Anklage

Wird Ihnen eine Anklageschrift zugestellt, markiert dies den Abschluss des Ermittlungsverfahrens. Die Staatsanwaltschaft erhebt die öffentliche Anklage bei Gericht, wenn ein sogenannter „hinreichender Tatverdacht“ besteht. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass in einer Hauptverhandlung vor Gericht eine Verurteilung wahrscheinlicher ist als ein Freispruch.

Aktualisiert

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Über den AutorTommy Kujus ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht. Er ist Inhaber der Leipziger Kanzlei KUJUS Strafverteidigung, und bundesweit als Strafverteidiger tätig.

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Anklageschrift vom Gericht?

Die Erhebung der Anklage bedeutet allerdings auch, dass sich die Staatsanwaltschaft gegen eine Verfahrensbeendigung ohne Hauptverhandlung – etwa eine Einstellung gegen Auflage oder einen Strafbefehl – entschieden hat.

Dennoch bieten sich auch – oder gerade – im Hauptverfahren vor Gericht vielerlei Verteidigungsansätze.

Was ist eine Anklageschrift?

In der Anklageschrift schildert die Staatsanwaltschaft den Sachverhalt und die Tathandlung, die Ihnen vorgeworfen wird. Es handelt sich aber keineswegs um eine Verurteilung. Auch eine Strafe wird – im Gegensatz zum Strafbefehl – nicht ausgesprochen.

§ 170 Strafprozessordnung (StPO)
(1) Bieten die Ermittlungen genügenden Anlaß zur Erhebung der öffentlichen Klage, so erhebt die Staatsanwaltschaft sie durch Einreichung einer Anklageschrift bei dem zuständigen Gericht.

Anklage

Was kann ich jetzt tun?

Bewahren Sie nach dem Erhalt einer Anklageschrift Ruhe, und reagieren Sie nicht vorschnell und unüberlegt. Machen Sie insbesondere keine eigenen Aussagen gegenüber dem Gericht.

Sie haben das Recht zum Schweigen!

Im Strafverfahren steht Ihnen der gesamte Machtapparat des Staates gegenüber. Nehmen Sie ein Strafverfahren daher nicht auf die leichte Schulter. Nur mit einer konsequenten Strafverteidigung können Sie den Ermitltungsbehörden auf Augenhöhe begegnen.

Übrigens: Wird Anklage erhoben, gibt das Gericht dem Angeschuldigten auf, binnen einer bestimmten Frist (zumeist 1 bis 2 Wochen) eine Stellungnahme auf die erhobenen Tatvorwürfe abzugeben oder Beweismittel zu benennen. Geben Sie keine vorschnellen Erklärungen ab. Welches Vorgehen sinnvoll ist, kann nur mit einem Strafverteidiger abgestimmt werden.

Anklage: So helfen wir Ihnen!

Sie haben eine Vorladung, eine Anklage oder einen Strafbefehl erhalten? Bei Ihnen hat eine Durchsuchung stattgefunden? Ein Freund oder Verwandter wurde verhaftet? Es steht eine Hauptverhandlung vor?

Wir sind eine ausschließlich im Strafrecht und bundesweit tätige Fachanwaltskanzlei mit Sitz in Leipzig. Wir verteidigen Sie im gesamten Strafverfahren – vom Ermittlungsverfahren bis zur Hauptverhandlung vor Gericht.

Wir werden mit Ihnen ehrlich die Sach- und Rechtslage erörtern und eine gemeinsame Verteidigungsstrategie entwickeln.

Vertrauen Sie unserer langjährigen Erfahrung und Kompetenz auf dem Gebiet der Strafverteidigung.

ericht an oder Sie wollen gegen ein Urteil Berufung oder Revision einlegen?

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Zögern Sie nicht, einen ausgewiesenen Anwalt für Strafrecht mit der Verteidigung zu beauftragen. Gerade zu Beginn eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens werden die notwendigen Weichen für einen positiven Verfahrensausgang gestellt.

Wir setzen uns für die Wahrung Ihrer Rechte als Beschuldigter ein. Wir erörtern mit Ihnen die Verfahrensakte und erarbeiten eine gemeinsame Verteidigungsstrategie. Dabei erhalten Sie stets eine realistische und vor allem ehrliche Einschätzung der Sachlage.

Die Strafverteidigung erfolgt sowohl in Leipzig wie auch bundesweit vor allen Staatsanwaltschaften und Gerichten. Selbstverständlich übernehmen wir auch Pflichtverteidigungen.


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