KCanG

Seit dem 1. April 2024 ist das Konsumcannabisgesetz (KCanG) in Kraft und bringt weitreichende Änderungen im Umgang mit Cannabis. Doch Achtung: Nicht alles ist jetzt legal! Während Besitz und Anbau unter bestimmten Bedingungen erlaubt sind, drohen bei Verstößen weiterhin empfindliche Strafen.

KCanG

Seit dem 1. April 2024 ist das Konsumcannabisgesetz (KCanG) in Kraft. Es regelt den Besitz, Anbau und Konsum von Cannabis für Erwachsene neu. Viele Bürgerinnen und Bürger fragen sich nun: Was ist erlaubt? Was bleibt verboten? In diesem Artikel geben wir einen umfassenden Überblick über die neuen Regelungen und beleuchten die rechtlichen Konsequenzen bei Verstößen.

Was ist erlaubt?

Besitz von Cannabis für den Eigenkonsum

Das KCanG erlaubt volljährigen Personen (ab 18 Jahren) den Besitz von:

  • bis zu 25 Gramm Cannabis in der Öffentlichkeit
  • bis zu 50 Gramm Cannabis in der eigenen Wohnung

Diese Mengenbegrenzung dient dazu, den privaten Konsum zu legalisieren, während weiterhin eine Kontrolle über größere Mengen besteht, um den Schwarzmarkt einzudämmen.

Anbau von Cannabis

Jeder Erwachsene darf in seinem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort bis zu drei lebende Cannabispflanzen anbauen. Dabei gelten folgende Regeln:

  • Der Anbau muss so erfolgen, dass Minderjährige keinen Zugang haben.
  • Die Pflanzen dürfen nicht öffentlich sichtbar sein.
  • Die geerntete Menge darf insgesamt 50 Gramm nicht überschreiten.
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Anbauvereinigungen (Cannabis-Clubs)

Eine weitere Möglichkeit, legal an Cannabis zu gelangen, sind sogenannte Anbauvereinigungen, oft als „Cannabis-Clubs“ bezeichnet. Diese Vereine dürfen:

  • Cannabis gemeinschaftlich anbauen
  • Maximal 500 Mitglieder haben
  • Ausschließlich an ihre Mitglieder Cannabis in begrenzten Mengen abgeben

Ein Clubmitglied darf maximal 50 Gramm Cannabis pro Monat erhalten, für junge Erwachsene (18 bis 21 Jahre) liegt die Grenze bei 30 Gramm pro Monat.

Umgang mit Cannabissamen

Der Kauf und Besitz von Cannabissamen ist nun erlaubt. Dies bedeutet, dass jeder Samen besitzen und erwerben darf – unabhängig davon, ob er für den legalen Eigenanbau oder einfach als Sammlerobjekt gedacht ist.

Was ist verboten?

Trotz der neuen Regelungen bleibt der Umgang mit Cannabis in vielen Bereichen strafbar.

Besitz über die erlaubte Menge hinaus

Der Besitz von mehr als 25 Gramm in der Öffentlichkeit oder mehr als 50 Gramm in der Wohnung bleibt verboten und kann zu einer Ordnungswidrigkeit oder Straftat führen, je nach überschrittener Menge.

Handel und Verkauf von Cannabis

  • Jeglicher Handel mit Cannabis ist verboten.
  • Verkauf oder Tausch von Cannabis gegen Geld oder andere Gegenleistungen bleibt eine Straftat.
  • Auch eine kostenlose Weitergabe außerhalb von Cannabis-Clubs ist nicht erlaubt.

Einfuhr und Ausfuhr von Cannabis

Wer Cannabis aus dem Ausland mitbringt oder aus Deutschland ausführt, macht sich strafbar. Dies gilt selbst dann, wenn das Land, in das oder aus dem Cannabis transportiert wird, eigene Legalisierungsregelungen hat.

Konsum in der Öffentlichkeit

Nicht überall darf legal konsumiert werden. Verboten ist der Konsum:

  • in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr
  • in unmittelbarer Nähe (100 Meter) von Schulen, Kindergärten, Spielplätzen und Sportstätten
  • in öffentlichen Verkehrsmitteln

Autofahren unter Cannabiseinfluss

Auch nach der Legalisierung gilt: Fahren unter Cannabiseinfluss bleibt verboten. Die genauen Grenzwerte für THC im Blut sind noch nicht endgültig festgelegt, aber wer berauscht am Steuer erwischt wird, riskiert Bußgelder, Punkte in Flensburg und den Führerscheinentzug.

Strafen bei Verstößen gegen das KCanG

Die Strafen für Verstöße gegen das KCanG sind unterschiedlich hoch, abhängig von der Schwere des Delikts:

  • Geringfügige Verstöße (z. B. geringfügig zu viel Besitz) können mit einer Ordnungswidrigkeit und Geldbuße geahndet werden.
  • Größere Mengen, illegaler Verkauf oder Anbau über die erlaubte Menge hinaus können zu einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe führen.
  • Schwerwiegende Verstöße, etwa der Verkauf an Minderjährige oder der Handel mit großen Mengen, werden mit hohen Strafen oder Gefängnis geahndet.
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Fazit

Das Konsumcannabisgesetz schafft klare Regeln für den privaten Umgang mit Cannabis. Während der Besitz und Anbau unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt sind, bleiben Handel, Weitergabe und Konsum in bestimmten öffentlichen Bereichen weiterhin strafbar. Wer sich nicht sicher ist, ob sein Verhalten legal ist, sollte sich frühzeitig rechtlich beraten lassen.

Häufig gestellte Fragen (FAQs)

1. Kann ich Cannabis in meinem Garten anbauen?
Ja, aber nur bis zu drei Pflanzen und unter der Bedingung, dass diese nicht öffentlich sichtbar sind und Minderjährige keinen Zugang haben.

2. Darf ich Cannabis an Freunde verschenken?
Nein, die unentgeltliche Weitergabe von Cannabis außerhalb von Cannabis-Clubs ist nicht erlaubt.

3. Was passiert, wenn ich mit mehr als der erlaubten Menge erwischt werde?
Der Besitz über der Grenze kann eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat sein, je nach Menge. Es drohen Geldbußen oder sogar Freiheitsstrafen.

4. Darf ich Cannabis mit ins Ausland nehmen?
Nein, die Einfuhr und Ausfuhr von Cannabis bleiben verboten, auch wenn das Ziel- oder Herkunftsland eine eigene Legalisierung hat.

5. Kann ich nach dem Konsum noch Autofahren?
Das Fahren unter Cannabiseinfluss bleibt verboten. Wer unter THC-Einfluss fährt, riskiert Bußgelder, Punkte in Flensburg und den Führerscheinentzug.