Vorladung

Wer einer Straftat verdächtigt wird, erhält eine Vorladung als Beschuldigter. Der Beschuldigte hat im Strafverfahren mehr Rechte als Pflichten. Erhalten Sie hier weitergehenden Informationen über die Vorladung bei Beschuldigten im Strafverfahren und wie Sie am besten damit umgehen.

Aktualisiert

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Über den AutorTommy Kujus ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht. Er ist Inhaber der Leipziger Kanzlei KUJUS Strafverteidigung, und bundesweit als Strafverteidiger tätig.

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Vorladung als Beschuldigter erhalten?

Sie haben als Beschuldigter eine Vorladung von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft erhalten? Verständlicherweise ist die Panik groß. Doch nur in wenigen Fällen besteht tatsächlich eine Pflicht, bei der Polizei zu erscheinen.

Zunächst einmal gilt: Ruhe bewahren! Schweigen!

Handeln Sie nicht vorschnell und unüberlegt. Ein Fehler kann im Nachhinein kaum wieder ausgebügelt werden.

Sie haben das gesetzliche Recht zu Schweigen – Nutzen Sie es! Viele Tatnachweise können erst geführt werden, weil der Beschuldigte Angaben bei der Polizei gemacht hat.

Was ist eine Vorladung?

Als Vorladung bezeichnet man die förmliche Aufforderung einer staatlichen Behörde, sich zu einem bestimmten Sachverhalt zu äußern. Üblicherweise wird die Vorladung zur Vernehmung von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft versandt. Eine Ladung kann aber auch vom Hauptzollamt (Zoll), dem LKA oder der Kripo zugehen.

Die häufigste Form der Vorladung ist die zur Vernehmung eines Beschuldigten. Aber auch Zeugen können von der Polizei vorgeladen werden. Unbedingt zu unterscheiden ist die Vorladung im Ermittlungsverfahren von einer Ladung zu einem gerichtlichen Hauptverhandlungstermin.

Was kann ich jetzt tun?

Eine Vorladung bedeutet zunächst einmal nur, dass ein Ermittlungsverfahren gegen Sie eingeleitet worden ist. Die Polizei wird die Ermittlungen – auch ohne Ihre Aussage – fortführen, und ggf. Auskünfte bei Behörden einholen oder weitere Zeugen vernehmen.

Nach Abschluss der Ermittlungen gibt die Polizei die Akten an die zuständige Staatsanwaltschaft ab. Diese entscheidet dann über den Fortgang des Verfahrens. Mögliche Verfahrensausgänge sind die Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis oder mangels Strafbarkeit, die Einstellung des Verfahrens wegen Geringfügigkeit oder aber die Erhebung der öffentlichen Anklage bzw. der Antrag auf Erlass eines Strafbefehls.

Vorladung: So helfen wir Ihnen!

Wir sind eine ausschließlich im Strafrecht und bundesweit tätige Fachanwaltskanzlei mit Sitz in Leipzig. Wir verteidigen Sie im gesamten Strafverfahren – vom Ermittlungsverfahren bis zur Hauptverhandlung vor Gericht.

Wir werden mit Ihnen ehrlich die Sach- und Rechtslage erörtern und eine gemeinsame Verteidigungsstrategie entwickeln.

Vertrauen Sie unserer langjährigen Erfahrung und Kompetenz auf dem Gebiet der Strafverteidigung.


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