Crypto-Crime

Der Stand der Technik und die stetigen Änderungen und Verbesserungen des Internets führen zu mehr Potenzial im strafrechtlichen Bereich. Die Welt der Kryptowährungen wie Bitcoin und Ethereum hat zweifellos das Potenzial, das traditionelle Finanzwesen zu revolutionieren. Doch die Anonymität und die dezentrale Natur von Kryptowährungen kann für die Begehung von Straftaten ausgenutzt werden. Im folgenden Beitrag finden Sie alles rund um das Thema „Crypto-Crime“.

Tommy Kujus

Fachanwalt für Strafrecht

6 Minuten

Aktualisiert: 17.05.2026

Crypto Crime
Inhaltsverzeichnis

Lassen Sie Ihre Rechte vom erfahrenen Fachanwalt verteidigen.

Seit über 13 Jahren verteidige ich Mandanten in Leipzig im Strafrecht – persönlich, engagiert und diskret. Als spezialisierter Strafverteidiger begleite ich Sie von der ersten Vorladung bis zur Hauptverhandlung vor dem Amts- oder Landgericht Leipzig.

Kontakt aufnehmen

✓ 4.000+ Begleitete Verfahren

✓ 185+ Bewertungen mit 5★

✓ 13 Jahre Erfahrung

Wenn plötzlich die Kriminalpolizei mit einem Durchsuchungsbeschluss vor der Tür steht, um Ihre Hardware-Wallets zu beschlagnahmen, oder Sie völlig unerwartet eine polizeiliche Vorladung im Briefkasten finden, ist die Verunsicherung naturgemäß gewaltig. Ein solches Ermittlungsverfahren reißt Betroffene oft völlig unvorbereitet aus dem Alltag. Kryptowährungen wie Bitcoin oder Ethereum haben sich längst von einer bloßen Nischenerscheinung zu global etablierten Finanzinstrumenten entwickelt. Sie ermöglichen weltweit schnelle und direkte Transaktionen ohne Banken als Zwischenhändler, basierend auf der von „Satoshi Nakamoto“ im Jahr 2008 erdachten Blockchain-Technologie.

Doch genau diese Eigenschaften – die globale Nutzbarkeit, die Unumkehrbarkeit der Transaktionen und die Pseudonymität der Wallets – wecken massives Misstrauen bei den Strafverfolgungsbehörden. Oft geraten völlig unbescholtene Anleger oder Trader in den Fokus von Ermittlungen, weil Krypto-Assets fälschlicherweise pauschal mit dunklen Geschäften assoziiert werden. Dabei fehlen in vielen Ländern noch immer klare und einheitliche gesetzliche Regulierungen, was die rechtliche Grauzone für Nutzer immens vergrößert. In dieser Ausnahmesituation ist es Ihre oberste Priorität als Beschuldigter, die Kontrolle zurückzugewinnen und sich nicht durch unbedachte Äußerungen selbst zu belasten, sondern rechtzeitig einen strategischen Partner an Ihrer Seite zu haben.

Die rechtliche Einordnung: Wann wird der Umgang mit Kryptowährungen zur handfesten Straftat?

Die Komplexität im strafrechtlichen Umgang mit digitalen Währungen liegt oft darin, dass die Ermittlungsbehörden traditionelle Gesetze auf völlig neuartige Technologien anwenden müssen. Um Ihre Verteidigungsstrategie effektiv aufzubauen, muss zunächst präzise juristisch eingeordnet werden, welcher Vorwurf überhaupt im Raum steht. Hier zeichnet sich ein brandneues Rechtsgebiet ab: das sogenannte Crypto-Crime.

Crypto-Crime

Die zwingende Abgrenzung: Crypto-Crime versus Cyber-Crime

Für eine erfolgreiche Verteidigung ist die dogmatische Unterscheidung zwischen Cyber-Crime und Crypto-Crime essenziell, da sich daraus völlig unterschiedliche Angriffsflächen für die Strafverfolger ergeben. Cyber-Crime umfasst allgemeine Straftaten im digitalen Raum, etwa wenn Täter durch Hacking-Angriffe in fremde Computer eindringen, unbefugt Krypto-Börsen (Exchanges) attackieren oder heimlich Mining-Software auf fremden Rechnern installieren. Auch digitale Erpressungen mittels Verschlüsselungstrojanern (Ransomware), wie beim bekannten Fall der US-Firma Colonial Pipeline, bei dem 4,4 Millionen Dollar in Bitcoin erpresst wurden, zählen zum Cyber-Crime.

Im Gegensatz dazu sprechen wir von Crypto-Crime, wenn die Kryptowährung selbst nicht das Ziel eines Hackerangriffs ist, sondern als Tatmittel oder Tatobjekt für Wirtschafts- und Steuerdelikte dient. Es geht hierbei um klassische Straftaten wie Betrug, Steuerhinterziehung oder Geldwäsche, die lediglich durch die Nutzung von Blockchain-Technologie verdeckt oder erleichtert werden sollen.

Die „Al-Capone-Strategie“ und der Vorwurf der Steuerhinterziehung (§ 370 AO)

Oftmals nutzen Ermittler Steuerdelikte als Einfallstor, um weitreichende Untersuchungen im Krypto-Bereich zu legitimieren. Diese Vorgehensweise wird in Anlehnung an den berühmten Mafia-Boss auch als „Al-Capone-Strategie“ bezeichnet: Wenn die Behörden andere Delikte nicht nachweisen können, greifen sie auf die Steuerhinterziehung zurück. Das Problem in der Praxis ist, dass viele Anleger ihre steuerlichen Pflichten rund um Veräußerungsgewinne von Kryptowährungen schlichtweg unterschätzen oder aus Unkenntnis nicht in der Steuererklärung angeben.

Obwohl eine höchstrichterliche Klärung in Deutschland lange fehlte und Positionen der Finanzämter für Steuerpflichtige zunächst nicht immer bindend waren, ist die rechtliche Marschrichtung mittlerweile klar: Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen unterliegen in Deutschland der Einkommensteuer. Werden diese Gewinne verschwiegen, steht der Vorwurf der Steuerhinterziehung gemäß § 370 der Abgabenordnung (AO) im Raum. Deutsche Finanzämter setzen heute modernste Blockchain-Analysen ein und erhalten systematisch Kundendaten von großen Krypto-Börsen wie Binance oder Coinbase, um unbedarfte Trader zu entlarven.

Der Vorwurf der Geldwäsche (§ 261 StGB) durch komplexe Transaktionen

Ein weiterer extrem gefährlicher Vorwurf ist die Geldwäsche nach § 261 StGB. Weil Bitcoin-Transaktionen nicht wie bei Banken von zentralen Intermediären kontrolliert werden, argwöhnen die Behörden schnell, dass Gelder aus illegalen Quellen stammen. Sobald Trader größere Beträge über komplexe Transaktionsketten verschieben oder Gewinne in Euro umwandeln und auf ihr Konto überweisen, kann blitzschnell ein Geldwäscheverdacht ausgelöst werden. Ein prominentes Beispiel hierfür ist die Beschlagnahmung von 50.000 Bitcoin (im Wert von rund 2 Milliarden Euro) durch deutsche Behörden im Jahr 2024, die aus den Werbeerlösen der illegalen Streaming-Plattform Movie2k.to stammten und über verschiedene Wallets gewaschen werden sollten. Selbst wenn Sie als Anleger völlig legal handeln, kann eine ungewöhnliche Transaktionshistorie ausreichen, um Sie ins Visier der Ermittler zu rücken.

Crypto-Crime

Anlagebetrug (§ 263 StGB) und illegale Geschäftsmodelle

Auch der Betrugsvorwurf wiegt in Krypto-Verfahren schwer. Immer wieder kollabieren Plattformen, die Investoren mit astronomischen Renditen in sogenannte Ponzi-Systeme gelockt haben. Ein erschütterndes Beispiel ist das OneCoin-System, bei dem Anlegern eine angebliche Kryptowährung verkauft wurde, obwohl gar keine echte Blockchain existierte, was zu Milliardenverlusten führte. Sind Sie in den Vertrieb oder die Strukturierung solcher Systeme – eventuell sogar unwissentlich – verwickelt, drohen massive strafrechtliche Konsequenzen.

Welche Strafe droht bei Krypto-Delikten?

Das Gesetz kennt bei Krypto-Delikten keinen Spaß und die Strafrahmen sind, je nach zugrundeliegendem Tatbestand, empfindlich hoch. Bei einem simplen Diebstahl von Kryptowährungen, etwa durch unbefugten Zugriff auf fremde Wallets, sieht das Gesetz Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu 10 Jahren vor. Handelt es sich um Betrug im Kryptobereich, drohen ebenfalls bis zu 10 Jahre Haft.

Wird Ihnen Geldwäsche nachgewiesen, droht eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren. Im Falle der Erpressung (z.B. mittels Ransomware) kann das Strafmaß sogar auf bis zu 15 Jahre ansteigen. Bei einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung mit Kryptowährungen müssen Sie nicht nur die hinterzogenen Steuern nebst massiven Zinsen nachzahlen, sondern es drohen parallel empfindliche Geldstrafen oder, bei großen Summen, mehrjährige Freiheitsstrafen.

Neben diesen direkten Strafen schlägt der Staat auch finanziell gnadenlos zu: Nach einer Verurteilung ordnen die Gerichte in der Regel die Einziehung der betroffenen Krypto-Assets an, sodass das Eigentum an diesen Vermögenswerten dauerhaft auf den Staat übergeht.

Tommy Kujus ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht. Er ist Inhaber der Leipziger Kanzlei KUJUS Strafverteidigung, und bundesweit als Strafverteidiger tätig.

Das Strafrechts-ABC

Aktuelle Beiträge rund um strafrechtliche Themen

Von A wie Anklage bis Z wie Zeugnisverweigerungsrecht: In unserem Strafrechts-ABC erklären wir Ihnen die wichtigsten Begriffe aus dem Straf- und Strafprozessrecht. Nutzen Sie unsere Suche für gezielte Antworten oder stöbern Sie durch unsere beliebtesten Beiträge!