Rechtsmittel

Sie wurden vom Amtsgericht oder Landgericht verurteilt? In den meisten Fällen können Sie ein gerichtliches Urteil im Strafverfahren mit einem Rechtsmittel anfechten. Handeln Sie aber nicht vorschnell und unüberlegt. Ein Fehler kann im Nachhinein kaum wieder ausgebügelt werden.

Aktualisiert

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Über den AutorTommy Kujus ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht. Er ist Inhaber der Leipziger Kanzlei KUJUS Strafverteidigung, und bundesweit als Strafverteidiger tätig.

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Berufung und Revision

Die wichtigsten Rechtsmittel gegen ein Urteil sind die Berufung und die Revision.  Aber welches ist nun das „richtige“ Rechtsmittel? Wer ein Rechtsmittel gegen ein strafrechtliches Urteil einlegen will, kann sich – zumindest gegen Urteile des Amtsgerichts – zwischen der Berufung und der Revision entscheiden. Auch wenn beide Rechtsmittel das Ziel haben, das vorausgegangene Urteil anzufechten und beide Rechtsmittel binnen einer Woche nach Verkündung des Urteils einzulegen sind, bestehen zwischen beiden erhebliche Unterschiede.

Dabei fällt auf, dass gerade die Presse die Begriffe „Berufung“ und „Revision“ oft wild durcheinander mischt, obgleich es sich um zwei völlig unterschiedliche Rechtsinstitute handelt.

Was ist die Berufung?

Bei einer Berufung – geregelt in §§ 312 ff. StPO – findet eine gänzlich neue Tatsacheninstanz vor dem Landgericht statt. Das heißt, es werden sämtliche Zeugen noch einmal vernommen, sämtliche Bilder noch einmal angeschaut, Sachverständige gehört und Urkunden verlesen. Es ist auch möglich, neue Beweise vorzubringen, also etwa neue Zeugen vorzuladen oder neue Schriftstücke vorzulegen.

Da in der Berufungshauptverhandlung die komplette Beweisaufnahme wiederholt wird, bietet sich die Chance (oder das Risiko?), dass das Berufungsgericht den Sachverhalt anders wertet als noch die Vorinstanz. Es gilt daher: „Neues Spiel, neues Glück“.

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Was ist die Revision?

Bei der Revision (§§ 333 ff. StPO) wird das Urteil „nur“ auf Rechtsfehler hin geprüft. Eine neue Beweisaufnahme findet nicht statt. Die von der Vorinstanz getroffenen Tatsachenfeststellungen werden daher nicht erneut überprüft.

Das Revisionsgericht prüft das vorausgegangene Urteil in formeller Hinsicht auf Verfahrensfehler und in materieller Hinsicht, ob das Gesetz richtig ausgelegt und angewandt worden ist. Der Prüfungsumfang ist daher erheblich eingeschränkt.

Im Gegensatz zur Berufung muss die Revision von einem Rechtsanwalt begründet werden.


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Was ist die Beschwerde?

Bei der Beschwerde nach den §§ 304 ff. StPO wird ein Beschluss oder eine Verfügung eines Gerichts auf Tatsachen- und Rechtsfehler überprüft.

Die Einreichung einer Beschwerde erfolgt, wenn eine Partei der Ansicht ist, dass ihre rechtlichen Interessen durch eine Entscheidung im Strafverfahren verletzt wurden. Sie kommt insbesondere dann zum Einsatz, wenn es um die Wahrung von Verfahrensrechten oder den Schutz grundlegender Rechte der Beteiligten geht –insbesondere bei Verstößen gegen das rechtliche Gehör, mangelnde Beweiswürdigung oder formelle Fehler im Verfahren.

Die Beschwerde bietet somit eine rechtliche Grundlage für den Schutz individueller Rechte und die Sicherstellung eines fairen und rechtsstaatlichen Strafverfahrens.


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Wir sind eine ausschließlich im Strafrecht und bundesweit tätige Fachanwaltskanzlei mit Sitz in Leipzig. Wir verteidigen Sie im gesamten Strafverfahren – vom Ermittlungsverfahren bis zur Hauptverhandlung vor Gericht.

Wir werden mit Ihnen ehrlich die Sach- und Rechtslage erörtern und eine gemeinsame Verteidigungsstrategie entwickeln.

Vertrauen Sie unserer langjährigen Erfahrung und Kompetenz auf dem Gebiet der Strafverteidigung.


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