Versicherungsbetrug – § 263 StGB

Schnell ist es passiert: Das Handy ist heruntergefallen und der Display zersprungen. Einige Personen melden diesen Schaden bei der Versicherung und geben an, jemand Drittes sei dafür verantwortlich. Aufgepasst! Dieses Verhalten ist keinesfalls unbedenklich. Es handelt sich um Versicherungsbetrug. Was genau darunter zu verstehen ist, welche weiteren Beispiele es dafür gibt und welche Strafen drohen können, erfahren Sie im folgenden Beitrag.

Inhalt

Was ist ein „Versicherungsbetrug“?

Ein Versicherungsbetrug liegt vor, wenn der Täter (Versicherungsnehmer) eine Versicherungsleistung von einem Versicherungsunternehmen in Anspruch nimmt, obwohl die Leistung in betrügerischer Absicht herbeigeführt worden ist. Dabei können jegliche Arten von Versicherungsunternehmen Opfer solcher Betrügereien sein. Das kann beispielsweise die Haftpflicht- oder Hausratversicherung, die Kfz- oder Unfallversicherung sowie die Krankenversicherung betreffen.

Es handelt sich hierbei um einen Unterfall des „normalen“ Betruges, der nach § 263 StGB strafbar ist oder zweitrangig um einen Versicherungsmissbrauch nach § 265 StGB.

Wann ist ein „Versicherungsbetrug“ strafbar?

Nach § 263 Abs. 1 StGB kann sich der Täter wegen Betruges strafbar machen, wenn er durch das Täuschen über Tatsachen eine Leistung des Versicherungsunternehmens rechtswidrig erlangt hat. Hier droht dann eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe.

Nach § 263 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 5 StGB macht sich der Täter wegen Betruges in besonders schwerem Fall strafbar, wenn er einen Versicherungsfalls vortäuscht. Hierfür muss der Täter oder ein Anderer zu diesem Zweck eine Sache von bedeutendem Wert in Brand gesetzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört oder ein Schiff zum Sinken oder Stranden gebracht haben. Hierbei droht eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.

Scheidet die Strafbarkeit wegen eines Betruges (in besonders schwerem Fall) aus, so kann sich der Täter nach § 265 StGB wegen eines Versicherungsmissbrauchs strafbar machen. Das liegt vor, wenn er eine gegen Untergang, Beschädigung, Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, Verlust oder Diebstahl versicherte Sache beschädigt, zerstört, in ihrer Brauchbarkeit beeinträchtigt, beiseite schafft oder einem anderen überlässt, um sich oder einem Dritten Leistungen aus der Versicherung zu verschaffen. Dabei droht eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe.

Der Leistungsempfänger (Täter) kann also durch Täuschungen bzw. unwahre Behauptungen über die Herbeiführung des Versicherungsfalls die Leistungen erschleichen. Dabei verursacht der Täter meist bewusst und gewollt selbst einen Schaden, fingiert einen Schaden, übertreibt im Hinblick auf die Schadenshöhe oder macht falsche Angaben über den Tathergang, der zum Schaden geführt hat.

Beispiele

Hier finden Sie einige Beispiele für Versicherungsbetrug:

  • das bewusste Anzünden des Eigenheims (Brandstiftung), um die Versicherungssumme der Wohngebäudeversicherung zu erlangen
  • das Vortäuschen eines Wasserschadens, um die Versicherungssumme der Wohngebäudeversicherung zu erlangen
  • der Handyschaden (z. B. ein kaputtes Display), der angeblich durch einen Dritten erfolgte, um die Versicherungssumme der privaten Haftpflichtversicherung zu erlangen
  • der fingierte Auffahr- / Autounfall
  • der provozierte Unfall im Straßenverkehr durch das Signalisieren einer Vorfahrt
  • das übertriebene Schadengutachtens eines Fahrzeuges nach einem Unfall
  • das Einreichen falscher bzw. höherer Behandlungsrechnungen bei der Krankenversicherung
  • der vorgetäuschte Diebstahl, bei dem versicherte Wertgegenstände (z. B. Schmuck oder Gemälde) entwendet wurden

Kfz Versicherungsbetrug

Besonders häufig kommt es im Bereich der Kfz-Versicherungen zu Betrugsfällen. Beim sogenannten Kfz Versicherungsbetrug täuschen Täter beispielsweise fingierte Auffahrunfälle vor oder provozieren absichtlich einen Verkehrsunfall, um anschließend eine Versicherungsleistung zu beanspruchen. Auch das Übertreiben von Reparaturkosten oder das Einreichen manipulierten Fotomaterials zählt zu typischen Betrugsmustern. Die Versicherungen prüfen solche Schadensmeldungen zunehmend kritisch, insbesondere wenn es sich um Totalschäden handelt oder die Unfallhergänge unklar bleiben.

Totalschaden

Ein häufiges Motiv beim Versicherungsbetrug ist die Vortäuschung eines Totalschadens am Fahrzeug. Dabei soll der Eindruck erweckt werden, dass sich eine Reparatur wirtschaftlich nicht mehr lohnt und die Versicherung den vollen Fahrzeugwert ersetzen muss. In solchen Fällen kommt es nicht selten zu Manipulationen an bereits beschädigten Autos oder zu fingierten Unfallberichten. Wird der Betrug aufgedeckt, drohen nicht nur strafrechtliche Konsequenzen, sondern auch zivilrechtliche Rückforderungen der Versicherung.

Handy Versicherung betrügen

Auch im Bereich der Elektronikversicherungen kommt es regelmäßig zu Betrugsfällen. Wer etwa versucht, eine Handy Versicherung zu betrügen, indem er einen Schaden vortäuscht oder ein verlorenes Gerät als gestohlen meldet, macht sich strafbar. Häufig wird behauptet, das Smartphone sei durch einen Dritten beschädigt worden, obwohl der Schaden selbst verursacht wurde. Versicherungsunternehmen prüfen solche Angaben genau – insbesondere bei wiederholten Schadensmeldungen oder widersprüchlichen Angaben zum Tathergang.

Krankenkasse

Ein ebenfalls relevanter Bereich ist der Betrug gegenüber der Krankenkasse. Dabei reichen Versicherte zum Beispiel gefälschte oder manipulierte Rechnungen für medizinische Behandlungen ein oder machen falsche Angaben zu Behandlungskosten im Ausland. Auch das Verschweigen von bereits erhaltenen Leistungen oder das Einreichen identischer Rechnungen bei mehreren Kassen fällt unter Versicherungsbetrug. Solche Taten können nicht nur strafrechtlich verfolgt werden, sondern auch zum vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen.

Brandstiftung

Eine besonders schwere Form des Versicherungsbetrugs ist die Brandstiftung, wenn sie mit dem Ziel begangen wird, eine Versicherungsleistung zu erhalten. Wer etwa sein eigenes Haus, Auto oder eine Lagerhalle vorsätzlich in Brand setzt, um einen Schadensersatz von der Versicherung zu bekommen, riskiert eine hohe Freiheitsstrafe. Nach § 263 Abs. 3 Nr. 5 StGB handelt es sich in solchen Fällen um einen besonders schweren Betrug, der mit Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren geahndet werden kann. Brandstiftung zur Erlangung von Versicherungsgeldern gilt als eines der gravierendsten Delikte in diesem Bereich.

Strafe

In der Regel wird ein Verfahren eingeleitet, wenn der Verdacht eines Versicherungsbetruges besteht. Aufgrund der hohen Strafrahmen ist dringend ein Rechtsbeistand zu kontaktieren. Es droht hier nicht nur die Rückzahlung der erhaltenen Leistungen (in Form von Geld), sondern auch ein Strafverfahren mit der möglichen Folge einer Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren.

Häufige Fragen

Wann liegt ein Versicherungsbetrug vor?

Ein Versicherungsbetrug liegt vor, wenn der Täter (Versicherungsnehmer) eine Versicherungsleistung von einem Versicherungsunternehmen in Anspruch nimmt, obwohl die Leistung in betrügerischer Absicht herbeigeführt worden ist.

Was gibt es für Arten von Versicherungsbetrug?

Es kann wie folgt unterschieden werden: die vorsätzliche Herbeiführung, die Fingierung, die Umdefinition und die Übertreibung.

  • Vorsätzliche Herbeiführung: Ein Versicherungsnehmer verursacht vorsätzlich einen Schaden und behauptet gegenüber dem Versicherungsgeber ein zufälliges Ereignis.
  • Fingierung: Es wird lediglich ein Schaden vorgetäuscht.
  • Umdefinition: Der eingetretene Schaden ist nicht vom Versicherungsschutz gedeckt, daher meldet der Versicherungsnehmer falsche Ereignisumstände.
  • Übertreibung: Der eingetretene Schaden ist tatsächlich geringer, als der behauptete Schaden.

Was ist der Unterschied zwischen einem Versicherungsbetrug und einem Versicherungsmissbrauch?

Bei einem Versicherungsbetrug nach § 263 StGB muss der Täter mit einer betrügerischen Absicht gehandelt haben. Im Gegensatz dazu bedarf es bei einem Versicherungsmissbrauch eine solche betrügerische Absicht nicht. Es ist ausreichend, dass man sich unbefugt Leistungen aus der Versicherung verschafft.

Wie wird der Versicherungsbetrug bestraft?

Der Versicherungsbetrug ist eine Form des „einfachen“ Betrugs, sodass für den Strafrahmen § 263 StGB gilt. Unter Umständen kann eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren drohen. Daneben wird regelmäßig auch die Rückzahlung der erhaltenen Leistungen fällig, zudem können zivilrechtliche Schadensersatzansprüche vom Versicherungsgeber geltend gemacht werden.

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