Inzest – § 173 StGB

In Deutschland ist es verboten gem. § 173 Strafgesetzbuch (StGB), sexuelle Beziehungen im engsten Familienkreis zu haben. Doch welche Verwandtschaftgrade fallen unter das sogenannte „Inzestverbot“? Welche Handlungen sind strafbar? Und welche Strafen können drohen? Antworten auf diese Fragen finden Sie im folgenden Beitrag.

Tommy Kujus

Fachanwalt für Strafrecht

8 Minuten

Aktualisiert: 17.05.2026

Inzest 3
Das steht im Gesetz: § 173 StGB

(1) Wer mit einem leiblichen Abkömmling den Beischlaf vollzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Wer mit einem leiblichen Verwandten aufsteigender Linie den Beischlaf vollzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; dies gilt auch dann, wenn das Verwandtschaftsverhältnis erloschen ist. Ebenso werden leibliche Geschwister bestraft, die miteinander den Beischlaf vollziehen.

(3) Abkömmlinge und Geschwister werden nicht nach dieser Vorschrift bestraft, wenn sie zur Zeit der Tat noch nicht achtzehn Jahre alt waren.

Inhaltsverzeichnis

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Der Vorwurf einer Straftat aus dem engsten familiären Umfeld stellt für jeden Beschuldigten eine extreme psychische und emotionale Ausnahmebelastung dar. Wenn Sie eine Vorladung der Polizei oder gar eine Anklageschrift wegen des Verdachts auf Inzest erhalten haben, suchen Sie in dieser unübersichtlichen Situation verständlicherweise nach Klarheit und einer verlässlichen Orientierung. Das Ermittlungsverfahren wirkt oft bedrohlich, doch eine fundierte Kenntnis der juristischen Sachlage ist der erste und wichtigste Schritt für eine erfolgreiche Verteidigungsstrategie. Die nachfolgenden Ausführungen sollen Ihnen als Wegweiser dienen, um die strengen Konturen dieses Vorwurfs zu verstehen und Ihre eigene rechtliche Position besser einschätzen zu können.

Was ist der Beischlaf zwischen Verwandten?

Der sogenannte Inzest, den das Gesetz präzise als Beischlaf zwischen Verwandten bezeichnet, ist im zwölften Abschnitt des Strafgesetzbuches verankert. Für die Einordnung und auch für die Verteidigung ist es von enormer Bedeutung zu verstehen, welches Rechtsgut das Gesetz hier eigentlich schützen möchte. Interessanterweise ordnet der Gesetzgeber diesen strafrechtlichen Vorwurf nämlich nicht den Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung zu, sondern wertet ihn als Straftat gegen den Personenstand, die Ehe und die Familie.

Das erklärte primäre Ziel dieses Verbots liegt darin, die engste Familie von sexuellen Beziehungen freizuhalten und die grundlegende Struktur von Ehe und Familie als Fundament der Gesellschaft zu schützen. Entgegen einer früher oft vertretenen und gesellschaftlich weit verbreiteten Ansicht dienen genetische Gründe oder die bloße Vermeidung von fehlerhaftem Nachwuchs heute nicht mehr als eigentlicher Strafgrund der Norm. Dies hat auch der Bundesgerichtshof in seiner Rechtsprechung klargestellt. Für Sie als Beschuldigten bedeutet dies ganz konkret: Es entlastet Sie juristisch nicht, wenn bei der Handlung eine Fortpflanzung medizinisch völlig ausgeschlossen war oder verhütet wurde.

Obgleich es in der jüngeren Vergangenheit immer wieder intensive Debatten über die Sinnhaftigkeit und Zeitgemäßheit dieser Norm gab – wobei teilweise gefordert wurde, das Rechtsgut der sexuellen Selbstbestimmung höher zu werten und den Tatbestand gänzlich zu entkriminalisieren –, hat das Gesetz nach wie vor Bestand. Sowohl das Bundesverfassungsgericht in einem richtungsweisenden Beschluss aus dem Jahr 2008 als auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im Jahr 2011 haben die Verfassungsmäßigkeit und völkerrechtliche Zulässigkeit dieses strengen Verbots ausdrücklich bestätigt.

Inzest - § 173 StGB

Welche verwandtschaftlichen Beziehungen sind vom Gesetzgeber strengstens untersagt?

Damit der Tatbestand des § 173 StGB in einem Ermittlungsverfahren überhaupt greifen kann, muss eine ganz bestimmte verwandtschaftliche Nähe objektiv gegeben sein. Das Gesetz beschränkt die Strafbarkeit auf leibliche Verwandte in gerader Linie sowie auf leibliche Geschwister. Zur geraden Linie gehören in der juristischen Einordnung Eltern und ihre Abkömmlinge (Kinder) sowie Großeltern und deren Enkelkinder. Darüber hinaus ist auch der sexuelle Kontakt zwischen Brüdern und Schwestern ausdrücklich vom Gesetzestext erfasst.

Der absolute Kernpunkt für die Strafverfolgung ist dabei einzig und allein die biologische Abstammung, also die tatsächliche Blutsverwandtschaft. Aus dieser dogmatischen Fixierung auf die Biologie ergeben sich für die Strafverteidigung wichtige Konsequenzen: Der Beischlaf mit einem reinen Adoptionsverwandten unterfällt diesem speziellen Tatbestand nicht. Umgekehrt bedeutet dies jedoch auch eine erhebliche Strenge des Gesetzes, denn eine Strafbarkeit bleibt selbst dann bestehen, wenn das Verwandtschaftsverhältnis nach Zivilrecht offiziell erloschen ist, beispielsweise weil ein leibliches Kind nach der Geburt zur Adoption freigegeben wurde.

Welche konkreten sexuellen Handlungen können strafrechtlich verfolgt werden?

Das Strafrecht formuliert die eigentlichen Tathandlungen für den Inzest sehr restriktiv. Das Gesetz bestraft ausschließlich den vollzogenen vaginalen Geschlechtsverkehr, der im traditionellen juristischen Sprachgebrauch als Beischlaf bezeichnet wird. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass andere sexuelle oder beischlafsähnliche Handlungen – wie etwa Oralverkehr, Analverkehr oder das sogenannte Petting – diesem spezifischen Straftatbestand grundsätzlich nicht unterfallen. In der juristischen Praxis spricht man hierbei von einem sogenannten eigenhändigen Delikt. Zudem ist es für die Strafverteidigung wichtig zu wissen, dass der Gesetzgeber den bloßen Versuch der Tat mangels gesetzlicher Verankerung nicht unter Strafe gestellt hat. Es muss also zwingend zum Vollzug des Beischlafs gekommen sein.

Ab welchem Alter und unter welchen Voraussetzungen beginnt die strafrechtliche Verantwortung?

Eine ganz wesentliche Schutzfunktion für jüngere Beschuldigte in einem Ermittlungsverfahren bietet der Absatz 3 der Vorschrift. Nach dieser Regelung sind minderjährige Abkömmlinge oder minderjährige Geschwister von der Strafbarkeit vollständig ausgenommen. Wer also zum Zeitpunkt der inkriminierten Handlung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, macht sich nach diesem speziellen Paragrafen nicht strafbar. Die Juristen sprechen hier von einem persönlichen Strafausschließungsgrund.

Kommt es beispielsweise zum Beischlaf zwischen einem erwachsenen Elternteil und einem minderjährigen Kind, wird ausschließlich der Erwachsene nach § 173 StGB bestraft, das betroffene Kind hingegen bleibt straffrei. Man muss als Verteidiger jedoch realistisch bleiben: In Fallkonstellationen, in denen Minderjährige involviert sind, rücken meist ohnehin wesentlich schwerere Tatvorwürfe in den Mittelpunkt der Ermittlungen. Hierzu zählen insbesondere der sexuelle Missbrauch von Schutzbefohlenen oder der sexuelle Missbrauch von Kindern. Die tatsächliche praktische Relevanz des reinen Inzestparagrafen beschränkt sich daher zumeist auf Fälle, die sich im Einvernehmen zwischen bereits volljährigen Verwandten abspielen.

Welche inneren Absichten muss die Ermittlungsbehörde nachweisen?

Damit es am Ende eines Verfahrens tatsächlich zu einer Verurteilung wegen Inzests kommen kann, reicht die bloße Handlung nicht aus. Die Staatsanwaltschaft muss Ihnen darüber hinaus zwingend ein vorsätzliches Handeln nachweisen. Die Justiz verlangt hierfür, dass Sie die Tat mit Wissen und Wollen verwirklicht haben, wobei ein sogenannter bedingter Vorsatz (Eventualvorsatz) bereits ausreichend ist. Das bedeutet, es genügt rechtlich aus, wenn Sie die Verwirklichung des Straftatbestandes billigend in Kauf genommen und zumindest für möglich gehalten haben.

Ein ganz zentraler Ansatzpunkt für die Strafverteidigung ist hierbei das Wissen um die Verwandtschaft. Dieser Vorsatz muss nämlich zwingend auch die tatsächlichen blutsmäßigen Verwandtschaftsverhältnisse umfassen. Sollten Sie von der leiblichen Verwandtschaft absolut keine Kenntnis gehabt haben, befinden Sie sich in einem sogenannten Tatbestandsirrtum. Ein solcher Irrtum lässt den Vorsatz entfallen und entlastet Sie vollständig von diesem Vorwurf.

Wer die biologische Abstammung jedoch genau kennt, sie aber rechtlich einfach nur falsch einschätzt und glaubt, das Verhalten sei nicht strafbar, unterliegt lediglich einem unbeachtlichen Subsumtionsirrtum, der nicht vor Strafe schützt. Ein interessantes juristisches Phänomen am Rande ist das straflose Wahndelikt: Wer irrtümlich glaubt, der Beischlaf mit Verwandten der weiteren Seitenlinie oder mit Adoptivverwandten sei strafbar, obwohl das Gesetz dies gar nicht verbietet, macht sich nicht strafbar, da man sich nicht versehentlich in eine Strafbarkeit hineindenken kann.

Inzest - § 173 StGB

Welche Strafe droht bei Inzest gemäß § 173 StGB?

Sollte es trotz aller Verteidigungsbemühungen zu einer Verurteilung kommen, sieht das Strafgesetzbuch für den Beischlaf zwischen Verwandten eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder alternativ eine Geldstrafe vor. Bei der genauen Findung der Strafhöhe greifen die allgemeinen strafrechtlichen Regeln zur Strafzumessung. Dabei werden Ihre persönlichen Verhältnisse, Ihr Vorleben und die genauen Umstände der Tat berücksichtigt. Sollten im Rahmen des Geschehens parallel weitere Straftaten verwirklicht worden sein – etwa Sexualdelikte zum Nachteil von Minderjährigen –, nimmt die Rechtsprechung in der Regel eine Tateinheit an. Dies kann sich am Ende strafschärfend auswirken.

Ein für die prozesstaktische Ausrichtung enorm wichtiger Punkt ist die formelle Einordnung der Tat. Beim Beischlaf zwischen Verwandten handelt es sich um ein sogenanntes Offizialdelikt. Dies bedeutet für Sie, dass die Staatsanwaltschaft zwingend von Amts wegen ermitteln und die Tat verfolgen muss, sobald sie durch eine Anzeige, Gerüchte oder auf anderem Wege davon Kenntnis erlangt. Im Gegensatz zu manch anderen Delikten ist hier ein gesonderter Strafantrag eines Geschädigten, der im Laufe des Verfahrens eventuell zurückgenommen werden könnte, um die Ermittlungen zu stoppen, nicht erforderlich.

Obgleich die gesamtgesellschaftliche und kriminalpolitische Bedeutung dieser speziellen Strafvorschrift im Vergleich zu anderen Delikten eher gering ist, müssen wir uns als Verteidigung darauf einstellen, dass entsprechende Strafverfahren oft mit großem öffentlichen Interesse und sehr medienwirksam durch die Justiz verfolgt werden. Eine besonnene und diskrete strategische Verteidigung ist daher von Beginn an unerlässlich, um nicht nur Ihre juristischen, sondern auch Ihre persönlichen und beruflichen Interessen zu wahren.

Tommy Kujus ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht. Er ist Inhaber der Leipziger Kanzlei KUJUS Strafverteidigung, und bundesweit als Strafverteidiger tätig.

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