Schuldunfähigkeit und Alkohol

Wer stark betrunken eine Straftat begeht, stellt sich oft die Frage: Bin ich dafür überhaupt noch strafrechtlich verantwortlich? Tatsächlich kann eine hohe Alkoholisierung dazu führen, dass man als schuldunfähig gilt – mit weitreichenden Folgen für das Strafverfahren. Doch ab wie viel Promille gilt das? Wie funktioniert die Rückrechnung der Blutalkoholkonzentration? Und warum reicht ein hoher Wert allein nicht aus? Hier erfahren Sie, wann Gerichte von verminderter oder aufgehobener Schuldfähigkeit ausgehen – und was das konkret für Sie bedeutet.

Tommy Kujus

Fachanwalt für Strafrecht

6 Minuten

Aktualisiert: 17.05.2026

Schuldunfaehigkeit und Alkohol 2
Das steht im Gesetz: § 20 StGB

Ohne Schuld handelt, wer bei Begehung der Tat wegen einer krankhaften seelischen Störung, wegen einer tiefgreifenden Bewußtseinsstörung oder wegen einer Intelligenzminderung oder einer schweren anderen seelischen Störung unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln.

Inhaltsverzeichnis

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Ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren stellt für jeden Beschuldigten eine enorme emotionale und existenzielle Belastung dar. Diese Belastung wiegt oftmals umso schwerer, wenn Sie sich an die Tat selbst kaum oder vielleicht gar nicht mehr erinnern können, weil sie in einer extremen Ausnahmesituation unter dem massiven Einfluss von Alkohol oder Drogen begangen wurde. Ein Streit eskaliert völlig unerwartet, der übermäßige Konsum führt zu einem absoluten Kontrollverlust – und plötzlich finden Sie sich im Zentrum eines Strafverfahrens wieder.

Unser Strafrechtssystem geht von einem zentralen rechtsstaatlichen Grundsatz aus: Es gibt keine Strafe ohne individuelle Schuld. Der Staat darf Sie nur dann für eine Tat verurteilen und mit der vollen Härte des Gesetzes bestrafen, wenn Sie für das geschehene Unrecht in der konkreten Situation auch die volle persönliche Verantwortung tragen konnten. Genau an diesem Punkt setzen die weitreichenden Regelungen zur Schuldunfähigkeit und zur verminderten Schuldfähigkeit an. Für eine zielgerichtete und engagierte Strafverteidigung sind diese Vorschriften von überragender Bedeutung, da sie den Unterschied zwischen einer harten Gefängnisstrafe, einer deutlichen Strafmilderung oder sogar einem vollständigen Freispruch vom eigentlichen Tatvorwurf bedeuten können. Im Folgenden erfahren Sie, wie diese komplexen rechtlichen Mechanismen bei Alkoholkonsum oder Drogeneinfluss funktionieren und wie sich dies strategisch auf Ihre Verteidigung auswirkt.

Was bedeuten Schuldunfähigkeit und verminderte Schuldfähigkeit bei Alkoholkonsum?

Um zu verstehen, was Schuldunfähigkeit im rechtlichen Sinne bedeutet, muss man zunächst klären, wie das Gesetz die sogenannte Schuldfähigkeit definiert. Das Strafrecht unterstellt bei einem erwachsenen Menschen im Normalfall, dass dieser uneingeschränkt schuldfähig ist. Das bedeutet, das Gesetz geht davon aus, dass Sie das Unrecht einer Handlung erkennen und Ihr Verhalten entsprechend dieser Einsicht normgemäß steuern können. Die Schuldunfähigkeit ist hiervon der strikte Ausnahmefall.

Schuldunfähigkeit und Alkohol

Die Feststellung, ob diese Ausnahme bei Ihnen vorlag, erfordert eine überaus komplexe, zweistufige Prüfung durch das Gericht. Hierbei wird das Gericht in der Regel von einem psychiatrischen oder rechtspsychologischen Sachverständigen beraten. Auf der ersten Stufe muss ein sogenannter biologischer Defekt festgestellt werden. Ein akuter, schwerer Alkoholrausch wird in der Medizin und im Strafrecht als eine vorübergehende, körperlich begründbare „krankhafte seelische Störung“ eingestuft – in der Fachsprache spricht man oft von einer Alkoholintoxikationspsychose. Durch die toxische Wirkung des Alkohols auf das Gehirn und die zunehmende Lähmung verschiedener Nervenzentren findet eine massive Störung des feinen Gleichgewichts von Antriebs- und Hemmungsmechanismen statt.

Liegt ein solcher massiver Rauschzustand vor, muss auf der zweiten Stufe sehr präzise geprüft werden, wie sich dieser Zustand auf Ihre Handlungsmöglichkeiten in der exakten Tatsituation ausgewirkt hat. Die alkoholbedingte Störung muss zwingend dazu geführt haben, dass Sie entweder gar nicht mehr erkennen konnten, dass Ihre Tat Unrecht ist, oder dass Sie völlig unfähig waren, Ihr Handeln entsprechend zu steuern. Nur wenn diese Steuerungs- oder Einsichtsfähigkeit restlos und vollständig aufgehoben war, greift die absolute Schuldunfähigkeit ein.

Der Unterschied im Ausmaß des Kontrollverlusts

Der entscheidende Unterschied zwischen der Schuldunfähigkeit und der verminderten Schuldfähigkeit liegt allein im Ausprägungsgrad Ihrer Beeinträchtigung. Während das Gesetz für eine völlige Schuldunfähigkeit fordert, dass das Steuerungsvermögen komplett erloschen ist, greift die verminderte Schuldfähigkeit bereits dann ein, wenn Sie das Unrecht zwar noch einsehen konnten, Ihre Fähigkeit zur Steuerung Ihres Verhaltens jedoch erheblich vermindert war. Eine solche erhebliche Minderung der Steuerungsfähigkeit rückt sehr nah an die vollständige Schuldunfähigkeit heran. Sie signalisiert dem Gericht, dass Sie den inneren Antrieben zur Tat wesentlich weniger Widerstand entgegensetzen konnten als ein nüchterner Mensch und der Rechtsstaat daher die volle Härte der Bestrafung nicht mehr als angemessen erachten darf.

Welche Strafe droht bei Straftaten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss?

Die Auswirkungen für Ihr Strafverfahren hängen massiv davon ab, zu welchem Ergebnis das Gericht und die Gutachter bei der Bewertung Ihres Rauschzustandes kommen.

Kommen das Gericht und die Sachverständigen zu dem eindeutigen Ergebnis, dass Sie aufgrund des Rausches zum Tatzeitpunkt vollständig schuldunfähig waren, dürfen Sie für diese spezifische Straftat nicht verurteilt werden. Es muss rechtlich zwingend ein Freispruch vom eigentlichen Schuldvorwurf erfolgen. Dies bedeutet jedoch nicht zwangsläufig, dass Sie das Gericht als freier Mann verlassen. Handelt es sich um sehr schwere Taten und geht von Ihnen aufgrund einer zugrundeliegenden manifesten Suchterkrankung weiterhin eine erhebliche Gefahr für die Allgemeinheit aus, kann das Gericht sogenannte Maßregeln der Besserung und Sicherung anordnen. Hierzu zählt vor allem die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt oder in einem psychiatrischen Krankenhaus.

Wenn das Gericht feststellt, dass Sie „nur“ vermindert schuldfähig waren, entfällt Ihre Schuld nicht komplett. Sie werden für die Tat verurteilt. Das Gesetz gewährt Ihnen in diesem Fall jedoch einen speziellen Schuldminderungsgrund. Dieser kann den gesetzlichen Strafrahmen der begangenen Tat deutlich herabsenken. Wichtig für Ihre Verteidigungsstrategie ist jedoch: Diese Strafmilderung ist kein rechtlicher Automatismus, sondern eine sogenannte Kann-Bestimmung. Das Gericht hat ein weites Ermessen, ob es den Strafrahmen tatsächlich zu Ihren Gunsten absenkt.

Wann das Gericht eine Strafmilderung verwehren kann

Die Justiz verwehrt diese begehrte Milderung oftmals dann, wenn Ihnen ein erhebliches Eigenverschulden an dem Rauschzustand vorgeworfen wird. Ein klassisches Beispiel in der Praxis ist die sogenannte selbstverschuldete Trunkenheit. Wer aus Erfahrung weiß, dass er unter Alkoholeinfluss zu Aggressionen oder Straftaten neigt, sich aber dennoch bewusst und hemmungslos betrinkt, dem wird die Privilegierung der verminderten Schuldfähigkeit von den Gerichten oftmals verweigert. Die Argumentation der Gerichte lautet hier, dass das Risiko der Tatbegehung vorhersehbar war.

Ganz anders verhält es sich jedoch, wenn Sie an einer diagnostizierten Alkohol- oder Drogenabhängigkeit leiden. Trinken Sie den Alkohol oder konsumieren Sie Drogen aufgrund eines Sie weitgehend beherrschenden, krankhaften Suchtdrangs, ist die bloße Aufnahme des Rauschmittels nicht als schulderhöhendes Vorverschulden zu werten. In diesen Fällen schwerer Abhängigkeit muss die Strafmilderung in der Regel gewährt werden.

Schuldunfähigkeit und Alkohol

Tommy Kujus ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht. Er ist Inhaber der Leipziger Kanzlei KUJUS Strafverteidigung, und bundesweit als Strafverteidiger tätig.

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