Missbrauch von Titeln

Wer sich als Doktor, Rechtsanwalt, Staatsanwalt, Professor, Richter, Psychotherapeut oder Arzt ausgibt, ohne es tatsächlich zu sein, macht sich gem . § 132a Strafgesetzbuch (StGB) strafbar. In der Presse werden solche „Hochstapler-Fälle“ wiederholt breit erörtert.

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Bekannt aus

Tommy Kujus
Strafverteidiger

Aktualisiert am 21.01.2025

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Der Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen ist ein oft unterschätztes Delikt im deutschen Strafrecht. Doch die Folgen sind weitreichend: Neben empfindlichen Geld- und Freiheitsstrafen kann ein solcher Verstoß das Vertrauen in berufliche Qualifikationen und hoheitliche Institutionen erschüttern. Der vorliegende Artikel beleuchtet die rechtlichen Grundlagen, gibt einen Überblick über häufige Beispiele aus der Praxis und erklärt, warum der Schutz dieser Bezeichnungen so wichtig ist.

Was ist der „Missbrauch von Titeln“?

Titelmissbrauch beschreibt das unbefugte Führen von akademischen Graden, Berufsbezeichnungen und Amtsabzeichen oder das Tragen von Uniformen, die hoheitlichen Institutionen vorbehalten sind. Die gesetzliche Grundlage bildet § 132a StGB. Ziel dieser Vorschrift ist der Schutz der Allgemeinheit vor Täuschung und der Erhalt des Ansehens geschützter Titel.


Wann ist der „Missbrauch von Titeln“ strafbar?

Die Strafbarkeit des Titelmissbrauchs setzt voraus, dass der Täter einen geschützten Titel oder eine Bezeichnung verwendet, ohne dazu berechtigt zu sein. Auch das Tragen von Uniformen und Abzeichen ist strafbar, wenn diese den Eindruck erwecken, der Träger sei Amtsträger.

Führen von akademischen Graden

Akademische Titel, die häufig betroffen sind, umfassen:

  • Doktortitel (Dr.)
  • Ehrendoktortitel (Dr. h.c.)
  • Bachelor- und Masterabschlüsse (B.A., M.Sc., LL.M.)
  • Diplomtitel (Dipl.-Ing., Dipl.-Jur., Dipl.-Kfm.)

Ein Titel gilt als „geführt“, wenn er nach außen hin verwendet wird. Dies kann auf Visitenkarten, in E-Mails, auf Social-Media-Profilen oder in der Signatur geschehen. Auch das einmalige Auftreten mit einem falschen Titel bei öffentlichen Veranstaltungen kann den Tatbestand erfüllen.

Beispiel: Der gekaufte Doktortitel

Ein Unternehmer erwarb im Ausland einen Doktortitel von einer unseriösen Institution und verwendete diesen in geschäftlichen E-Mails. Obwohl der Titel keinen akademischen Wert hatte, wurde er wegen Titelmissbrauchs verurteilt.

Führen von Berufsbezeichnungen

Bestimmte Berufsbezeichnungen sind durch § 132a StGB geschützt. Dazu gehören u. a.:

  • Arzt, Zahnarzt, Tierarzt
  • Psychologischer Psychotherapeut
  • Rechtsanwalt, Patentanwalt, Notar
  • Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

Wer ohne entsprechende Qualifikation solche Bezeichnungen verwendet, macht sich strafbar. Besonders häufig tritt dies in Verbindung mit geschäftlichen Aktivitäten oder Werbung auf.

Beispiel: Der falsche Steuerberater

Ein Mann warb auf seiner Website mit der Berufsbezeichnung „Steuerberater“, obwohl er nie eine entsprechende Zulassung erhalten hatte. Er erstellte Steuererklärungen für Mandanten und kassierte dafür Honorare. Neben dem Titelmissbrauch wurde er auch wegen Betrugs verurteilt.

Führen von Amtsbezeichnungen

Amtsbezeichnungen wie „Professor“, „Richter“ oder „Landrat“ sind an spezifische Ernennungsurkunden gebunden. Sie dürfen nur von Personen geführt werden, die diese Funktion tatsächlich innehaben.

Beispiel: Der vorgetäuschte Professor

Ein Wissenschaftler, der keinen Lehrstuhl innehatte, führte den Titel „Professor“, um an einem Kongress zu sprechen und seine Fachkenntnisse zu untermauern. Sein Verhalten erfüllte den Tatbestand des Titelmissbrauchs, da er den Anschein erweckte, offiziell ernannt worden zu sein.

Tragen von Uniformen, Amtskleidung und Abzeichen

Uniformen und Abzeichen, die hoheitlichen Institutionen wie der Polizei oder dem Zoll vorbehalten sind, dürfen nicht ohne Berechtigung getragen werden. Darunter fallen beispielsweise:

  • Polizeiuniformen
  • Uniformen der Bundeswehr
  • Richterroben und Dienstmützen

Auch Abzeichen, wie ein Bundeswehr-Orden oder ein Polizeistern, dürfen nicht verwendet werden, um den Eindruck eines Amtes zu erwecken.

Beispiel: Der falsche Polizist

Ein Mann trug eine Polizeiuniform, um auf einem Konzert kostenlos Zugang zu einem Backstage-Bereich zu erhalten. Obwohl er keine hoheitlichen Handlungen ausführte, wurde er wegen Titelmissbrauchs verurteilt.


Beispiele aus der Praxis

Der Doktortitel von Plagiatoren

Karl-Theodor zu Guttenberg

Der ehemalige Verteidigungsminister verlor seinen Doktortitel, nachdem bekannt wurde, dass große Teile seiner Dissertation Plagiate enthielten. Obwohl der Titel offiziell aberkannt wurde, nutzte er ihn weiterhin vereinzelt, was zu öffentlichen Kontroversen führte.

Annette Schavan

Auch die ehemalige Bundesbildungsministerin musste ihren Doktortitel abgeben, nachdem Täuschungen in ihrer Dissertation nachgewiesen wurden. Ihr Fall wurde zum Paradebeispiel dafür, wie Titelmissbrauch die politische und berufliche Karriere zerstören kann.


Der „Dr. h.c. der Unsterblichkeit“

Ein kurioser Fall ereignete sich, als ein Zauberer von Freunden den Titel „Dr. h.c. der Unsterblichkeit“ geschenkt bekam. Obwohl dieser Titel offensichtlich humorvoll gemeint war, nutzte er ihn öffentlich auf seiner Website und wurde verurteilt. Die Begründung: Der Titel hätte bei Dritten den Eindruck eines echten akademischen Grades erwecken können.


Der falsche Arzt

Ein besonders gravierender Fall ereignete sich in den 1990er-Jahren: Ein Mann, der nie Medizin studiert hatte, gab sich über Jahre hinweg als Arzt aus. Er führte Operationen durch und behandelte Patienten, bevor er entdeckt wurde. Neben Titelmissbrauch wurde er wegen Körperverletzung und Betrugs verurteilt.


Spaß-Titel aus dem Internet

Viele Plattformen im Internet bieten sogenannte „Spaß-Titel“ an, die gegen eine geringe Gebühr erworben werden können. Dazu gehören Titel wie „Dr. of Love“ oder „Master of Happiness“. Der Kauf solcher Titel ist legal, ihre öffentliche Nutzung jedoch strafbar, wenn der Eindruck eines echten akademischen Grades entsteht.

Beispiel: Der falsche „Master of Engineering“

Ein Mann kaufte sich einen Spaß-Titel und verwendete ihn, um sich auf eine Stelle als Ingenieur zu bewerben. Nachdem sein Arbeitgeber Zweifel an der Legitimität des Titels äußerte, wurde der Fall an die Staatsanwaltschaft übergeben. Er wurde wegen Titelmissbrauchs zu einer Geldstrafe verurteilt.


Der falsche Anwalt

Ein Mann gab sich gegenüber einer Familie als „Rechtsanwalt“ aus und bot an, sie in einem Erbschaftsstreit zu vertreten. Er kassierte hohe Honorare, konnte jedoch keine juristische Unterstützung leisten, da er nie eine Zulassung besessen hatte. Neben dem Titelmissbrauch wurde er auch wegen Betrugs verurteilt.


Uniformen bei privaten Veranstaltungen

Ein Mann trug bei einer privaten Veranstaltung eine täuschend echte Polizeiuniform und nutzte diese, um Gäste zu kontrollieren und Anweisungen zu erteilen. Obwohl die Gäste nicht in Gefahr waren, wurde er wegen Titelmissbrauchs belangt, da er die Autorität eines Polizisten vorgetäuscht hatte.


Strafen und Konsequenzen

Wer gegen § 132a StGB verstößt, muss mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr rechnen. Die Strafe hängt von der Häufigkeit und Intensität der Tat sowie von möglichen Täuschungsabsichten ab.

Besonders schwer wiegen Fälle, in denen der Titelmissbrauch mit anderen Straftaten, wie Betrug oder Körperverletzung, verbunden ist. Hier drohen deutlich höhere Strafen.


Fazit

Der Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen ist kein Kavaliersdelikt. Die Strafnorm schützt das Vertrauen in berufliche, akademische und hoheitliche Institutionen und stellt sicher, dass Täuschung und Missbrauch konsequent verfolgt werden. Wer geschützte Bezeichnungen ohne Berechtigung verwendet, muss mit empfindlichen Konsequenzen rechnen.


Häufig gestellte Fragen (FAQs)

Ist das Tragen von Polizeiuniformen bei Filmproduktionen strafbar?
Nein, sofern klar ist, dass es sich um eine künstlerische Darstellung handelt und kein Täuschungsversuch vorliegt.

Welche Berufsbezeichnungen sind durch § 132a StGB geschützt?
Dazu gehören u. a. Arzt, Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater.

Kann der Kauf eines Spaß-Titels strafbar sein?
Der Kauf ist legal, die öffentliche Verwendung kann jedoch strafbar sein.

Welche Strafen drohen bei Titelmissbrauch?
Es drohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr.

Ist der Versuch des Titelmissbrauchs strafbar?
Nein, der Versuch ist nicht strafbar, nur die tatsächliche Verwendung eines Titels oder einer Bezeichnung.

Über den Autor
Tommy Kujus ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht. Er ist Inhaber der Leipziger Kanzlei KUJUS Strafverteidigung, und bundesweit als Strafverteidiger tätig.

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