Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz

Ein Fahrzeug im Straßenverkehr ohne Versicherung zu bewegen, ist nicht nur riskant, sondern auch strafbar. Das Pflichtversicherungsgesetz schützt Sie und andere vor hohen Schadensersatzforderungen – sei es mit einem Auto, Roller, E-Scooter oder Motorrad. Doch was passiert, wenn Sie ohne Versicherung erwischt werden?

Tommy Kujus

Fachanwalt für Strafrecht

8 Minuten

Aktualisiert: 17.05.2026

Verstoss gegen das Pflichtversicherungsgesetz
Inhaltsverzeichnis

Lassen Sie Ihre Rechte vom erfahrenen Fachanwalt verteidigen.

Seit über 13 Jahren verteidige ich Mandanten in Leipzig im Strafrecht – persönlich, engagiert und diskret. Als spezialisierter Strafverteidiger begleite ich Sie von der ersten Vorladung bis zur Hauptverhandlung vor dem Amts- oder Landgericht Leipzig.

Kontakt aufnehmen

✓ 4.000+ Begleitete Verfahren

✓ 190+ Bewertungen mit 5★

✓ 14 Jahre Erfahrung

Ein Brief der Polizei oder der Staatsanwaltschaft im Briefkasten versetzt die meisten Menschen in einen Schockzustand, besonders wenn der Vorwurf völlig überraschend kommt. Oft ist es nur eine übersehene Rechnung der Kfz-Versicherung, ein spontan geliehener E-Scooter oder die erste Frühlingsausfahrt mit dem Roller, bei dem das alte Kennzeichen noch nicht gewechselt wurde. Viele Beschuldigte gehen in diesem Moment davon aus, dass sie lediglich ein Bußgeld oder ein ärgerliches Knöllchen erwartet. Doch hier liegt ein gewaltiger und gefährlicher Irrtum vor.

Wer ein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr bewegt, für das keine gültige Haftpflichtversicherung besteht, begeht keine bloße Ordnungswidrigkeit, sondern eine waschechte Straftat. Der Gesetzgeber greift hier mit bemerkenswerter Härte durch, denn der Straßenverkehr birgt unkalkulierbare Risiken für Leib, Leben und Eigentum. Wer versehentlich einem Luxuswagen die Vorfahrt nimmt oder einen Personenschaden verursacht, sieht sich blitzschnell mit astronomischen Schadensersatzforderungen konfrontiert, die ohne Versicherungsschutz den absoluten finanziellen Ruin bedeuten können. Um genau dieses Risiko für alle Verkehrsteilnehmer auszuschließen, wurde das Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) geschaffen, welches das Fahren ohne diesen essenziellen Schutz rigoros unter Strafe stellt.

Die rechtliche Einordnung: Wann wird die unversicherte Fahrt zur Straftat nach § 6 PflVG?

Die rechtliche Grundlage für den Vorwurf bildet § 6 des Pflichtversicherungsgesetzes (PflVG). Die juristische Dogmatik hinter dieser Vorschrift ist eindeutig: Strafbar macht sich, wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch zulässt, obwohl der zwingend vorgeschriebene Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht. Ein „Gebrauchen“ im Sinne des Gesetzes ist schlichtweg das Führen, also das aktive Fahren des Fahrzeugs. Entscheidend ist immer der exakte Zeitpunkt der Nutzung im Straßenverkehr. Ob der Vertrag nie existierte oder lediglich durch eine Kündigung seitens der Versicherung – etwa wegen Zahlungsverzugs – ausgelaufen ist, spielt für die Verwirklichung des Straftatbestands keine Rolle.

Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz

Wer trägt die Verantwortung: Nur der Fahrer oder auch der Halter?

In der Praxis betrifft dieser Vorwurf nicht zwingend nur die Person hinter dem Steuer. Das Gesetz nimmt ganz gezielt den Halter in die Pflicht, welcher dafür verantwortlich ist, dass eine entsprechende Versicherung abgeschlossen und aufrechterhalten wird. Der Halter ist rechtlich gesehen die Person, die das Fahrzeug auf eigene Rechnung gebraucht und die tatsächliche Verfügungsgewalt darüber besitzt, was nicht zwingend mit dem Eigentümer übereinstimmen muss, wie es beispielsweise oft bei Leasingfahrzeugen der Fall ist.

Doch auch wenn Sie „nur“ der Fahrer sind und sich ein Fahrzeug leihen, können Sie sich strafbar machen, da das Gesetz jeden erfasst, der das unversicherte Fahrzeug führt. Gleichzeitig macht sich der Halter strafbar, wenn er das Fahren eines nicht versicherten Fahrzeugs durch eine andere Person auch nur konkludent erlaubt. Das bloße Ermöglichen des Gebrauchs, ohne dass ein Einverständnis vorliegt, reicht hierfür jedoch nicht aus.

Vorsatz oder Fahrlässigkeit: Macht es einen Unterschied, ob Sie es wussten?

Viele Beschuldigte rechtfertigen sich in ersten Vernehmungen damit, dass sie von der fehlenden Versicherung gar nichts wussten. Strafrechtlich ist dies jedoch ein überaus schmaler Grat. Das Gesetz bestraft nicht nur das vorsätzliche, sondern ausdrücklich auch das fahrlässige Handeln. Auch Fahrlässigkeit schützt Sie in diesem Fall nicht vor einer Strafe.

Ein klassisches Praxisbeispiel: Ein Beschuldigter weiß, dass er die Versicherungsbeiträge über längere Zeit nicht bezahlt hat und muss logischerweise mit einer Kündigung durch seinen Versicherer rechnen. Setzt er sich dennoch ans Steuer, nehmen die Gerichte in der Regel bereits einen bedingten Vorsatz an, da er das Fahren ohne Schutz „billigend in Kauf genommen“ hat. Fährt hingegen jemand leichtfertig mit einem Roller, an dem noch das abgelaufene Versicherungskennzeichen des Vorjahres klebt, wird dies oft als Fahrlässigkeit gewertet. Ein Gericht in München verurteilte beispielsweise einen Mann, der fahrlässig mit einem nicht versicherten Roller unterwegs war, zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen.

Welche Fahrzeuge fallen überhaupt unter diese strikte Regelung?

Die Versicherungspflicht erstreckt sich keineswegs nur auf klassische Autos oder Motorräder. Jedes Fahrzeug, das eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h erreicht und im öffentlichen Raum bewegt wird, fällt unter diese Regelung. Das schließt Leichtkrafträder, Quads und Mopeds ebenso ein wie E-Scooter und Elektromopeds. Gerade bei E-Scootern und Rollern wird die Lage von vielen Beschuldigten völlig unterschätzt.

Welche Strafe droht bei einem Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz?

Wenn sich der Vorwurf erhärtet, sieht das Gesetz weitreichende Konsequenzen vor, die massiv in das Leben des Beschuldigten eingreifen können. Die genaue Strafe hängt maßgeblich davon ab, ob Ihnen Vorsatz oder Fahrlässigkeit nachgewiesen wird.

Bei einem vorsätzlichen Verstoß sieht § 6 PflVG eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine empfindliche Geldstrafe vor. Handelt es sich „nur“ um einen fahrlässigen Verstoß, reduziert sich der Strafrahmen auf eine Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten oder eine Geldstrafe von bis zu 180 Tagessätzen.

Zusätzlich zu diesen direkten Strafen drohen schwerwiegende Nebenfolgen, die im Alltag extrem belasten. Ein Verstoß führt zwingend zum Eintrag von sechs Punkten im Fahreignungsregister in Flensburg. Für Fahrer bedeutet dies, dass bei weiteren Verstößen ein rascher Entzug der Fahrerlaubnis droht. Häufig entzieht das Gericht die Fahrerlaubnis aber auch direkt als Nebenfolge im Strafverfahren, da die unversicherte Fahrt als Straftat im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr gewertet wird. In gravierenden Fällen kann sogar das Fahrzeug selbst eingezogen werden. Kommt zudem noch der Vorwurf des Fahrens ohne gültige Zulassung oder ein Verstoß gegen das Kraftfahrzeugsteuergesetz hinzu, summieren sich die Strafen schnell auf.

Sollte es bei der unversicherten Fahrt obendrein zu einem Unfall gekommen sein, drohen neben den strafrechtlichen Konsequenzen immense zivilrechtliche Schadensersatzforderungen, die Sie vollständig aus eigener Tasche zahlen müssen. In einem drastischen Fall verursachte ein Fahrer mit einem nicht versicherten E-Scooter einen Unfall und erhielt neben den Schadensersatzforderungen eine Freiheitsstrafe auf Bewährung, da er bewusst auf den Versicherungsschutz verzichtet hatte.

Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz

Wie Sie sich als Beschuldigter jetzt richtig verhalten

Der Vorwurf ist formuliert, die rechtlichen Risiken sind hoch. Wie kommen Sie nun aus dieser prekären Situation heraus, ohne sich weiter zu belasten?

Machen Sie unbedingt von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Wenn Sie eine polizeiliche Vorladung oder einen schriftlichen Anhörungsbogen erhalten haben, äußern Sie sich unter keinen Umständen zur Sache. Sie sind lediglich verpflichtet, Ihre Personalien anzugeben, müssen sich aber niemals selbst belasten. Einer Vorladung durch die Polizei müssen Sie im Übrigen keine Folge leisten. Jeder Erklärungsversuch – etwa „Ich dachte, mein Partner hätte die Rechnung bezahlt“ – liefert den Ermittlern nur wertvolle Puzzleteile, die später gegen Sie verwendet werden können.

Sollten Sie bereits einen Strafbefehl erhalten haben, ist höchste Eile geboten. Ein Strafbefehl steht einem rechtskräftigen Urteil gleich und Sie haben nur exakt zwei Wochen Zeit, um dagegen Einspruch einzulegen. Durch einen rechtzeitigen Einspruch wird der Fall vor Gericht verhandelt, wo eine ordentliche Verteidigung stattfinden kann.

Der nächste logische und sicherste Schritt ist der Gang zu einem erfahrenen Strafverteidiger. Nur ein Anwalt hat die Möglichkeit, Einsicht in Ihre Ermittlungsakte zu nehmen und zu prüfen, welche Beweise tatsächlich gegen Sie vorliegen. Ein Fachanwalt für Strafrecht erkennt rechtliche Details, die für Laien unsichtbar sind – etwa die Frage, ob Sie als Nicht-Halter überhaupt erkennen konnten, dass das Fahrzeug keinen Versicherungsschutz genoss. Das primäre Ziel einer guten Verteidigungsstrategie ist es immer, das Verfahren so früh wie möglich – idealerweise bereits im Ermittlungsverfahren – zur Einstellung zu bringen. Da es sich beim Verstoß gegen § 6 PflVG um ein Vergehen handelt, kann die Staatsanwaltschaft bei einer guten Argumentation das Verfahren wegen Geringfügigkeit (§ 153 StPO) oder gegen Auflagen, wie die Zahlung eines Geldbetrags an eine gemeinnützige Einrichtung (§ 153a StPO), einstellen.

Tommy Kujus ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht. Er ist Inhaber der Leipziger Kanzlei KUJUS Strafverteidigung, und bundesweit als Strafverteidiger tätig.

Das Strafrechts-ABC

Aktuelle Beiträge rund um strafrechtliche Themen

Von A wie Anklage bis Z wie Zeugnisverweigerungsrecht: In unserem Strafrechts-ABC erklären wir Ihnen die wichtigsten Begriffe aus dem Straf- und Strafprozessrecht. Nutzen Sie unsere Suche für gezielte Antworten oder stöbern Sie durch unsere beliebtesten Beiträge!