KI generierte Kinderpornographie

Die rasante Entwicklung künstlicher Intelligenz (KI) bringt nicht nur bahnbrechende Innovationen, sondern auch neue rechtliche Herausforderungen mit sich. Besonders brisant: KI-generierte Kinderpornografie. Während keine realen Kinder beteiligt sind, behandelt das deutsche Strafrecht solche Darstellungen dennoch als schwerwiegendes Verbrechen. Doch warum ist das so? Welche Strafen drohen?

Tommy Kujus

Fachanwalt für Strafrecht

10 Minuten

Aktualisiert: 17.05.2026

KI generierte Kinderpornographie 2
Inhaltsverzeichnis

Lassen Sie Ihre Rechte vom erfahrenen Fachanwalt verteidigen.

Seit über 13 Jahren verteidige ich Mandanten in Leipzig im Strafrecht – persönlich, engagiert und diskret. Als spezialisierter Strafverteidiger begleite ich Sie von der ersten Vorladung bis zur Hauptverhandlung vor dem Amts- oder Landgericht Leipzig.

Kontakt aufnehmen

✓ 4.000+ Begleitete Verfahren

✓ 185+ Bewertungen mit 5★

✓ 13 Jahre Erfahrung

Ein unerwartetes Klingeln an der Tür, Beamte der Kriminalpolizei stehen im Flur und plötzlich wird Ihnen ein Durchsuchungsbeschluss präsentiert. Der Vorwurf lautet auf Erwerb, Besitz oder Verbreitung kinderpornografischer Inhalte. Für die meisten Betroffenen bricht in diesem Moment eine Welt zusammen, insbesondere dann, wenn ein Gedanke sofort in den Kopf schießt: „Aber diese Bilder sind doch gar nicht echt, sie wurden von einer Software erstellt!“ In einer solchen Ausnahmesituation fühlen Sie sich vollkommen zu Recht alleingelassen und überfordert. Die rasante Entwicklung von künstlicher Intelligenz in der digitalen Bild- und Videobearbeitung hat völlig neue technische Möglichkeiten geschaffen, die das deutsche Strafrecht vor komplexe Herausforderungen stellen. Bilder, die auf den ersten Blick täuschend echt wirken, können heute in Sekunden am Computer erzeugt werden.

Doch bewahrt Sie die Tatsache, dass auf den beschlagnahmten Dateien gar kein reales Kind abgebildet ist, vor einer harten Strafe? Die Antwort lautet leider: Nicht zwingend. Wir nehmen Sie nun an die Hand und erklären Ihnen präzise, wie die Justiz diese hochmodernen Phänomene bewertet und welche Auswege es in Ihrem Verfahren geben kann.

Warum ist die mit KI hergestellte Kinderpornografie überhaupt strafrechtlich relevant?

Viele Beschuldigte gehen fälschlicherweise davon aus, dass das Strafrecht ausschließlich den unmittelbaren, realen Missbrauch von Opfern ahndet. Wenn eine künstliche Intelligenz ein Bild berechnet, gibt es schließlich kein Kind, das bei der Produktion leiden musste. Folglich – so der verständliche Laiengedanke – dürfe der Staat nicht in fiktive Gedankenwelten oder den bloßen Umgang mit Computergrafiken eingreifen.

Der Gesetzgeber und die ständige Rechtsprechung verfolgen hier jedoch einen weitaus strengeren, präventiven Ansatz, der auf den ersten Blick schwer verdaulich ist. Die Strafvorschrift des § 184b des Strafgesetzbuches (StGB) schützt nicht nur das einzelne Kind vor dem Missbrauch im Rahmen der Herstellung solcher Dateien. Sie soll vielmehr auch einer allgemeinen Anreiz- und Nachahmungswirkung entgegentreten, die durch die Zirkulation und den Konsum solcher Inhalte in der Gesellschaft entsteht. Werden derartige Bilder toleriert, so die Argumentation, fördere dies eine Normalisierung, die im schlimmsten Fall zu realen Übergriffen führen könnte. Aus diesem Grund greift das Gesetz auch dann hart durch, wenn die dargestellten sexuellen Handlungen oder aufreizend geschlechtsbetonten Körperhaltungen ausschließlich aus Einsen und Nullen eines Algorithmus bestehen.

KI generierte Kinderpornographie

KI-generierte Kinderpornografie: Die Abgrenzung zwischen tatsächlichem, wirklichkeitsnahem und fiktivem Geschehen gemäß § 184b StGB

Um zu verstehen, ob und wie Sie sich strafbar gemacht haben könnten, müssen wir tief in die juristische Dogmatik eintauchen. Das Gesetz wirft nämlich nicht jedes computergenerierte Bild in denselben Topf. Die absolute rote Linie und damit der Kern Ihrer Verteidigung verläuft bei der Frage, wie realitätsnah die beschlagnahmten Dateien auf einen neutralen Betrachter wirken.

Das Strafrecht unterscheidet bei kinderpornografischen Inhalten penibel zwischen einem tatsächlichen, einem wirklichkeitsnahen und einem rein fiktiven Geschehen. Ein tatsächliches Geschehen liegt vor, wenn zweifelsfrei ein echtes Kind fotografiert oder gefilmt wurde. Die Herstellung solcher realen Aufnahmen wird logischerweise am härtesten bestraft.

Doch bei KI-generierten Inhalten greift oft die zweite Kategorie, das sogenannte wirklichkeitsnahe Geschehen. Ein solches ist immer dann gegeben, wenn sich die Darstellung einem durchschnittlichen Betrachter anhand des äußeren Erscheinungsbildes als tatsächliche Abbildung eines Kindes präsentiert. Hier kommen hochkomplexe Technologien wie Generative Adversarial Networks oder Deepfake-Algorithmen ins Spiel. Bei diesen Verfahren trainieren sich künstliche neuronale Netzwerke gegenseitig so lange, bis die erzeugten Gesichter, Körper und Handlungen fotografisch exakt wirken und von echten Aufnahmen kaum noch zu unterscheiden sind. Wenn die Software ein Bild erschafft, das so realistisch anmutet, dass es als realer Missbrauch wahrgenommen werden könnte, bewertet die Justiz dies als wirklichkeitsnahes Geschehen. In diesem Fall werden Sie rechtlich fast so streng behandelt, als hätten Sie echtes Material besessen.

Gänzlich anders sieht die Rechtslage beim rein fiktiven Geschehen aus. Darunter versteht man Inhalte, die sich einem Betrachter sofort erkennbar als künstliche Produkte offenbaren. Das klassische Beispiel hierfür sind Zeichnungen, Zeichentrickfilme, Comics oder auch japanische Manga- und Hentai-Darstellungen, solange diese offenkundig als Fiktion erkennbar bleiben. Auch reine Textdateien oder verbal geschilderte Fantasien in Chatrooms stellen in der Regel kein wirklichkeitsnahes Geschehen dar, es sei denn, sie projizieren durch extrem individualisierte Beschreibungen einem Leser quasi ein reales Bild vor Augen. Der Clou für Ihre Verteidigung liegt in einem juristischen Detail: Die bloße Erlangung oder der einfache Besitz von Inhalten, die nicht wirklichkeitsnah sind, erfüllt den Straftatbestand des reinen Besitzes gemäß § 184b Abs. 3 StGB nicht. Besitzen Sie also lediglich offensichtlich gezeichnete Comics, entfällt die Strafbarkeit wegen Besitzes.

Sind KI-generierte Darstellungen strafbar?

Diese Frage lässt sich nicht mit einem pauschalen Ja oder Nein beantworten, da es maßgeblich auf Ihre konkrete Handlungshistorie und die Qualität der Bilder ankommt.

Das Herstellen: Wenn Sie an Ihrem eigenen Rechner mittels künstlicher Intelligenz täuschend echte Kinderpornografie generieren und diese Dateien dauerhaft auf einer Festplatte speichern, fixieren Sie diese Inhalte und sorgen für eine visuelle Reproduzierbarkeit. Sie stellen damit kinderpornografische Inhalte her. Soweit es sich um rein fiktive, wenn auch wirklichkeitsnahe KI-Bilder handelt, scheidet eine Strafbarkeit nach der speziellen Herstellungsalternative zwar oftmals aus, da diese ein tatsächliches Geschehen verlangt. Jedoch greift hier das Gesetz über Umwege hart durch: Wer wirklichkeitsnahe KI-Bilder am Computer generiert und abspeichert, begründet in diesem Moment auch unweigerlich tatsächliche Verfügungsgewalt über sie – er verschafft sich den Besitz daran. Das Herunterladen oder gezielte Generieren solcher wirklichkeitsnahen Datenmengen erfüllt somit den Tatbestand des Sich-Verschaffens und des Besitzes.

Der Besitz: Wie bereits erwähnt, ist der reine Besitz strafbar, wenn die KI-Bilder wirklichkeitsnah sind. Besitz bedeutet, dass Sie willentlich die faktische Herrschaft über die Dateien ausüben, etwa weil sie in Ihren eigenen Ordnerstrukturen oder auf einem USB-Stick ruhen. Es genügt sogar schon das Laden der Bilder in den Zwischenspeicher (Cache) Ihres Computers beim reinen Betrachten im Internet. Ein kleiner Lichtblick besteht lediglich bei versteckten Dateistrukturen, wie dem Browser-Cache, auf die ein durchschnittlicher Nutzer gar keinen gezielten Zugriff hat. Hier verneint die Rechtsprechung teils das Vorliegen eines strafbaren Besitzes, da Ihnen schlicht die Einwirkungsmöglichkeit auf die Datei fehlt. Haben Sie sich die Bilder jedoch durch unachtsames Klicken oder über Tauschbörsen auf die Festplatte gezogen, befinden Sie sich im Fokus der Ermittler.

Das Verbreiten und Zugänglichmachen: Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste! Während der bloße Besitz von offensichtlich künstlichen (nicht wirklichkeitsnahen) Cartoons oder Texten straflos sein kann, schlägt die Strafverfolgung unerbittlich zu, wenn Sie solche fiktiven Inhalte weiterleiten. Das Gesetz verbietet das Verbreiten oder öffentliche Zugänglichmachen von kinderpornografischen Inhalten in jedem Fall – vollkommen unabhängig davon, ob es sich um echte Fotos, realistische KI-Bilder oder gezeichnete Mangas handelt. Ein Verbreiten liegt vor, wenn Sie eine Datei so auf den Weg bringen, dass sie an einen größeren, nicht mehr kontrollierbaren Personenkreis gelangt. Schon das Bereitstellen eines harmlos wirkenden Links in einem offenen Forum oder einer Messenger-Gruppe kann ein öffentliches Zugänglichmachen darstellen.

KI generierte Kinderpornographie

Welche Strafe droht bei KI-generierter Kinderpornografie?

Das Strafmaß in diesem Bereich ist empfindlich und wurde durch den Gesetzgeber in der jüngsten Vergangenheit mehrfach restrukturiert. Glücklicherweise hat man im Sommer 2024 die zuvor heftig kritisierte Regelung, wonach bereits der einfachste Besitz zwingend als Verbrechen mit einer Mindeststrafe von einem Jahr geahndet wurde, wieder entschärft. Diese Rücknahme war zwingend geboten, um gerade bei Fällen mit geringem Unrechtsgehalt oder jugendlicher Unbedarftheit wieder flexibel und angemessen reagieren zu können.

Dennoch dürfen Sie die Lage keinesfalls auf die leichte Schulter nehmen. Wenn Sie einen kinderpornografischen Inhalt, der wirklichkeitsnah ist, abrufen oder besitzen, sieht das Gesetz nun einen Strafrahmen von drei Monaten bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe vor. Das Gleiche gilt, wenn Sie rein fiktive (nicht wirklichkeitsnahe) Darstellungen verbreiten.

Deutlich härter trifft es Sie, wenn Sie wirklichkeitsnahes Material – also täuschend echte KI-Bilder – verbreiten oder der Öffentlichkeit, beispielsweise über Filesharing-Netzwerke, zugänglich machen. Hierfür greift ein Strafrahmen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe.

Abgesehen von der reinen Freiheitsstrafe drohen Ihnen weitreichende Nebenfolgen. Die beschlagnahmten Computer, Festplatten und Smartphones werden in aller Regel vom Staat eingezogen und vernichtet, da sie als sogenannte Beziehungsgegenstände der Tat gelten. Eine Verurteilung führt unweigerlich zu Einträgen im Bundeszentralregister und in vielen Konstellationen auch im Führungszeugnis, was insbesondere bei bestimmten Berufsgruppen den sofortigen Verlust der wirtschaftlichen Existenz nach sich ziehen kann.

Wird Ihnen eine Straftat nach § 184b StGB vorgeworfen?

Sollten Sie von einem Ermittlungsverfahren betroffen sein, gilt ein eiserner Grundsatz: Schweigen Sie! Gegenüber den Ermittlungsbehörden sollten Sie keinerlei Angaben zur Sache machen, insbesondere keine voreiligen Rechtfertigungen nach dem Motto „Das habe ich mir doch nur aus reiner Neugierde heruntergeladen, weil es künstliche Bilder sind“ abgeben. Eine derartige Einlassung begründet nämlich sofort den für eine Verurteilung zwingend erforderlichen Vorsatz.

Ein spezialisierter Strafverteidiger wird zunächst Akteneinsicht beantragen und das sichergestellte Material penibel begutachten. Der effektivste Verteidigungsansatz bei KI-generiertem Material liegt oftmals in der Anfechtung der Einstufung als „wirklichkeitsnah“. Gelingt es uns, das Gericht oder die Staatsanwaltschaft davon zu überzeugen, dass die von der KI berechneten Anatomien unstimmig sind und offenkundig künstlich wirken, kann der Vorwurf des strafbaren Besitzes vollständig in sich zusammenfallen. Oftmals hilft hier auch die Einholung forensischer IT-Gutachten. Zudem bietet die gesetzliche Neuregelung von 2024 nun wieder den immensen Vorteil, dass Verfahren wegen Besitzes bei geschickter Argumentation wegen Geringfügigkeit gegen Geldauflagen nach den §§ 153, 153a der Strafprozessordnung (StPO) ohne öffentliche Hauptverhandlung und ohne Vorstrafeneintrag eingestellt werden können.

Tommy Kujus ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht. Er ist Inhaber der Leipziger Kanzlei KUJUS Strafverteidigung, und bundesweit als Strafverteidiger tätig.

Das Strafrechts-ABC

Aktuelle Beiträge rund um strafrechtliche Themen

Von A wie Anklage bis Z wie Zeugnisverweigerungsrecht: In unserem Strafrechts-ABC erklären wir Ihnen die wichtigsten Begriffe aus dem Straf- und Strafprozessrecht. Nutzen Sie unsere Suche für gezielte Antworten oder stöbern Sie durch unsere beliebtesten Beiträge!