Betrug

Auf eBay Kleinanzeigen oder Paypal, beim Autokauf oder während Corona – in vielen Situationen kann es zu Betrugsfällen kommen. Welche Voraussetzungen für diesen Strafbestand gem. § 263 Strafgesetzbuch (StGB) erfüllt sein müssen, welche unterschiedlichen Handlungen darunter fallen und welche Strafen drohen können, erfahren Sie im folgenden Beitrag.

Betrug

Betrug ist eine der am häufigsten verfolgten Straftaten im deutschen Strafrecht. Er kann von alltäglichen Täuschungshandlungen im privaten Bereich bis hin zu komplexen Wirtschaftsstraftaten reichen. Doch nicht jede Lüge oder Täuschung ist automatisch ein Betrug im strafrechtlichen Sinne.

Damit eine Handlung tatsächlich als Betrug gemäß § 263 StGB gewertet wird, müssen alle Tatbestandsvoraussetzungen erfüllt sein. Dieser Artikel geht detailliert auf diese Merkmale ein, erklärt verschiedene Spezialformen des Betrugs und zeigt Verteidigungsstrategien auf.


Tatbestandsvoraussetzungen des Betrugs (§ 263 StGB)

Um eine Strafbarkeit wegen Betrugs zu begründen, müssen folgende fünf Tatbestandsmerkmale erfüllt sein:

1. Täuschung über Tatsachen

Was ist eine Täuschung?

Täuschung bedeutet die bewusste Einwirkung auf die Vorstellung eines anderen, um ihn zu einem Irrtum zu verleiten. Dabei kann die Täuschung erfolgen durch:

  • Vorspiegelung falscher Tatsachen
    • Beispiel: Ein Autoverkäufer gibt an, dass ein Fahrzeug unfallfrei ist, obwohl es tatsächlich einen schweren Schaden hatte.
  • Entstellung wahrer Tatsachen
    • Beispiel: Jemand bewirbt sich für eine Wohnung und gibt an, ein festes Einkommen zu haben, obwohl es sich nur um eine einmalige Gutschrift handelt.
  • Unterdrückung wahrer Tatsachen
    • Beispiel: Ein Sozialleistungsempfänger verschweigt der Behörde eine Erbschaft, um weiterhin Geld zu erhalten.

Was sind Tatsachen?

Eine Tatsache ist ein objektiv überprüfbarer Umstand der Vergangenheit oder Gegenwart. Dazu gehören:

  • Äußere Tatsachen (z. B. Kilometerstand eines Autos, Echtheit eines Schmuckstücks)
  • Innere Tatsachen (z. B. Zahlungsfähigkeit, Absichten)

Reine Meinungsäußerungen und Werturteile fallen nicht unter die Täuschung. Wer z. B. behauptet, ein Restaurant sei „das beste der Stadt“, begeht keine strafbare Täuschung.


2. Irrtum des Opfers

Ein Irrtum liegt vor, wenn das Opfer aufgrund der Täuschung eine falsche Vorstellung von der Realität hat. Entscheidend ist, dass das Opfer der Täuschung glaubt.

Beispiele für Irrtümer:

  • Ein Kunde glaubt, ein Produkt sei aus echtem Gold, weil der Verkäufer dies behauptet hat.
  • Eine Bank gewährt einen Kredit, weil der Antragsteller falsche Einkommensnachweise vorlegt.

Lässt sich das Opfer nicht täuschen oder überprüft eine Behauptung sorgfältig, liegt kein Irrtum vor – und damit auch kein Betrug.

Betrug


3. Vermögensverfügung

Das Opfer muss aufgrund des Irrtums eine Entscheidung treffen, die sein Vermögen unmittelbar betrifft.

Beispiele für Vermögensverfügungen:

  • Handlung: Der Kunde kauft eine gefälschte Markenjacke für den Preis eines Originals.
  • Duldung: Jemand duldet, dass ein Betrüger Geld von seinem Konto abbucht.
  • Unterlassung: Ein Gläubiger verzichtet auf eine Forderung, weil er fälschlicherweise glaubt, der Schuldner sei zahlungsunfähig.

Wichtig: Die Vermögensverfügung muss direkt durch die Täuschung hervorgerufen werden. Besteht keine unmittelbare Verbindung, liegt kein Betrug vor.


4. Vermögensschaden

Ein Vermögensschaden liegt vor, wenn sich die finanzielle Lage des Opfers verschlechtert.

Beispiele für Vermögensschäden:

  • Ein Käufer zahlt für ein defektes Gerät den Preis eines funktionierenden Geräts.
  • Ein Versicherungsunternehmen zahlt Geld für einen erfundenen Schaden.

Liegt kein messbarer finanzieller Nachteil vor, ist der Betrugstatbestand nicht erfüllt.


5. Vorsatz und Bereicherungsabsicht

Betrug ist ein Vorsatzdelikt, das heißt: Der Täter muss wissen und wollen, dass seine Täuschung zu einem Vermögensschaden führt.

Bereicherungsabsicht:

Zusätzlich muss der Täter in der Absicht handeln, sich selbst oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen.

Beispiel:

  • Ein Trickbetrüger gibt sich als Bankmitarbeiter aus und überzeugt ältere Menschen, ihm ihre Bankkarte zu geben. Ziel: Sich illegal zu bereichern.

Fehlt es an der Bereicherungsabsicht, kann zwar eine andere Straftat vorliegen (z. B. Falschaussage), aber kein Betrug.


Spezialformen des Betrugs

Neben dem „normalen“ Betrug existieren zahlreiche Sonderformen:

Eingehungsbetrug

Beispiel: Ein Kunde bestellt Ware auf Rechnung, obwohl er von Anfang an nicht vorhat, diese zu bezahlen.

Leistungsbetrug

Beispiel: Jemand beauftragt einen Handwerker, lässt die Arbeit ausführen, zahlt aber nicht.

Versicherungsbetrug (§ 265 StGB)

Beispiel: Ein Autofahrer meldet einen erfundenen Unfall, um Geld von der Versicherung zu kassieren.

Sozialbetrug

Beispiel: Ein Arbeitsloser verschweigt ein Einkommen, um weiterhin Geld vom Amt zu bekommen.

Kreditbetrug (§ 265b StGB)

Beispiel: Ein Unternehmer fälscht Bilanzen, um einen Bankkredit zu erhalten.

Betrug


Strafen für Betrug

  • Einfache Betrugshandlung: Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe.
  • Besonders schwerer Betrug (§ 263 Abs. 3 StGB): Freiheitsstrafe 6 Monate bis 10 Jahre (z. B. gewerbsmäßiger Betrug, Bandenbetrug).
  • Versuchter Betrug: Strafbar nach § 263 Abs. 2 StGB.

Verteidigungsstrategien bei Betrugsvorwürfen

  1. Fehlender Vorsatz: Kein Wissen oder keine Absicht, einen Schaden zu verursachen.
  2. Kein Vermögensschaden: Falls kein messbarer finanzieller Nachteil entstanden ist.
  3. Kein Irrtum: Falls das „Opfer“ nicht getäuscht wurde oder die Täuschung hätte erkennen können.
  4. Rücktritt vom Versuch: Freiwilliges Aufgeben der Tat kann strafmindernd wirken.
  5. Verfahrensfehler: Fehlerhafte Beweisaufnahme oder unrechtmäßige Ermittlungen.

Fazit

Betrug ist ein komplexes Delikt mit vielen Fallstricken. Für eine Strafbarkeit müssen alle fünf Tatbestandsmerkmale erfüllt sein. Wer eines Betrugs beschuldigt wird, sollte umgehend einen erfahrenen Strafverteidiger kontaktieren, um seine Rechte zu wahren.


Häufig gestellte Fragen (FAQ)

1. Ist jeder Vertragsbruch automatisch Betrug?
Nein, Betrug liegt nur vor, wenn der Vertragspartner von Anfang an nicht zahlungsfähig oder zahlungswillig war.

2. Kann Betrug auch ohne Anzeige verfolgt werden?
Ja, da Betrug ein Offizialdelikt ist, kann die Staatsanwaltschaft auch ohne Strafanzeige ermitteln.

3. Wann verjährt Betrug?

  • Einfache Fälle: 5 Jahre
  • Schwere Fälle: 10 Jahre

4. Kann ein Betrug zur Bewährung ausgesetzt werden?
Ja, bei Freiheitsstrafen bis 2 Jahren ist eine Bewährung möglich.

5. Welche Strafe droht für Betrug im Jugendstrafrecht?

  • Erziehungsmaßnahmen oder Sozialstunden
  • In schweren Fällen: Freiheitsstrafe bis 10 Jahre