetz eingeführt wurde. Der Gesetzgeber wollte mit diesem Straftatbestand eine ganz bestimmte Lücke in der Strafverfolgung schließen, die zuvor zwischen der klassischen Beleidigung und der Volksverhetzung klaffte. Vor der Einführung dieses Gesetzes scheiterte eine Bestrafung wegen Volksverhetzung oftmals daran, dass Nachrichten lediglich an Einzelpersonen oder in einem geschlossenen, privaten Chat-Kreis verschickt wurden. In solchen Fällen ist der sogenannte öffentliche Friede, den die Volksverhetzung eigentlich zwingend voraussetzt, rechtlich nicht gestört. Gleichzeitig griff die normale Beleidigung in diesen Konstellationen häufig nicht, weil sich die getätigten Äußerungen auf ein unbestimmtes Kollektiv bezogen und der direkte, persönliche Bezug zum individuellen Empfänger fehlte. Die verhetzende Beleidigung wurde dementsprechend geschaffen, um verhetzende Inhalte im Zwei-Personen-Verhältnis oder in geschlossenen Räumen konsequent rechtlich erfassen zu können. Die Vorschrift orientiert sich daher in ihrer Ausgestaltung sehr stark an der Volksverhetzung.

Verhetzende Beleidigung - § 192a StGB

Welche konkreten Inhalte überhaupt von dem Gesetz erfasst werden

Nicht jede unbedachte oder derbe Äußerung erfüllt sofort diesen strengen Straftatbestand. Rein rechtlich kann sich die Tat nur auf spezifische Inhalte im Sinne des § 11 Abs. 3 StGB beziehen. Das bedeutet, dass der Vorwurf in der Regel fixierte Schriften, Bild- und Tonträger oder digitale Datenspeicher umfasst. In der heutigen Ermittlungspraxis betrifft dies vor allem Nachrichten, die über moderne Informations- oder Kommunikationstechnik wie E-Mails, SMS oder Messengerdienste wie WhatsApp oder Telegram übertragen werden.

Eine bemerkenswerte Besonderheit, die für Ihre Verteidigungsstrategie von entscheidender Bedeutung sein kann, ist hierbei: Rein mündlich geäußerte Worte, die ohne jegliche technische Hilfeleistung – also von Angesicht zu Angesicht – gesprochen werden, fallen überhaupt nicht unter diese spezielle Vorschrift. Zudem müssen die Ermittlungsbehörden zwingend nachweisen, dass die verschickten Inhalte objektiv dazu geeignet sind, die Menschenwürde anderer anzugreifen. Da es sich hierbei rechtlich um ein sogenanntes Eignungsdelikt handelt, muss es nicht einmal zu einer tatsächlichen Verletzung der Menschenwürde gekommen sein. Es genügt bereits, wenn ein objektiver Betrachter die Befürchtung haben könnte, dass die Inhalte eine solche Verletzung herbeiführen könnten. Dies birgt die große Gefahr, dass Gerichte bei mehrdeutigen Äußerungen schnell eine Strafbarkeit annehmen, weshalb hier eine präzise anwaltliche Auslegung der eigenen Worte entscheidend ist.

Wie die Tathandlung aussieht und welche Personengruppen betroffen sind

Der Vorwurf setzt zwingend voraus, dass Sie als Absender einen solchen problematischen Inhalt an eine andere Person gelangen lassen, ohne von dieser Person zuvor dazu aufgefordert worden zu sein. Die verhetzende Beleidigung liegt dabei nur vor, wenn diese empfangende Person einer ganz bestimmten, gesetzlich definierten Gruppe angehört und genau diese Gruppe durch den Inhalt beschimpft, verleumdet oder böswillig verächtlich gemacht wird.

Der Gesetzgeber hat die geschützten Personengruppen im Gesetzestext abschließend benannt: Es geht ausschließlich um Gruppen, die durch ihre nationale, rassische, religiöse oder ethnische Herkunft, ihre Weltanschauung, eine Behinderung oder ihre sexuelle Orientierung geprägt sind. Auffällig und für die Strafverteidigung in vielen Fällen hochrelevant ist die Tatsache, dass Merkmale wie das Geschlecht oder die geschlechtliche Identität vom Gesetzgeber nicht ausdrücklich in diesen Katalog aufgenommen wurden. Für eine Strafbarkeit reicht es auf der Handlungsebene im Übrigen schon aus, wenn Sie den Inhalt an die betreffende Person senden, anbieten oder ihr anderweitig zugänglich machen – etwa durch das einfache Zusenden eines Weblinks. Dass der Empfänger die Nachricht tatsächlich öffnet, liest oder aktiv zur Kenntnis nimmt, ist für die Erfüllung des Tatbestands nicht zwingend erforderlich; es reicht aus, wenn die Nachricht in seinen Verfügungsbereich gelangt ist.

Welche Rolle der Vorsatz im Ermittlungsverfahren spielt

Wie bei den allermeisten Straftaten im deutschen Recht erfordert auch die verhetzende Beleidigung ein vorsätzliches Handeln. Die Staatsanwaltschaft muss Ihnen nachweisen, dass Sie die Tat mit Wissen und Wollen begangen haben. Allerdings reicht hierfür in der juristischen Praxis bereits der sogenannte bedingte Vorsatz, auch Eventualvorsatz genannt, vollkommen aus. Dies ist bereits dann der Fall, wenn Sie es bei dem Versand der Nachricht zumindest billigend in Kauf genommen und für möglich gehalten haben, dass der Inhalt eine Person der genannten Gruppen unaufgefordert erreicht. Eine abweichende, rein persönliche Einschätzung Ihrerseits, ob der Inhalt nun ehrenverletzend ist oder nicht, schützt Sie hierbei in der Regel nicht vor einer Bestrafung, da die Gerichte einen strengen, objektiven Maßstab anlegen.

Welche Strafe droht bei einer Verurteilung wegen verhetzender Beleidigung?

Das Gesetz sieht für die verhetzende Beleidigung eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe vor. Der Gesetzgeber hat sich bei diesem Strafrahmen bewusst an der öffentlichen oder tätlichen Beleidigung orientiert. Welche Strafe am Ende eines Verfahrens tatsächlich verhängt wird, hängt von zahlreichen individuellen Faktoren der Strafzumessung ab. Hierbei spielen etwaige Vorstrafen, der konkrete Kontext der Nachricht sowie Ihr Verhalten nach der Tat eine erhebliche Rolle. Ein bloßer Versuch der verhetzenden Beleidigung ist mangels einer entsprechenden gesetzlichen Regelung im Übrigen nicht strafbar.

Verhetzende Beleidigung - § 192a StGB

Zudem handelt es sich bei diesem Tatbestand um ein sogenanntes relatives Antragsdelikt. Das bedeutet für den Ablauf Ihres Verfahrens, dass die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen im Regelfall nur dann vorantreibt, wenn der Geschädigte fristgerecht einen formellen Strafantrag gestellt hat. Fehlt dieser Antrag, kann die Staatsanwaltschaft das Verfahren nur dann aus eigener Initiative fortführen, wenn sie ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung bejaht. Dies bietet in der Verteidigungspraxis oftmals gute Ansatzpunkte für eine frühzeitige Einstellung des Verfahrens.

Tommy Kujus ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht. Er ist Inhaber der Leipziger Kanzlei KUJUS Strafverteidigung, und bundesweit als Strafverteidiger tätig.

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