Ist Geld zerstören strafbar?

Wer zu den Menschen gehört, die sich filmreif eine kubanische Zigarre an einem brennenden Geldschein anzünden, hat sich vielleicht auch schon einmal gefragt ob das Zerstören von Geld eigentlich strafbar ist. Dabei sind viele Möglichkeiten denkbar, wie man Bargeld zerstören könnte. Die Varianten reichen von YouTube-Videos, die zeigen, wie aus einer Münze ein Ring geschmiedet wird, bis zu Musikvideos, in denen Geld nicht nur durch den Club geworfen, sondern wahlweise verbrannt oder in Stücke zerrissen wird. Wem diese Beispiele zu abwegig erscheinen, dem sei ein alltäglicheres Beispiel genannt: Jeder kennt die Prägemaschinen in der Nähe von Sehenswürdigkeiten, bei denen man Ein-, Zwei, oder Fünf-Cent-Stücke einwirft und mittels Walzen ein Motiv auf die Münze prägt.

Tommy Kujus

Fachanwalt für Strafrecht

5 Minuten

Aktualisiert: 17.05.2026

Ist das Zerstoeren von Geld strafbar
Inhaltsverzeichnis

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Es klingt fast wie eine Szene aus einem Film: Jemand zündet sich eine Zigarre mit einem brennenden Geldschein an, wirft im Übermut Bündel von Banknoten durch einen Club oder zerreißt in einem Wutanfall die Scheine, die gerade noch auf dem Tisch lagen. Auch im Alltag gibt es Situationen, in denen Geld zweckentfremdet und beschädigt wird – denken Sie nur an die beliebten Automaten an Sehenswürdigkeiten, bei denen kleine Cent-Münzen durch den Druck schwerer Walzen zu Souvenirs mit neuen Motiven gepresst werden. Wer sich in einer solchen Situation wiederfindet und im Nachhinein befürchtet, sich durch diese Handlungen strafbar gemacht zu haben, sucht oft verunsichert nach Antworten.

Als Strafverteidiger kann ich Ihnen die erste große Sorge direkt nehmen: Einen eigenen, speziellen Straftatbestand, der das Zerstören von Bargeld in Deutschland unter Strafe stellt, gibt es in unseren Gesetzen nicht. Das bedeutet jedoch nicht, dass Sie das Thema auf die leichte Schulter nehmen sollten. Die Ermittlungsbehörden prüfen in solchen Fällen sehr routiniert, ob Sie sich der Sachbeschädigung gemäß § 303 des Strafgesetzbuchs (StGB) schuldig gemacht haben. Eine präzise juristische Einordnung der Umstände ist in dieser Lage entscheidend, um den Vorwurf effektiv entkräften zu können.

Die rechtliche Einordnung: Wann wird die Geldzerstörung zur strafbaren Sachbeschädigung?

Um zu verstehen, wann Sie durch das Vernichten von Bargeld ins Fadenkreuz der Justiz geraten, müssen wir einen Blick auf die strafrechtliche Dogmatik der Sachbeschädigung werfen. Das Gesetz stellt klare Anforderungen an den Tatbestand, die nicht immer auf den ersten Blick offensichtlich sind.

Ist Geld zerstören strafbar?

Geldscheine und Münzen als körperliche Gegenstände

Zunächst setzt der Tatbestand der Sachbeschädigung voraus, dass eine „Sache“ vorliegt. Das Strafrecht versteht unter einer Sache jeden körperlichen Gegenstand. Auf den wirtschaftlichen Wert des Gegenstandes kommt es dabei überhaupt nicht an. Bargeld, ganz gleich ob es sich um gedruckte Papiernoten oder geprägte Münzen handelt, erfüllt diese Voraussetzung zweifellos und ist damit ein tauglicher Gegenstand für eine Sachbeschädigung.

Der Mythos vom Staatseigentum und das Merkmal der „fremden“ Sache

Der absolut entscheidende Punkt für Ihre Verteidigung verbirgt sich hinter dem Tatbestandsmerkmal der „Fremdheit“. Das Gesetz verlangt zwingend, dass die beschädigte Sache fremd ist, also im Eigentum oder Miteigentum einer anderen Person steht. An seinem eigenen Eigentum kann ein Mensch nach deutschem Recht schlichtweg keine Sachbeschädigung begehen. Wer seine eigenen Sachen zerstört, beschädigt oder wegwirft, handelt straflos.

An dieser Stelle hält sich ein hartnäckiger Rechtsmythos: Viele Menschen glauben, Geldscheine und Münzen blieben immer Eigentum der Europäischen Zentralbank oder der Bundesbank und seien dem Bürger quasi nur auf Zeit geliehen. Das ist juristisch falsch. Wenn Sie Geld an einem Bankautomaten abheben oder Ihnen jemand Bargeld schenkt, erwerben Sie in genau diesem Moment das volle juristische Eigentum an diesen spezifischen Scheinen und Münzen. Sobald Sie der rechtmäßige Eigentümer sind, dürfen Sie mit Ihrer Sache nach Belieben verfahren.

Zerstören und Beschädigen durch Zerreißen oder Einschmelzen

Liegt fremdes Geld vor, kommt es auf Ihre Tathandlung an. Das Gesetz bestraft das Beschädigen und das Zerstören von Sachen. Ein Beschädigen bedeutet eine nicht unerhebliche körperliche Einwirkung, durch die die stoffliche Unversehrtheit der Sache beeinträchtigt wird, was man in der Rechtswissenschaft als Substanzverletzung bezeichnet. Wenn Sie fremdes Geld in einem Konflikt zerreißen oder mit einem wasserfesten Stift bemalen, verletzen Sie die Substanz des Papiers und erfüllen damit dieses Tatbestandsmerkmal.

Eine noch gravierendere Form der Einwirkung ist das Zerstören. Hierbei wird die Gebrauchsfähigkeit der Sache völlig aufgehoben. Dies geschieht zweifelsfrei, wenn Sie fremde Geldscheine verbrennen oder Münzen bis zur Unkenntlichkeit einschmelzen.

Welche Strafe droht bei der Zerstörung von fremdem Geld?

Die rechtliche Situation ändert sich schlagartig zu Ihren Ungunsten, wenn das vernichtete oder beschädigte Geld nicht Ihnen gehört. Wer Münzen oder Scheine beschädigt, die im Eigentum eines Dritten stehen, macht sich der Sachbeschädigung gemäß § 303 Abs. 1 StGB schuldig. Das Gesetz sieht für eine solche Tat eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren vor. Im Rahmen der Strafzumessung wird das Gericht insbesondere die Höhe des angerichteten finanziellen Schadens berücksichtigen.

Ist Geld zerstören strafbar?

Ein zentraler Verteidigungsansatz liegt in der subjektiven Tatseite. Für eine Verurteilung wegen Sachbeschädigung ist zwingend ein vorsätzliches Handeln erforderlich. Eine bloß fahrlässige Sachbeschädigung kennt das deutsche Strafrecht nicht. Bedingter Vorsatz reicht allerdings aus; Sie müssen also erkennen und zumindest billigend in Kauf nehmen, dass Sie eine fremde Sache beschädigen. Sollte Ihnen beispielsweise ein fremder Geldschein aus purer Unachtsamkeit in den Aktenvernichter gefallen sein, scheidet eine Strafbarkeit aus. In diesen Verfahren erarbeiten wir oftmals gute Lösungen, indem wir Unklarheiten bei den Eigentumsverhältnissen zum exakten Zeitpunkt der Tat aufdecken oder gezielt gegen den Vorsatzvorwurf vorgehen.

Tommy Kujus ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht. Er ist Inhaber der Leipziger Kanzlei KUJUS Strafverteidigung, und bundesweit als Strafverteidiger tätig.

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