Bankrott, § 283 StGB
Wenn eine Person zahlungsunfähig gegenüber den Gläubigern ist, ist das für beide Parteien ein großes Problem. Je nachdem, wie mit dieser Zahlungsunfähigkeit umgegangen wird oder diese herbeigeführt wurde, kann dabei auch der Strafbestand des „Bankrotts“ gem. § 283 StGB verwirklicht werden.

In wirtschaftlich schwierigen Zeiten kann es schnell passieren, dass Unternehmen oder Privatpersonen in finanzielle Not geraten. Doch nicht jede Insolvenz ist automatisch strafbar. Der Straftatbestand des Bankrotts nach § 283 StGB kommt dann ins Spiel, wenn eine Person in einer wirtschaftlichen Krise bewusst oder fahrlässig Handlungen vornimmt, die darauf abzielen, Gläubiger zu benachteiligen.
Doch welche Handlungen sind genau strafbar? Welche Strafen drohen? Und wie kann man sich als Angeklagter erfolgreich verteidigen? In diesem Artikel erhalten Sie einen detaillierten Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen, mögliche Konsequenzen und effektive Verteidigungsstrategien.
Gesetzliche Grundlagen des Bankrotts
Was ist Bankrott?
Im alltäglichen Sprachgebrauch wird „Bankrott“ oft mit Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz gleichgesetzt. Juristisch gesehen handelt es sich jedoch um einen strafbaren Tatbestand, der in § 283 StGB geregelt ist. Bankrott liegt vor, wenn eine Person trotz eingetretener oder drohender Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung bestimmte Handlungen vornimmt, um sich selbst zu begünstigen und Gläubiger zu benachteiligen.
Unterschied zu Insolvenz und Konkurs
Die Begriffe Bankrott, Insolvenz und Konkurs werden oft verwechselt. Tatsächlich gibt es deutliche Unterschiede:
- Insolvenz: Eine finanzielle Notlage, in der ein Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Die Insolvenz ist zunächst ein zivilrechtliches Verfahren.
- Bankrott: Eine strafbare Handlung im Rahmen einer Insolvenz, wenn bestimmte Vermögenswerte verheimlicht, verschleiert oder unwirtschaftliche Entscheidungen getroffen werden.
- Konkurs: Ein veralteter Begriff für Insolvenz, der bis 1999 verwendet wurde.

Voraussetzungen für die Strafbarkeit nach § 283 StGB
Damit eine Strafbarkeit nach § 283 StGB vorliegt, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein.
1. Wer kann sich wegen Bankrotts strafbar machen?
Grundsätzlich kann jede natürliche Person strafrechtlich für Bankrott belangt werden. Besonders relevant ist dies für:
- Unternehmer und Geschäftsführer
- Kaufleute
- Privatpersonen im Rahmen einer Privatinsolvenz
Besonders gefährdet sind Geschäftsführer von GmbHs oder Vorstände von Aktiengesellschaften, da sie oft für die wirtschaftlichen Entscheidungen ihrer Unternehmen verantwortlich gemacht werden.
2. Die wirtschaftliche Krisensituation
Eine Strafbarkeit nach § 283 StGB setzt voraus, dass der Schuldner sich in einer finanziellen Krise befindet. Dies kann durch zwei Situationen gegeben sein:
- Überschuldung (§ 19 Abs. 2 InsO): Das Vermögen deckt die Schulden nicht mehr.
- Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO): Der Schuldner kann seine fälligen Verbindlichkeiten nicht mehr erfüllen.
3. Welche Handlungen sind strafbar?
§ 283 Abs. 1 StGB nennt eine Reihe von tatbestandsmäßigen Handlungen, die einen Bankrott begründen können:
- Beiseiteschaffen oder Verheimlichen von Vermögen
- Verlust- oder Spekulationsgeschäfte
- Unwirtschaftlicher Verkauf von Waren oder Wertpapieren
- Vortäuschen oder Erfinden von Rechten oder Forderungen
- Verletzung der Buchführungspflicht
- Falsche oder unterlassene Bilanzen
- Verheimlichen oder Verschleiern der wirtschaftlichen Verhältnisse
4. Vorsatz oder Fahrlässigkeit?
Bankrott kann sowohl vorsätzlich als auch fahrlässig begangen werden.
- Vorsätzlicher Bankrott: Der Täter handelt absichtlich oder nimmt die Folgen billigend in Kauf.
- Fahrlässiger Bankrott: Der Täter verletzt seine Sorgfaltspflichten und verursacht dadurch den Bankrott.
Fahrlässiger Bankrott wird milder bestraft als vorsätzlicher Bankrott.
Strafen und Rechtsfolgen des Bankrotts
Ein Bankrott kann schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen:
- Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe (§ 283 Abs. 1 StGB)
- Bei fahrlässigem Bankrott: Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe (§ 283 Abs. 4 StGB)
- Berufsrechtliche Folgen: Geschäftsführer dürfen für fünf Jahre keine GmbH mehr leiten (§ 6 GmbHG)
- Reputationsschäden: Bankrott-Verurteilungen haben oft negative Auswirkungen auf Kreditwürdigkeit und Karriere
Verteidigungsstrategien im Bankrottstrafrecht
Eine Strafverteidigung kann auf verschiedene Strategien setzen:
1. Fehlender Vorsatz
Ein zentraler Ansatz ist der Nachweis, dass kein Vorsatz vorlag. War die Handlung nicht absichtlich, sondern durch Fehlkalkulationen oder wirtschaftliche Fehlentwicklungen bedingt, kann eine Verurteilung vermieden werden.
2. Widerlegung der Zahlungsunfähigkeit
Nicht jede vorübergehende Zahlungsschwierigkeit bedeutet, dass der Schuldner tatsächlich zahlungsunfähig ist. Eine detaillierte Prüfung der Finanzsituation kann eine Zahlungsstockung nachweisen, die keine Strafbarkeit begründet.
3. Sanierungsmaßnahmen und Nachzahlungen
Ein bereits eingeleitetes Sanierungskonzept oder eine freiwillige Nachzahlung an Gläubiger kann in bestimmten Fällen als entlastendes Argument genutzt werden.
4. Formale Fehler im Ermittlungsverfahren
Nicht selten unterlaufen den Ermittlungsbehörden Fehler bei der Beweisführung. Ein erfahrener Strafverteidiger kann die Ermittlungsakten prüfen und auf Verfahrensfehler hinweisen, die zu einer Verfahrenseinstellung führen können.

Praxisbeispiele für Bankrott
1. Bankrott in der Privatinsolvenz
Ein Verbraucher überträgt kurz vor dem Insolvenzverfahren sein Auto auf ein Familienmitglied, um es vor der Insolvenzmasse zu schützen. Dies kann als Beiseiteschaffen von Vermögen und damit als Bankrott gewertet werden.
2. Bankrott in Unternehmen
Ein GmbH-Geschäftsführer verbucht fingierte Rechnungen, um in der Insolvenz noch Geld abzweigen zu können. Auch dies fällt unter § 283 StGB.
3. Prominente Fälle
In der Vergangenheit gab es einige spektakuläre Fälle von Bankrott, bei denen Unternehmer und Prominente wegen Insolvenzdelikten verurteilt wurden.
FAQs zum Thema Bankrott
1. Was ist der Unterschied zwischen Insolvenz und Bankrott?
Insolvenz ist ein wirtschaftlicher Zustand, Bankrott eine strafbare Handlung.
2. Welche Strafen drohen bei Bankrott?
Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.
3. Ist fahrlässiger Bankrott strafbar?
Ja, aber mit milderem Strafmaß.
4. Wie kann man sich verteidigen?
Durch den Nachweis fehlenden Vorsatzes oder einer rechtmäßigen Finanzsituation.
5. Was passiert mit Geschäftsführern nach einer Verurteilung?
Sie dürfen für fünf Jahre keine GmbH mehr führen.