Revision

Sie wurden vom Amtsgericht oder Landgericht verurteilt, und wollen gegen das Urteil Revision einlegen? Die Revision bietet oftmals die letzte Chance, einen günstigeren Verfahrensausgang zu erreichen. Doch wie läuft ein Revisionsverfahren ab und welche Erfolgsaussichten bestehen?

Tommy Kujus

Fachanwalt für Strafrecht

7 Minuten

Aktualisiert: 17.05.2026

Revision 2
Inhaltsverzeichnis

Lassen Sie Ihre Rechte vom erfahrenen Fachanwalt verteidigen.

Seit über 14 Jahren verteidige ich Mandanten in Leipzig im Strafrecht – persönlich, engagiert und diskret. Als spezialisierter Strafverteidiger begleite ich Sie von der ersten Vorladung bis zur Hauptverhandlung vor dem Amts- oder Landgericht Leipzig.

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Wenn der Richterspruch im Gerichtssaal verkündet wird, bricht für die meisten Beschuldigten im ersten Moment eine Welt zusammen. Die monatelange psychische Belastung des Ermittlungsverfahrens und der kräftezehrende Prozess münden in einer Verurteilung durch das Amtsgericht oder Landgericht, die Ihre Freiheit, Ihre finanzielle Existenz und Ihren guten Ruf bedroht. In dieser prekären und beängstigenden Situation fühlen Sie sich dem staatlichen Machtapparat möglicherweise hilflos ausgeliefert. Doch ein gesprochenes Urteil bedeutet noch lange nicht, dass der Kampf um Ihr Recht verloren ist.

Wenn Sie das Gefühl haben, dass in Ihrem Prozess etwas grundlegend falsch gelaufen ist, dass der Richter Sie nicht angehört hat oder Gesetze übergangen wurden, bietet die Strafprozessordnung ein überaus scharfes Schwert zur Verteidigung Ihrer Interessen: die Revision. Im Gegensatz zu einem bloßen Bußgeldverfahren geht es hier um Entscheidungen, die Ihr gesamtes weiteres Leben prägen können. Durch eine zulässig eingelegte Revision wird die Rechtskraft des Urteils gehemmt, was bedeutet, dass eine festgesetzte Strafe bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens nicht vollstreckt werden kann. Sie müssen eine verhängte Freiheitsstrafe also vorerst nicht antreten. Bewahren Sie in dieser Situation unbedingt Ruhe, handeln Sie nicht unüberlegt und machen Sie vor allem keine weiteren Angaben zur Sache, denn Fehler in diesem Stadium lassen sich später kaum noch korrigieren. Stattdessen benötigen Sie nun zwingend einen hochspezialisierten Strafverteidiger, der das Urteil auf Herz und Nieren prüft und dem Gericht auf Augenhöhe entgegentritt.

Die rechtliche Einordnung: Wann führt die Revision zur Aufhebung des Urteils?

Viele Beschuldigte hoffen darauf, in der nächsten Instanz noch einmal alle Zeugen aufrufen und ihre Unschuld durch neue Beweise untermauern zu können. Dies ist bei der Berufung der Fall, nicht jedoch bei der Revision. Das Revisionsgericht – in der Regel das zuständige Oberlandesgericht oder der Bundesgerichtshof – rollt den Sachverhalt nicht neu auf und führt keine erneute Beweisaufnahme durch. Die obersten Richter überprüfen das gegen Sie ergangene Urteil einzig und allein auf Rechtsfehler hin. Ein solcher Fehler kann in der falschen Anwendung des Strafgesetzbuches liegen, man spricht dann von einem sachlichen Mangel oder einer Sachrüge.

Noch schlagkräftiger ist jedoch die sogenannte Verfahrensrüge, bei der wir überprüfen, ob das Gericht die strengen Spielregeln der Strafprozessordnung eingehalten hat. Der Gesetzgeber hat in § 338 der Strafprozessordnung die sogenannten absoluten Revisionsgründe definiert. Hierbei handelt es sich um derart schwerwiegende und fundamentale Verfahrensfehler, dass unwiderleglich vermutet wird, das Urteil beruhe auf diesem Fehler. Liegt ein solcher absoluter Revisionsgrund vor, muss das angefochtene Urteil zwingend aufgehoben werden. Wir durchleuchten Ihr Verfahren akribisch auf exakt diese Fehlerquellen.

Revision

War das Gericht überhaupt vorschriftsmäßig besetzt?

Sie haben das im Grundgesetz verankerte Recht auf Ihren gesetzlichen Richter. Wenn das Gericht, das Sie verurteilt hat, nicht exakt nach den Vorgaben des Geschäftsverteilungsplans besetzt war, liegt ein gravierender Mangel vor. Ein solcher Besetzungsmangel ist beispielsweise dann gegeben, wenn ein Richter oder Schöffe mitgewirkt hat, der kraft Gesetzes von der Ausübung seines Amtes ausgeschlossen war oder der wegen Besorgnis der Befangenheit erfolgreich abgelehnt wurde. Auch wenn das Gericht bei einer besonders umfangreichen Sache fälschlicherweise in einer verkleinerten Besetzung verhandelt hat, obwohl die Schwierigkeit der Sache zwingend mehr Richter erfordert hätte, rügen wir dies als unzulässige Besetzungsreduktion.

Wurde hinter verschlossenen Türen verhandelt?

Die Öffentlichkeit des Verfahrens ist ein wesentliches rechtsstaatliches Prinzip, das sicherstellen soll, dass die Justiz transparent arbeitet und keine Geheimjustiz stattfindet. Wenn das Gericht während Ihres Prozesses Zuschauer ohne einen vom Gesetz streng vorgegebenen und rechtfertigenden Grund des Saales verwiesen hat, ist dies ein absoluter Revisionsgrund. Der Ausschluss der Öffentlichkeit muss zwingend durch einen förmlichen Gerichtsbeschluss angeordnet und in öffentlicher Sitzung verkündet werden. Fehlt es an einer ausreichenden Begründung für diesen Ausschluss oder handelte der Richter lediglich durch eine formlose Anordnung, greifen wir das Urteil genau hier an.

Fand die Verhandlung ohne Sie oder Ihren Verteidiger statt?

Es ist Ihr elementares Recht auf rechtliches Gehör, dass Sie sich im Gerichtssaal verteidigen können. Findet die Hauptverhandlung in Ihrer Abwesenheit oder in Abwesenheit Ihres notwendigen Verteidigers statt, verletzt dies Ihre Rechte massiv. Das Gesetz erlaubt den Ausschluss des Angeklagten nur in extremen, sehr eng umgrenzten Ausnahmefällen, etwa wenn andernfalls die Wahrheitsfindung bei der Vernehmung eines bestimmten Zeugen gefährdet wäre. Wenn das Gericht Sie aus dem Saal geschickt hat und in dieser Zeit wesentliche Teile der Verhandlung stattgefunden haben – beispielsweise die Verlesung von Urkunden oder Entscheidungen über Beweisanträge –, so durfte dies nicht ohne Sie geschehen [114.1, 124]. Selbst eine geistige Abwesenheit eines Prozessbeteiligten, etwa wenn ein Schöffe oder Richter über einen längeren Zeitraum tief schläft und der Verhandlung nicht folgen kann, rügen wir als unzulässige Abwesenheit.

Wurden Sie in Ihrer Verteidigung unzulässig beschränkt?

In einem Strafverfahren müssen Sie die faire Chance haben, Beweise für Ihre Entlastung vorzubringen. Wenn das Gericht Ihre Verteidigung in einem für die Entscheidung wesentlichen Punkt durch einen formellen Beschluss unzulässig beschränkt hat, bringt dies das Urteil zu Fall. Dies ist beispielsweise dann gegeben, wenn das Gericht Fristen zur Vorbereitung Ihrer Verteidigung unzumutbar verkürzt hat, Ihnen notwendige Akteneinsicht verwehrt wurde oder das Gericht sich schlichtweg geweigert hat, Ihre Beweisanträge überhaupt entgegenzunehmen.

Welche Folgen hat eine erfolgreiche Revision für Sie?

Wenn wir durch unsere detaillierte Revisionsbegründung nachweisen können, dass das Urteil in formeller oder materieller Hinsicht fehlerhaft ist, hebt das Revisionsgericht das Urteil auf. In den meisten Fällen wird das Verfahren dann an eine andere Kammer oder einen anderen Richter des Ausgangsgerichts zurückverwiesen. Dort findet dann eine völlig neue Hauptverhandlung statt, in der wir Ihre Verteidigungsstrategie von Grund auf neu aufbauen und Fehler der Vergangenheit vermeiden können.

Revision

Eine Sorge treibt dabei fast alle Mandanten um: Kann die Strafe im neuen Prozess noch schlimmer ausfallen? Hier schützt Sie das Gesetz mit dem sogenannten Verschlechterungsverbot, juristisch als „Reformatio in peius“ bezeichnet. Wird die Revision ausschließlich von Ihnen beziehungsweise Ihrem Verteidiger eingelegt, darf das Urteil im neuen Verfahren in Art und Höhe der Rechtsfolgen nicht zu Ihrem Nachteil verändert werden. Ihre Strafe darf also unter keinen Umständen erhöht werden, was Ihnen die enorme Rechtssicherheit gibt, für Ihre Freiheit zu kämpfen, ohne ein noch schlechteres Ergebnis befürchten zu müssen. Etwas anderes gilt nur in den seltenen Fällen, in denen auch die Staatsanwaltschaft eine Revision zu Ihren Ungunsten eingelegt hat.

In ganz speziellen Ausnahmefällen, wenn beispielsweise ohnehin nur ein Freispruch in Betracht kommt oder absolute Strafen wie bei einem Mordvorwurf verhängt wurden, kann der Bundesgerichtshof oder das Oberlandesgericht sogar direkt in der Sache durchentscheiden, ohne dass Sie sich einer neuen Verhandlung stellen müssen. Auch eine endgültige Einstellung des Verfahrens wegen unüberwindbarer Verfahrenshindernisse erwirken wir in dieser Instanz für Sie.

Tommy Kujus ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht. Er ist Inhaber der Leipziger Kanzlei KUJUS Strafverteidigung, und bundesweit als Strafverteidiger tätig.

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