Anwalt für Sexualstrafrecht in Leipzig
Sexualstrafrecht
Ein Vorwurf aus dem Sexualstrafrecht trifft Beruf, Familie und Ruf zugleich. Wir verteidigen Sie diskret und mit genauem Blick in die Akte.
Sexualstrafrecht
Strafverteidigung im Sexualstrafrecht in Leipzig
Ein Vorwurf aus dem Sexualstrafrecht trifft Menschen meist völlig unvorbereitet. Als Anwalt für Sexualstrafrecht in Leipzig verteidigen wir Sie vom ersten Schreiben der Polizei bis zum Abschluss des Verfahrens, in Leipzig und bundesweit.
Oft beginnt es mit einer Vorladung, einer Hausdurchsuchung oder einem Anruf der Polizei. Dann ist es am wichtigsten, nichts zu überstürzen. Machen Sie keine Angaben zur Sache und sprechen Sie zuerst mit uns. Wir sehen uns die Ermittlungsakte an und sagen Ihnen ehrlich, wie Ihre Lage aussieht.
Tatvorwürfe
Wobei wir im Sexualstrafrecht verteidigen
Die häufigsten Vorwürfe im Überblick. Zu jedem finden Sie einen ausführlichen Beitrag.
Sexuelle Nötigung und Vergewaltigung
Der Vorwurf, sexuelle Handlungen gegen den Willen einer Person vorgenommen zu haben. Häufig steht dabei Aussage gegen Aussage.
Sexueller Missbrauch von Kindern
Ein Verbrechen mit hoher Mindeststrafe. Eine frühe Verteidigung ist hier besonders wichtig.
Kinder- und jugendpornografische Inhalte
Besitz, Erwerb oder Weiterleiten, oft über WhatsApp oder Telegram. Meist beginnt das Verfahren mit einer Hausdurchsuchung.
Sexuelle Belästigung
Berührungen in sexueller Absicht, etwa auf Feiern oder am Arbeitsplatz. Die Tat wird in der Regel nur auf Strafantrag verfolgt.
Exhibitionistische Handlungen
Der Vorwurf, eine andere Person durch Entblößen belästigt zu haben. Auch hier ist grundsätzlich ein Strafantrag nötig.
Nacktbilder und Aufnahmen
Ungefragt verschickte Nacktbilder, heimliche Aufnahmen oder Deepfakes. Viele wissen nicht, dass das strafbar sein kann.
Verteidigung
Worauf es im Sexualstrafverfahren ankommt
In vielen Verfahren gibt es außer den beiden Beteiligten keine Zeugen. Dann steht Aussage gegen Aussage, und das Gericht muss besonders sorgfältig prüfen, ob die belastende Aussage zuverlässig ist. Wir gehen die Akte genau durch und achten darauf, wie die Aussage entstanden ist und ob sie sich verändert hat. Wo es nötig ist, beantragen wir ein aussagepsychologisches Gutachten.
Geht es um Bilder oder Videos, stehen meist Handys, Computer und Cloud-Konten im Mittelpunkt. Die Auswertung sichergestellter Geräte dauert oft viele Monate. Wir sagen Ihnen, was in dieser Zeit auf Sie zukommt, und prüfen, ob Durchsuchung und Beschlagnahme rechtmäßig waren.
Viele Mandanten fürchten vor allem, dass Arbeitgeber, Familie oder Nachbarn von dem Verfahren erfahren. Wir behandeln jedes Mandat streng vertraulich. In einer Hauptverhandlung können wir beantragen, die Öffentlichkeit auszuschließen.
Folgen
Welche Folgen ein Verfahren haben kann
Die Folgen gehen oft über die Strafe hinaus. Deshalb sprechen wir früh mit Ihnen über alles, was für Sie auf dem Spiel steht.
- Freiheitsstrafe, bei Verbrechen wie Vergewaltigung oder sexuellem Missbrauch von Kindern mit hoher Mindeststrafe
- Eintrag ins Führungszeugnis, auch ins erweiterte Führungszeugnis, das etwa für Tätigkeiten mit Kindern verlangt wird
- Folgen für den Beruf, besonders im öffentlichen Dienst, im Gesundheitswesen und in der Erziehung
- Speicherung Ihres DNA-Identifizierungsmusters bei bestimmten Delikten
- Kontakt- und Näherungsverbote, etwa nach dem Gewaltschutzgesetz
- aufenthaltsrechtliche Folgen für Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit
Machen Sie keine Angaben zur Sache
Als Beschuldigter müssen Sie sich nicht zum Vorwurf äußern, weder bei der Polizei noch bei der Staatsanwaltschaft. Nehmen Sie auch keinen Kontakt zu Zeugen oder zur anzeigenden Person auf. Beides kann Ihre Verteidigung erheblich erschweren. Sprechen Sie zuerst mit einem Strafverteidiger.
Ablauf
So läuft die Verteidigung ab
Die meisten Mandanten stehen zum ersten Mal vor einem Strafverfahren. Wir erklären Ihnen Schritt für Schritt, was als Nächstes passiert. Was ein Strafverteidiger kostet, lesen Sie auf unserer Seite zu den Kosten.
Erstes Gespräch
Sie schildern uns Ihre Lage am Telefon, per E-Mail oder in der Kanzlei. Wir sagen Ihnen ehrlich, was jetzt wichtig ist. Das erste Gespräch ist für Sie kostenfrei.
Akteneinsicht
Wir fordern die Ermittlungsakte an. Erst wenn wir wissen, was den Behörden vorliegt, entscheiden wir mit Ihnen über das weitere Vorgehen.
Strategie
Wir besprechen mit Ihnen die Möglichkeiten des Verfahrens von der Einstellung bis zur Hauptverhandlung. Bis zum Abschluss sind wir bei jedem Schritt an Ihrer Seite.
Ihr Anwalt
Ihr Strafverteidiger Tommy Kujus
Ich bin in Leipzig ausgebildet und hier zu Hause. Seit 2012 verteidige ich ausschließlich in Strafsachen, seit 2018 als Fachanwalt für Strafrecht. Im Referendariat habe ich beim Amtsgericht und bei der Staatsanwaltschaft Leipzig gearbeitet. Ich kenne die Abläufe dort also auch von der anderen Seite.
Wer zum ersten Mal Post von Polizei oder Staatsanwaltschaft bekommt, braucht vor allem Ehrlichkeit. Ich prüfe Ihren Fall gründlich und sage Ihnen offen, wie Ihre Lage aussieht. Versprechen, die niemand halten kann, mache ich nicht.
- Fachanwalt für Strafrecht seit 2018
- Seit 2012 ausschließlich Strafverteidigung
- Mehrere Tausend betreute Mandate
- Hunderte Hauptverhandlungen
Ihre Fragen
Häufige Fragen zum Sexualstrafrecht
Was soll ich tun, wenn ich eine Vorladung wegen eines Sexualdelikts bekommen habe?
Einer Vorladung der Polizei müssen Sie als Beschuldigter nicht folgen. Bei einer Ladung der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts ist das anders, aber auch dort müssen Sie nichts zur Sache sagen. Melden Sie sich zuerst bei uns. Wir sagen den Termin bei der Polizei für Sie ab und beantragen Akteneinsicht.
Was passiert, wenn Aussage gegen Aussage steht?
Das Gericht darf nur verurteilen, wenn es von Ihrer Schuld überzeugt ist. Steht nur eine Aussage gegen die andere, muss es die belastende Aussage besonders gründlich prüfen. Genau dort setzt die Verteidigung an.
Wie lange dauert die Auswertung meines Handys oder Computers?
Das hängt von der Datenmenge und der Auslastung der Behörden ab, oft dauert es viele Monate. In dieser Zeit beantragen wir Akteneinsicht und prüfen, ob Sie Geräte zurückbekommen können.
Erfährt mein Arbeitgeber von dem Verfahren?
Die Ermittlungsbehörden informieren Arbeitgeber in der Regel nicht. In bestimmten Berufen, etwa im öffentlichen Dienst, gibt es aber Mitteilungen der Justiz an den Dienstherrn. Wir prüfen mit Ihnen, ob das auf Sie zutrifft.
Kann das Verfahren eingestellt werden?
Ja, zum Beispiel wenn der Tatverdacht nicht ausreicht. Ob das in Ihrem Fall möglich ist, können wir erst nach der Akteneinsicht sagen.
Wann verjährt ein Sexualdelikt?
Das hängt vom Delikt und der Strafdrohung ab. Bei Taten gegen Kinder und Jugendliche beginnt die Verjährung erst, wenn die betroffene Person 30 Jahre alt ist. Mehr dazu lesen Sie in unserem Beitrag zu den Verjährungsfristen von Sexualdelikten.
Übernehmen Sie auch Verfahren außerhalb von Leipzig?
Ja, wir verteidigen bundesweit. Viele Besprechungen führen wir telefonisch oder per Video, persönliche Termine sind jederzeit möglich.
Kontakt & Anfahrt
So erreichen Sie uns
Schreiben Sie uns, bitten Sie um Rückruf oder kommen Sie vorbei. Ihre Angaben sind streng vertraulich und unterliegen der anwaltlichen Schweigepflicht.
Ihre Anfrage
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Mit dem Auto
Über den Innenstadtring, zwischen Roßplatz und Augustusplatz in die Goldschmidtstraße. Parken können Sie in der Tiefgarage Q-Park Augustusplatz oder im Q-Park The Post, beide wenige Gehminuten entfernt.
Mit Bus und Bahn
Haltestellen Wilhelm-Leuschner-Platz, Roßplatz, Johannisplatz oder Augustusplatz. Vom Hauptbahnhof ca. 15 Minuten zu Fuß.
Vor Ort
Nahe Gewandhaus und Oper, direkt gegenüber dem Mendelssohn-Haus.
