Allgemeines Strafrecht

Was tun, wenn plötzlich eine polizeiliche Vorladung ins Haus flattert oder die Staatsanwaltschaft ermittelt? Das allgemeine Strafrecht betrifft nicht nur „Kriminelle“, sondern kann jeden treffen – ob durch Missverständnisse, Fehlentscheidungen oder falsche Anschuldigungen. In unserem umfassenden Ratgeber erfahren Sie, welche Straftatbestände am häufigsten vorkommen, wie ein Strafverfahren abläuft und warum eine starke Strafverteidigung entscheidend sein kann.

Allgemeines Strafrecht

Was versteht man unter allgemeinem Strafrecht?

Das allgemeine Strafrecht ist das Rückgrat des deutschen Strafsystems. Es umfasst die wesentlichen Vorschriften des Strafgesetzbuches (StGB) und behandelt typische Delikte wie Diebstahl, Körperverletzung oder Betrug. Anders als das Sonderstrafrecht (z. B. Betäubungsmittel-, Verkehrs- oder Steuerstrafrecht) regelt es die grundlegenden Regeln des Zusammenlebens.

Im Zentrum steht dabei die Frage: Welches Verhalten gilt als gesellschaftlich unerwünscht und wie reagiert der Staat darauf? Das allgemeine Strafrecht dient dem Schutz zentraler Rechtsgüter wie Leben, Gesundheit, Freiheit und Eigentum. Wer dagegen verstößt, muss mit Sanktionen rechnen – und benötigt häufig professionelle Verteidigung.

Abgrenzung zu Spezialstrafrechten

Während das allgemeine Strafrecht die „klassischen“ Delikte umfasst, sind bestimmte Lebensbereiche durch Spezialgesetze geschützt – etwa das BtMG, WaffG oder die AO. Diese Regelungen bauen oft auf den Grundprinzipien des allgemeinen Strafrechts auf, erweitern diese jedoch um besondere Tatbestände und Strafrahmen.

Ein erfahrener Strafverteidiger muss also nicht nur die zentralen Vorschriften kennen, sondern auch deren Anwendung in verschiedenen rechtlichen Kontexten verstehen.

Bedeutung für den Beschuldigten

Für Betroffene bedeutet ein Strafverfahren oft einen tiefen Einschnitt ins Leben. Der soziale Druck, die Unsicherheit über den Verfahrensausgang und die mögliche Existenzbedrohung machen eine fundierte Strafverteidigung unerlässlich. Frühzeitige anwaltliche Beratung schützt vor Fehlern, die später nicht mehr korrigiert werden können.

Häufige Straftaten im Überblick

Eigentumsdelikte: Diebstahl, Unterschlagung, Raub

Diese Delikte gehören zum „Tagesgeschäft“ in der Strafjustiz. Schon ein unbezahlter Artikel im Supermarkt kann als Diebstahl geahndet werden. Die Grenze zwischen Bagatelle und Straftat ist fließend – entscheidend ist das Tatmotiv, die Schadenshöhe und die Vorstrafenlage.

Unterschlagung betrifft meist den beruflichen Kontext: Das Nutzen fremder Gelder ohne Berechtigung kann weitreichende Folgen haben. Raub, die gewaltsame Wegnahme, gilt als besonders schweres Delikt mit hohen Strafandrohungen.

Vermögensdelikte: Betrug, Untreue, Erpressung

Diese Straftaten sind oft komplex: Betrug setzt eine Täuschung über Tatsachen und einen Vermögensschaden voraus. Untreue erfordert eine Vermögensbetreuungspflicht – wie bei Geschäftsführern oder Vereinsvorständen. Erpressung ist häufig ein Streitpunkt in persönlichen Beziehungen oder geschäftlichen Konflikten.

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Körperverletzungsdelikte

Von der einfachen Körperverletzung bis zur schweren Gesundheitsgefährdung – diese Delikte sind besonders emotional. Oft ist unklar, wer „angefangen“ hat oder ob Notwehr vorlag. Die Einschätzung medizinischer Gutachten spielt dabei eine zentrale Rolle.

Weitere relevante Delikte

Auch Nötigung, Beleidigung oder Urkundenfälschung sind weit verbreitet. Häufige Konstellationen sind Streitigkeiten unter Nachbarn, verbale Entgleisungen im Straßenverkehr oder gefälschte Dokumente im Bewerbungsprozess.

Der Ablauf eines Strafverfahrens

Ermittlungsverfahren

Das Verfahren beginnt mit einem Verdacht – sei es durch Anzeige oder Polizeikontrolle. Polizei und Staatsanwaltschaft ermitteln: Zeugen werden vernommen, Beweise gesichert, Durchsuchungen durchgeführt. Beschuldigte haben das Recht zu schweigen – und sollten es auch nutzen.

Zwischenverfahren

Nach Abschluss der Ermittlungen prüft die Staatsanwaltschaft, ob Anklage erhoben wird. Das Gericht entscheidet im Zwischenverfahren, ob ein hinreichender Tatverdacht besteht. Hier kann der Verteidiger erste Weichen für eine Verfahrenseinstellung oder ein milderes Vorgehen stellen.

Hauptverfahren

Im Hauptverfahren findet die mündliche Verhandlung statt. Der Angeklagte hat hier das Recht auf Verteidigung, Beweisanträge und Aussagen. Der Strafverteidiger koordiniert die Verteidigungsstrategie, prüft die Belastbarkeit der Beweise und kämpft für ein faires Verfahren.

Rechtsmittelverfahren

Berufung und Revision bieten Möglichkeiten zur Überprüfung eines Urteils. Während bei der Berufung erneut Beweise geprüft werden, beschränkt sich die Revision auf rechtliche Fehler. Fristen sind hierbei zwingend einzuhalten.

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Rolle und Bedeutung des Strafverteidigers

Frühzeitige Mandatierung

Je früher ein Verteidiger eingeschaltet wird, desto besser. Schon vor der ersten Vernehmung kann er Einfluss nehmen, Akteneinsicht beantragen und verhindern, dass der Mandant sich selbst belastet.

Individuelle Verteidigungsstrategie

Jeder Fall ist anders. Die Strategie muss sich am Einzelfall orientieren – nicht nur an rechtlichen Fragen, sondern auch an der Persönlichkeit des Mandanten, dem Verfahrensziel und der prozessualen Lage.

Gerichtliche Vertretung

Im Gerichtssaal übernimmt der Strafverteidiger die Verteidigung – mit Beweisanträgen, Argumentationen, rechtlichen Rügen und Gesprächen mit dem Gericht. Er wahrt Ihre Rechte mit Nachdruck und Taktik.

Verteidigungsstrategien im Strafverfahren

Schweigen als Schutz

Das Schweigerecht ist kein Schuldeingeständnis – sondern ein wichtiges Instrument, um unüberlegte Aussagen zu vermeiden. Erst nach Akteneinsicht sollte über eine Einlassung nachgedacht werden.

Beweisanträge und Zeugenstrategie

Ein geschickter Umgang mit Beweisen kann das Verfahren drehen. Zeugen, Gutachten, Sachverständige – wer gezielt Beweisanträge stellt, beeinflusst die Wahrheitsfindung maßgeblich.

Verständigung („Deal“)

Ein „Deal“ mit Gericht und Staatsanwaltschaft kann eine langwierige Verhandlung ersetzen – unter bestimmten Bedingungen. Ziel ist oft eine mildere Strafe oder Vermeidung der Haft.

Besondere Verfahrensarten

Strafbefehl

Ein Strafbefehl kann Geld- oder Bewährungsstrafe ohne Hauptverhandlung verhängen. Doch Vorsicht: Er wirkt wie ein Urteil. Wer fristgerecht Einspruch einlegt, kann eine Hauptverhandlung erzwingen.

Einstellung und Diversion

Bei geringem Tatverdacht oder kooperativem Verhalten kann das Verfahren eingestellt werden – mit oder ohne Auflagen. Besonders bei Ersttätern ist das eine realistische Option.

Gnadenverfahren

Nach rechtskräftigem Urteil bleibt manchmal das Gnadengesuch. Selten, aber möglich – etwa bei schweren sozialen Härten oder neuer Beweislage.

Mögliche Sanktionen

Geldstrafe

Die Höhe richtet sich nach dem Einkommen – ein hohes Einkommen kann zu empfindlichen Strafen führen. Geldstrafen können aber auch zur Bewährung ausgesetzt werden.

Freiheitsstrafe und Bewährung

Haft droht bei schweren Delikten – meist ab sechs Monaten. Unter Umständen kann die Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden, wenn günstige Sozialprognosen vorliegen.

Nebenfolgen

Berufsverbote, Fahrverbote oder Einziehungsmaßnahmen können zusätzlich verhängt werden. Auch das Führungszeugnis wird belastet – mit Folgen für Beruf und Reisen.

Allgemeines Strafrecht

Prävention und rechtlicher Schutz

Frühzeitige Beratung

Viele Verfahren lassen sich in einem frühen Stadium entschärfen. Wer frühzeitig einen Strafverteidiger kontaktiert, kann Einfluss auf das Verfahren nehmen – bevor es eskaliert.

Verhalten bei Polizei oder Hausdurchsuchung

Keine Aussagen, keine Unterschriften – rufen Sie einen Anwalt. Das schützt Sie und verhindert rechtliche Nachteile.

Vorbeugung gegen Strafbarkeit

Oft entstehen strafrechtliche Risiken durch Unwissenheit. Wer sich regelmäßig beraten lässt – etwa im Geschäftsleben –, kann viele Verfahren von vornherein vermeiden.

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Häufige Fehler vermeiden

Spontane Aussagen

„Ich wollte nur helfen“ – ein Satz, der in vielen Verfahren der Anfang vom Ende war. Schweigen ist Ihr gutes Recht – nutzen Sie es.

Fristen versäumen

Einspruch, Berufung, Revision – alles ist fristgebunden. Wer zu spät reagiert, verliert.

Falsche Selbsteinschätzung

„Das regeln wir schon irgendwie.“ Nein – das Strafrecht ist komplex. Und jedes Detail zählt.

Fazit

Das allgemeine Strafrecht ist mehr als eine Sammlung von Paragrafen – es ist ein System, das tief in das Leben der Menschen eingreift. Wer damit konfrontiert wird, braucht keinen Richter, sondern einen starken Verteidiger. Vertrauen Sie auf unsere Expertise – und schützen Sie Ihre Freiheit mit professioneller Unterstützung.


FAQ – Häufig gestellte Fragen zum allgemeinen Strafrecht

Was zählt zum allgemeinen Strafrecht?
Delikte wie Diebstahl, Betrug, Körperverletzung oder Nötigung – geregelt im Strafgesetzbuch (StGB).

Muss ich bei einer polizeilichen Vorladung erscheinen?
Nein – nicht ohne staatsanwaltliche oder richterliche Anordnung. Aussagepflicht besteht nur auf richterliche Ladung.

Was ist ein Strafbefehl?
Ein Urteil ohne Hauptverhandlung. Er kann Geld- oder Bewährungsstrafen enthalten. Einspruch ist binnen zwei Wochen möglich.

Welche Strafen drohen?
Von Geldstrafen bis Freiheitsstrafe – je nach Delikt, Vorstrafen und Verfahrensverlauf.

Kann das Verfahren eingestellt werden?
Ja – bei Geringfügigkeit, Kooperation oder unklarer Beweislage. Ein Strafverteidiger kann das gezielt erreichen.