Körperverletzung

Im Streit dem Partner eine Ohrfeige verpasst oder in der Bar in eine Schlägerei geraten? Dies sind nur zwei Beispiele für die verschiedensten Ausprägungen von Körperverletzungen. Im folgenden Beitrag erfahren Sie neben weiteren praktischen Beispielen, welche gesetzlichen Arten von Körperverletzungen existieren, und welches jeweilige Strafmaß droht.

Die Körperverletzung ist eine der häufigsten Straftaten im deutschen Strafrecht. Sie umfasst eine Vielzahl von Taten – von leichten körperlichen Auseinandersetzungen bis hin zu schweren Angriffen mit tödlichem Ausgang. Gleichzeitig ist der Vorwurf der Körperverletzung für Beschuldigte oft mit existenziellen Herausforderungen verbunden, da neben strafrechtlichen Konsequenzen auch zivilrechtliche Forderungen wie Schadensersatz und Schmerzensgeld drohen.

Dieser umfassende Leitfaden gibt Ihnen einen detaillierten Überblick über alle relevanten Aspekte der Körperverletzung: von rechtlichen Definitionen und den verschiedenen Arten der Tat bis hin zu realen Beispielen, Strafen, Verteidigungsstrategien und zivilrechtlichen Ansprüchen.


Was ist Körperverletzung?

Die Körperverletzung ist in § 223 des Strafgesetzbuches (StGB) geregelt. Sie liegt vor, wenn eine Person vorsätzlich oder fahrlässig eine andere Person körperlich misshandelt oder deren Gesundheit schädigt. Dabei können physische sowie psychische Beeinträchtigungen eine Rolle spielen.

Definitionen

Körperliche Misshandlung

Eine körperliche Misshandlung ist jede unangemessene Behandlung, die das körperliche Wohlbefinden oder die Unversehrtheit beeinträchtigt. Dies umfasst beispielsweise:

  • Schläge oder Tritte, die zu Schmerzen oder sichtbaren Verletzungen führen,
  • das Packen oder Zerren an empfindlichen Körperstellen, z. B. das gewaltsame Festhalten eines Kindes,
  • Gewalteinwirkungen mit Alltagsgegenständen, wie das Werfen eines Gegenstands, der eine Verletzung verursacht.

Gesundheitsschädigung

Eine Gesundheitsschädigung ist das Hervorrufen oder Verschlimmern eines krankhaften Zustands. Beispiele:

  • Vergiftungen, z. B. durch bewusstes Zuführen schädlicher Substanzen,
  • Infektionsübertragungen, etwa durch das Anspucken bei vorhandener Infektionsgefahr,
  • psychische Folgen, wie Schlafstörungen oder Traumata, die sich körperlich auswirken.

Psychische Beeinträchtigungen

Auch psychische Schäden können als Körperverletzung gelten, wenn sie mit einer körperlichen Reaktion verbunden sind. So könnte beispielsweise das gezielte Auslösen von Panikattacken unter bestimmten Umständen strafbar sein.


Arten der Körperverletzung

Das Strafgesetzbuch differenziert zwischen verschiedenen Arten der Körperverletzung, die sich in Schweregrad, Tatmodalität und Konsequenzen unterscheiden.

Einfache Körperverletzung (§ 223 StGB)

Die einfache Körperverletzung bildet die Grundform. Sie liegt vor, wenn eine Person eine andere misshandelt oder gesundheitlich schädigt, ohne dass erschwerende Umstände hinzukommen.

Beispiele:

  • Eine Ohrfeige, die Rötungen oder Schmerzen verursacht,
  • ein Stoß, durch den die andere Person stürzt,
  • das mutwillige Zufügen von Kratzwunden.

Das Strafmaß reicht von einer Geldstrafe bis zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren.


Gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB)

Eine gefährliche Körperverletzung liegt vor, wenn die Tat unter besonders erschwerenden Bedingungen begangen wird.

Qualifizierende Merkmale:

  • Verwendung von Waffen oder gefährlichen Werkzeugen: Messer, Baseballschläger, Glasflaschen.
  • Beibringung gesundheitsschädlicher Stoffe: Vergiftungen, chemische Substanzen.
  • Gemeinschaftliche Begehung: Zwei oder mehr Täter wirken gemeinsam auf das Opfer ein.
  • Hinterlistiger Überfall: Ein plötzlicher Angriff, bei dem das Opfer keine Möglichkeit zur Abwehr hat.
  • Lebensgefährdende Behandlung: Handlungen, die das Leben des Opfers ernsthaft gefährden, etwa durch Würgen.

Strafmaß:

Hier drohen Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.


Schwere Körperverletzung (§ 226 StGB)

Die schwere Körperverletzung ist eine besonders gravierende Form, bei der das Opfer dauerhafte oder erhebliche Schäden davonträgt.

Beispiele:

  • Verlust eines Sinnesorgans: Erblindung oder Taubheit.
  • Verlust oder dauerhafte Funktionsunfähigkeit von Gliedmaßen: Etwa durch Schläge, die eine Lähmung verursachen.
  • Entstellung: Narbenbildung im Gesicht nach einer Messerattacke.

Strafmaß:

Die schwere Körperverletzung wird mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bis zu zehn Jahren geahndet.


Fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB)

Die fahrlässige Körperverletzung unterscheidet sich von anderen Formen, da hier der Vorsatz fehlt. Der Täter handelt unachtsam oder sorgfaltswidrig.

Typische Beispiele:

  • Verkehrsunfälle, bei denen ein Fußgänger verletzt wird,
  • ärztliche Kunstfehler durch Missachtung von Sorgfaltspflichten,
  • Bauunfälle durch fehlende Sicherheitsvorkehrungen.

Das Strafmaß beträgt bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe.


Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB)

Wenn eine Körperverletzung unbeabsichtigt zum Tod des Opfers führt, liegt eine Körperverletzung mit Todesfolge vor.

Beispiele:

  • Ein Faustschlag gegen den Kopf verursacht eine Hirnblutung, die tödlich endet.
  • Eine körperliche Auseinandersetzung führt zu einem tödlichen Sturz.

Strafmaß:

Hier drohen Freiheitsstrafen von drei bis 15 Jahren.


Körperverletzung im Amt (§ 340 StGB)

Amtsträger wie Polizisten können sich strafbar machen, wenn sie in Ausübung ihres Dienstes unverhältnismäßige Gewalt anwenden.

Beispiele:

  • Eine übermäßige Anwendung von Zwang bei einer Festnahme.
  • Der Einsatz von Schlagstöcken oder Pfefferspray ohne Notwendigkeit.

Die Strafe richtet sich nach den allgemeinen Grundsätzen der Körperverletzung, wird jedoch häufig verschärft geahndet, da ein Vertrauensbruch gegenüber dem Staat vorliegt.


Tatbestandsmerkmale und strafbare Handlungen

Damit eine Körperverletzung strafbar ist, müssen folgende Merkmale erfüllt sein:

Vorsatz

Vorsatz liegt vor, wenn der Täter wissentlich und willentlich handelt oder die Tat billigend in Kauf nimmt.

Fahrlässigkeit

Bei Fahrlässigkeit fehlt der Vorsatz. Der Täter handelt jedoch sorgfaltswidrig und nimmt die Verletzung unbewusst in Kauf.

Versuch

Der Versuch einer Körperverletzung (§ 223 Abs. 2 StGB) ist strafbar. Beispiel: Ein Täter holt zum Schlag aus, wird aber von Dritten aufgehalten.

Einwilligung

Eine Körperverletzung ist nicht strafbar, wenn das Opfer vorher wirksam eingewilligt hat. Dies gilt insbesondere für medizinische Eingriffe, sportliche Wettkämpfe oder einvernehmliche Handlungen in besonderen Kontexten, wie etwa der BDSM-Szene.


Besondere Konstellationen der Körperverletzung

Körperverletzungen können in unterschiedlichen Kontexten auftreten:

Medizinische Behandlungen

Jede ärztliche Behandlung gilt rechtlich als Körperverletzung, wenn keine informierte Einwilligung des Patienten vorliegt.

Sport

Im Sport sind Verletzungen durch Einwilligung gedeckt, solange sie innerhalb der Regeln bleiben. Grobe Fouls oder gezielte Angriffe sind jedoch strafbar.

Verkehrsunfälle

Fahrlässige Körperverletzungen treten häufig bei Verkehrsunfällen auf. Sie ziehen nicht nur strafrechtliche, sondern oft auch zivilrechtliche Konsequenzen nach sich.


Strafen und Konsequenzen

Die Strafen bei Körperverletzungsdelikten richten sich nach der Schwere der Tat:

Geldstrafe

Leichte Fälle werden oft mit Geldstrafen geahndet. Die Höhe richtet sich nach den Tagessätzen, die das Einkommen des Täters berücksichtigen.

Freiheitsstrafe

Schwere Fälle können mit Freiheitsstrafen zwischen sechs Monaten und zehn Jahren geahndet werden. Bei Körperverletzung mit Todesfolge droht lebenslange Haft.


Verteidigungsstrategien

Die richtige Verteidigungsstrategie hängt von den Umständen ab:

  • Notwehr (§ 32 StGB): Eine Tat, die zur Abwehr eines Angriffs dient, ist nicht strafbar.
  • Fehlen des Vorsatzes: Kann nachgewiesen werden, dass der Täter fahrlässig und nicht vorsätzlich handelte, wird die Strafe reduziert.
  • Beweislage angreifen: Ein Anwalt kann Schwächen in den Beweisen aufdecken.

Schadensersatz und Schmerzensgeld

Neben strafrechtlichen Folgen drohen zivilrechtliche Forderungen. Schmerzensgeld wird individuell berechnet und kann je nach Schwere der Verletzung mehrere Tausend Euro betragen.


Fazit

Der Vorwurf der Körperverletzung ist eine ernsthafte Angelegenheit, die weitreichende Folgen haben kann. Frühzeitige anwaltliche Unterstützung ist entscheidend, um Ihre Rechte zu schützen und eine faire Behandlung im Strafverfahren sicherzustellen.


Häufige Fragen (FAQs)

1. Was passiert nach einer Anzeige wegen Körperverletzung?
Es wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, bei dem Beweise gesammelt und die Schuldfrage geprüft wird.

2. Ist Anspucken immer eine Körperverletzung?
Ja, insbesondere wenn dabei gesundheitliche Risiken bestehen.

3. Kann ich mich gegen den Vorwurf verteidigen?
Ja, durch Nachweis von Notwehr, fehlendem Vorsatz oder durch Schwächen in der Beweislage.

4. Was kostet ein Strafverteidiger?
Die Kosten variieren, liegen aber meist im Bereich von 1.000 bis 5.000 Euro.

5. Was zählt als gefährliche Körperverletzung?
Jede Verletzung unter Verwendung von Waffen, gefährlichen Werkzeugen oder in lebensgefährdender Weise.