Geldwäsche als Finanzagent

Was sind Finanzagenten? Was sind ihre Maschen und welche rechtlichen Konsequenzen drohen? Die Antworten auf diese Fragen finden Sie im folgenden Beitrag.

Tommy Kujus

Fachanwalt für Strafrecht

5 Minuten

Aktualisiert: 17.05.2026

Geldwaesche als Finanzagent
Inhaltsverzeichnis

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Immer häufiger geraten ahnungslose Bürger in das Fadenkreuz der Ermittlungsbehörden, weil sie durch scheinbar seriöse Jobangebote im Internet geködert wurden. Die Tätigkeit als sogenannter Finanzagent, Finanzkurier oder Treuhandagent verspricht auf den ersten Blick leicht verdientes Geld, entpuppt sich jedoch in der Realität schnell als direkter Weg in ein handfestes Strafverfahren.

Tatsächlich handelt es sich bei den verlockenden Angeboten in Jobbörsen oder per E-Mail in der Regel um gezielte Betrugsmaschen. Den Betroffenen wird ein glaubhaftes Arbeitsverhältnis vorgetäuscht, oft untermauert durch professionell wirkende Internetseiten und stimmige Unternehmensprofile. Die eigentliche Aufgabe besteht dann lediglich darin, das eigene Privatkonto für Transaktionen zur Verfügung zu stellen oder neue Konten zu eröffnen. Eingehende Geldbeträge sollen unter Einbehalt einer lukrativen Provision von bis zu zwanzig Prozent an vermeintliche Arbeitgeber ins Ausland weitergeleitet oder in Kryptowährungen wie Bitcoin umgewandelt werden.

Was als bequemer Nebenverdienst beginnt, hat gravierende rechtliche Konsequenzen. Wer als selbstständiger Gewerbetreibender Zahlungsdienste ausführt, benötigt hierfür grundsätzlich eine schriftliche Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz. Das Fehlen dieser Erlaubnis ist jedoch meist das geringste Problem. Die eigentliche Gefahr droht vonseiten der Kriminalpolizei und der Staatsanwaltschaft, denn die Tätigkeit als Finanzagent erfüllt zumeist den Straftatbestand der Geldwäsche.

Die rechtliche Einordnung: Wann wird die Tätigkeit als Finanzagent zur strafbaren Geldwäsche?

Die Kriminalisierung von Finanzagenten stützt sich auf § 261 des Strafgesetzbuchs (StGB), welcher das Einschleusen von illegal erworbenen Vermögenswerten in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf unter Strafe stellt. Wer Geld wäscht, verschleiert die Herkunft krimineller Gelder und erschwert den Ermittlungsbehörden den Zugriff auf die wahren Täter.

Geldwäsche als Finanzagent

Die Herkunft des Geldes aus einer Straftat

Damit der Tatbestand der Geldwäsche erfüllt ist, muss das transferierte Geld aus einer rechtswidrigen Vortat herrühren. Durch eine weitreichende Gesetzesänderung hat der Gesetzgeber den sogenannten All-Crimes-Ansatz eingeführt. Dies bedeutet, dass inzwischen ausnahmslos jede Straftat als taugliche Vortat für eine Geldwäsche in Betracht kommt, selbst wenn es sich um scheinbare Bagatelldelikte handelt.

In der Praxis der Finanzagenten stammt das Geld fast immer von Personen, die selbst Opfer einer Straftat geworden sind. Oftmals handelt es sich um Käufer auf Plattformen wie eBay, die Geld für Waren auf das Konto des Finanzagenten überweisen, das versprochene Produkt jedoch nie erhalten. In anderen Fällen fließen Gelder, die Kriminelle zuvor durch Phishing-Aktionen erbeutet haben, indem sie sich illegalen Zugriff auf fremde Kontozugangsdaten verschafften. Wenn Sie dieses Geld nun ins Ausland oder in Form von Bitcoins weiterleiten, nehmen Sie aktiv an der Verschleierung dieser kriminellen Papierspur teil.

Der Transfer und die Verschleierung als Tathandlung

Sie machen sich strafbar, sobald Sie die bemakelten Gelder auf Ihrem Konto empfangen und anschließend umtauschen, übertragen oder an Dritte verbringen. Das Gesetz verlangt hierbei eine Handlung, die objektiv geeignet ist, das Auffinden oder die Einziehung der Gelder zu vereiteln. Genau dies geschieht, wenn Gelder über Privatkonten gestückelt, ins Ausland transferiert oder in anonyme Kryptowährungen umgewandelt werden.

Die Falle der Unwissenheit und die leichtfertige Geldwäsche

Der häufigste Einwand von Beschuldigten lautet, sie hätten von den kriminellen Hintergründen der Gelder nichts gewusst und seien selbst Opfer eines Betrugs geworden. Im Strafrecht rettet Sie diese Unwissenheit jedoch nur selten. Das Gesetz bestraft nicht nur die vorsätzliche, sondern in § 261 Abs. 6 StGB ausdrücklich auch die leichtfertige Geldwäsche.

Leichtfertigkeit ist eine besonders gravierende Form der Fahrlässigkeit, die der groben Fahrlässigkeit im Zivilrecht ähnelt. Sie liegt vor, wenn sich die kriminelle Herkunft der Gelder nach der Sachlage geradezu aufdrängt, Sie diese Warnsignale jedoch aus grober Unachtsamkeit oder völliger Gleichgültigkeit ignorieren. Wer für das bloße Empfangen und Weiterleiten von Geldsummen eine Provision von zwanzig Prozent einstreicht und Gelder von völlig unbekannten Privatpersonen erhält, muss nach Ansicht der Justiz zwingend Verdacht schöpfen. Solche dubiosen Umstände sind glasklare Anzeichen für kriminelle Machenschaften, die einem Finanzagenten hätten auffallen müssen. Wer hier die Augen verschließt, steht bereits mit einem Bein im Gefängnis.

Welche Strafe droht bei Geldwäsche als Finanzagent?

Die Strafen für Geldwäsche sind drastisch und können Ihre berufliche sowie private Existenz vernichten. Das Gesetz sieht für die vorsätzliche Geldwäsche eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe vor. Handeln Sie als geldwäscherechtlich Verpflichteter, erhöht sich der Strafrahmen durch einen speziellen Qualifikationstatbestand sogar auf drei Monate bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe.

Geldwäsche als Finanzagent

Doch auch wenn Ihnen das Gericht keinen Vorsatz nachweisen kann, sondern „nur“ eine leichtfertige Geldwäsche annimmt, droht eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe.

Darüber hinaus droht Ihnen der finanzielle Ruin durch weitreichende Einziehungsmaßnahmen. Die Justiz beschlagnahmt und zieht nicht nur Ihre erhaltenen Provisionen ein, sondern regelmäßig auch die gesamten Geldbeträge, die über Ihr Konto geflossen sind. Da das Geldwäschedelikt oft mit Betrugsstraftaten verknüpft ist, werden die betrogenen Opfer zudem zivilrechtliche Schadensersatzansprüche gegen Sie geltend machen, da Sie als Kontoinhaber greifbar sind, während die wahren Hintermänner im Ausland unerkannt bleiben. In einer solchen existenziellen Bedrohungslage ist die frühzeitige Einschaltung eines erfahrenen Strafverteidigers unerlässlich, um Schlimmeres zu verhindern.

Tommy Kujus ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht. Er ist Inhaber der Leipziger Kanzlei KUJUS Strafverteidigung, und bundesweit als Strafverteidiger tätig.

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