In der modernen Arbeitswelt ist die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ein zentrales Dokument mit einem immens hohen rechtlichen Beweiswert. Doch enormer Leistungsdruck am Arbeitsplatz, die Angst vor dem Verlust des Jobs oder schlicht die Verlockung durch bequeme Online-Anbieter führen immer häufiger dazu, dass Arbeitnehmer bei der Einreichung einer Krankmeldung die Grenzen der Legalität überschreiten. Wer sich nun mit dem Vorwurf konfrontiert sieht, eine manipulierte oder unrechtmäßig erworbene Krankmeldung vorgelegt zu haben, empfindet naturgemäß große Verunsicherung. Viele Betroffene gehen in dieser Situation fälschlicherweise davon aus, dass eine solche Handlung lediglich eine arbeitsrechtliche Bagatelle darstellt, die im schlimmsten Fall mit einer Ermahnung durch den Arbeitgeber endet.
Das Gegenteil ist jedoch der Fall: Die Ermittlungsbehörden gehen bei dem Verdacht auf manipulierte Krankmeldungen äußerst konsequent vor. Die Einreichung einer gefälschten oder inhaltlich unrichtigen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung tangiert zentrale Straftatbestände des Strafgesetzbuches, die weit über ein bloßes arbeitsrechtliches Fehlverhalten hinausgehen. In dieser prekären Lage ist es essenziell, einen kühlen Kopf zu bewahren und die komplexen Vorwürfe genau zu verstehen, um gemeinsam eine effektive Verteidigungsstrategie aufzubauen.
Die rechtliche Einordnung: Wann wird die falsche Krankmeldung zur Straftat?
Das deutsche Strafrecht hält für die Manipulation von Krankmeldungen ein scharfes Instrumentarium an Tatbeständen bereit, die von Polizei und Staatsanwaltschaft oft kumulativ geprüft werden. Es ist dabei ein gefährlicher Irrglaube, dass sich nur derjenige strafbar macht, der selbst physisch an einem Dokument bastelt.
Die Krankschreibung als rechtlich geschützte Urkunde im Rechtsverkehr
Der zentrale Vorwurf lautet in diesen Konstellationen sehr häufig Urkundenfälschung gemäß § 267 StGB. Dieser Tatbestand schützt die Sicherheit und Zuverlässigkeit des allgemeinen Rechtsverkehrs, insbesondere das berechtigte Vertrauen in Beweismittel. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist im juristischen Sinne eine echte Urkunde, denn sie ist eine verkörperte menschliche Gedankenerklärung, die zum Beweis über Ihren Gesundheitszustand geeignet und bestimmt ist und ihren Aussteller eindeutig erkennen lässt.

Eine Strafbarkeit wegen Urkundenfälschung ist bereits dann gegeben, wenn Sie eine unechte Urkunde herstellen oder eine echte Urkunde verfälscht wird. Ein klassisches Beispiel für das Verfälschen einer echten Urkunde aus unserer Praxis: Ein Arbeitnehmer erhält vom Arzt eine reguläre Krankschreibung für drei Tage, scannt dieses Dokument ein, ändert das aufgedruckte Enddatum mit einer einfachen Bildbearbeitungssoftware auf zehn Tage ab und druckt es wieder aus. In genau diesem Moment verändern Sie nachträglich den gedanklichen Inhalt der Urkunde und rufen den unzutreffenden Eindruck hervor, der Arzt habe die Erklärung von Anfang an in dieser Form abgegeben. Vollendet ist diese Straftat spätestens dann, wenn Sie von der Urkunde Gebrauch machen, sie also Ihrem Arbeitgeber mit der Möglichkeit der Kenntnisnahme zugänglich machen.
Der gefährliche Klick: Das Einreichen unrichtiger Gesundheitszeugnisse
Besonders heimtückisch sind jene Fälle, in denen das eingereichte Dokument nicht selbst verfälscht wurde, sondern aus dem Internet stammt. Viele Betroffene nutzen Online-Portale, die gegen eine geringe Gebühr eine AU ausstellen, ohne dass jemals ein echter persönlicher, telefonischer oder per Video geführter Arztkontakt stattgefunden hat.
Hier greift der Tatbestand des Gebrauchs unrichtiger Gesundheitszeugnisse gemäß § 279 StGB. Diese Vorschrift schützt ebenfalls die Sicherheit und Zuverlässigkeit des Rechtsverkehrs im Umgang mit medizinischen Nachweisen. Auch wenn das von Ihnen bestellte Dokument technisch gesehen „echt“ von dem Portalbetreiber ausgestellt wurde, ist es inhaltlich zwingend unrichtig, da ihm keine fundierte ärztliche Untersuchung zugrunde lag. Dabei wird rechtlich nicht einmal vorausgesetzt, dass der Aussteller das Zeugnis wider besseres Wissen angefertigt hat; ein objektiv unrichtiges Zeugnis reicht für die Erfüllung des Tatbestands völlig aus. Reichen Sie ein solches „Gefälligkeitsattest“ bei Ihrem Arbeitgeber ein, machen Sie sich in vollem Umfang strafbar, selbst wenn Sie selbst kein einziges Wort auf dem Dokument verändert haben.
Die unberechtigte Lohnfortzahlung als vollendeter Betrug
Neben den reinen Urkundendelikten steht bei falschen Krankmeldungen fast immer der schwerwiegende Vorwurf des Betruges gemäß § 263 StGB im Raum. Der Betrug setzt zunächst eine Täuschung über Tatsachen voraus. Tatsachen sind konkrete Vorgänge oder Zustände der Gegenwart oder Vergangenheit, die objektiv beweisbar sind. Durch das Einreichen der falschen oder unrichtigen AU täuschen Sie Ihren Arbeitgeber über eine für das Arbeitsverhältnis essenzielle Tatsache: Ihre angebliche Arbeitsunfähigkeit.
Diese Täuschung muss bei dem Arbeitgeber einen Irrtum erregen, also einen Widerspruch zwischen seiner subjektiven Vorstellung und der Wirklichkeit hervorrufen. Aufgrund dieses Irrtums nimmt der Arbeitgeber eine Vermögensverfügung vor, indem er Ihnen im Rahmen der gesetzlichen Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall weiterhin Ihren Lohn auszahlt. Da der Arbeitgeber hierzu mangels echter Arbeitsunfähigkeit rechtlich überhaupt nicht verpflichtet wäre, entsteht ihm ein unmittelbarer Vermögensschaden. Da der Arbeitgeber Ihren Lohn zahlt, ohne die dafür vertraglich geschuldete Arbeitsleistung zu erhalten, erleidet er eine direkte wirtschaftliche Einbuße. Sie erschleichen sich somit unter Vorspiegelung falscher Tatsachen Ihr Gehalt, was die Ermittlungsbehörden als vollendeten Betrug werten.
Welche Strafe droht bei der Fälschung einer Krankmeldung?
Die gesetzlichen Strafrahmen für diese Delikte verdeutlichen den Ernst der Lage und zeigen, dass hier keine Bagatelldelikte verhandelt werden. Für eine klassische Urkundenfälschung (§ 267 StGB) droht im Grundtatbestand eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. Auch der Vorwurf des Betruges (§ 263 StGB) sieht als Rechtsfolge wahlweise eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren vor. Das bloße Gebrauchmachen von inhaltlich unrichtigen Gesundheitszeugnissen (§ 279 StGB) wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe sanktioniert.

Für Ersttäter besteht jedoch in vielen Fällen die Chance, dass das Verfahren beispielsweise gegen die Zahlung einer Geldauflage eingestellt wird (§ 153a StPO) oder mit einer moderaten Geldstrafe endet. Unser vorrangiges Verteidigungsziel ist es stets, das Verfahren so früh wie möglich zur Einstellung zu bringen, um eine Vorstrafe und einen drohenden Eintrag in Ihrem Führungszeugnis abzuwenden.
Neben den rein strafrechtlichen Konsequenzen drohen Ihnen jedoch auch massive arbeitsrechtliche Folgen. Die aktuelle Rechtsprechung hat die rechtlichen Hürden für den Beweiswert einer AU zuletzt deutlich verschärft. Kann der Arbeitgeber ernsthafte Tatsachen vortragen, die Zweifel an Ihrer Erkrankung begründen – etwa weil Sie während der Krankschreibung auf Fotos bei einer Party gesehen werden –, ist der Beweiswert der AU erschüttert. Gelingt es Ihnen in diesem Fall nicht, Ihre Arbeitsunfähigkeit anderweitig zweifelsfrei zu beweisen, droht Ihnen die sofortige fristlose Kündigung.
Häufige Fragen (FAQ-Sektion)
Kann mein Arbeitgeber mich kündigen, wenn er nur den Verdacht einer Fälschung hat?
Ja, das ist unter engen Voraussetzungen tatsächlich möglich. Das Arbeitsrecht kennt die sogenannte Verdachtskündigung. Hierbei muss seitens des Arbeitgebers ein sehr schwerwiegender Verdacht vorliegen, der das Vertrauensverhältnis unwiederbringlich zerstört. Wichtig ist jedoch: Der Arbeitgeber muss Sie vor dem Ausspruch einer solchen Kündigung zwingend anhören. In dieser Phase ist es essenziell, dass Sie keine unbedachten Erklärungen abgeben, ohne dass wir zuvor Akteneinsicht genommen und eine Verteidigungsstrategie erarbeitet haben.
Was passiert, wenn ich eine AU von einem ausländischen Online-Arzt einreiche?
Solche Atteste aus dem Ausland stehen bei Arbeitgebern und Ermittlungsbehörden unter besonderer Beobachtung. Wenn bei der Ausstellung keine Untersuchung stattgefunden hat, die dem deutschen Standard entspricht – was insbesondere die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit durch persönliche Wahrnehmung oder Videochat erfordert –, wird der Beweiswert dieser Dokumente oft direkt abgelehnt. Reichen Sie ein solches Attest ein, setzen Sie sich dem erheblichen Risiko eines Strafverfahrens wegen des Gebrauchs unrichtiger Gesundheitszeugnisse aus.
Muss ich meinem Arbeitgeber sagen, welche Krankheit ich habe, um den Verdacht zu entkräften?
Grundsätzlich gilt, dass Ihre ärztliche Diagnose reine Privatsache ist und Sie diese Ihrem Arbeitgeber nicht offenlegen müssen. Wenn jedoch durch bestimmte Umstände der Beweiswert Ihrer AU bereits massiv erschüttert wurde, kann es aus taktischer Sicht notwendig werden, den behandelnden Arzt von seiner ärztlichen Schweigepflicht zu entbinden, damit dieser die Arbeitsunfähigkeit bestätigt. Wir raten jedoch dringend davon ab, diesen Schritt im Alleingang zu gehen; er sollte niemals ohne Rücksprache mit einem spezialisierten Anwalt erfolgen.
Gilt die elektronische Arbeitsunfähigkeit (eAU) als fälschungssicher?
Das System der eAU ist darauf ausgelegt, Manipulationen durch den Arbeitnehmer weitreichend zu verhindern, da die Daten direkt vom Arzt an die Krankenkasse übermittelt werden. Sie haben als Arbeitnehmer praktisch keine Möglichkeit mehr, die Daten zu manipulieren. Wer heute dennoch eine klassische „Papier-AU“ vorlegt, obwohl der behandelnde Arzt eigentlich zur eAU verpflichtet wäre, macht sich und sein Dokument sofort verdächtig.


