Was gelangt alles in das Führungszeugnis?

Das Führungszeugnis ist ein wichtiges Dokument, das in vielen Situationen angefordert werden kann, sei es für einen neuen Job, ehrenamtliche Tätigkeiten oder die Beantragung eines Visums. Es gibt Auskunft über Vorstrafen und bestimmte strafrechtliche Verurteilungen einer Person. Doch was genau wird in einem Führungszeugnis aufgeführt und welche Informationen sind darin enthalten?

Tommy Kujus

Fachanwalt für Strafrecht

6 Minuten

Aktualisiert: 17.05.2026

Was gelangt alles in das Fuehrungszeugnis
Inhaltsverzeichnis

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Ein Ermittlungsverfahren ist an sich schon eine enorme Belastung. Doch wenn das Urteil oder der Strafbefehl erst einmal auf dem Tisch liegt, rückt für viele Beschuldigte sofort eine andere, oft viel drängendere Existenzfrage in den Vordergrund: Verliere ich jetzt meinen Job? Darf ich meine ehrenamtliche Tätigkeit im Verein weiter ausüben? In den verschiedensten Lebenssituationen wird heute die Vorlage eines Führungszeugnisses verlangt, sei es bei der Einstellung für einen neuen Arbeitsplatz, bei der Anmeldung eines Gewerbes oder wenn Sie als Geschäftsführer einer GmbH bestellt werden sollen.

Für Sie als Betroffenen ist es entscheidend zu wissen, dass nicht jeder kleine Fehler unweigerlich das berufliche Aus bedeutet. Eine strafrechtliche Verurteilung zieht zwar Sanktionen nach sich, doch das Gesetz zielt nicht darauf ab, Ihre Zukunft dauerhaft zu verbauen. Eine bloße Bagatelle oder eine kleinere Unachtsamkeit im Straßenverkehr landet nicht zwangsläufig sofort auf dem Schreibtisch Ihres künftigen Arbeitgebers. Im Folgenden klären wir auf, wie das juristische System hinter dem Führungszeugnis funktioniert, wann Sie sich berechtigterweise als unbestraft bezeichnen dürfen und wie Sie Ihre Rechte in dieser heiklen Situation wahren.

Die rechtliche Einordnung: Wann wird ein Fehltritt zur Vorstrafe im Führungszeugnis?

Um zu verstehen, was Ihr Arbeitgeber über Sie erfahren kann, müssen wir juristisch zwischen zwei Datenbanken unterscheiden: dem Bundeszentralregister (BZR) und dem Führungszeugnis. Das Bundeszentralregister ist gewissermaßen das umfassende Gedächtnis der Justiz. Wie der Name erahnen lässt, landet dort erst einmal alles, was im Zusammenhang mit einem rechtskräftigen Strafverfahren steht. Nach den §§ 4 bis 16 des Gesetzes über das Zentralregister und das Erzieherregister (BZRG) werden hier alle rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidungen eingetragen, die eine Strafe oder Maßregel anordnen.

Das Führungszeugnis hingegen – umgangssprachlich oft immer noch fälschlicherweise als „polizeiliches Führungszeugnis“ bezeichnet, da es früher bei der Polizei beantragt wurde – ist lediglich ein inhaltlich beschränkter Auszug aus diesem Bundeszentralregister. Das juristische Fundament hierfür findet sich in den §§ 30 ff. BZRG. Das Gesetz verdeutlicht an dieser Stelle seinen schützenden Charakter: Das Führungszeugnis ist ausdrücklich kein allgemeines Leumundszeugnis, das jeden Fehltritt Ihres Lebens dokumentiert.

Was gelangt alles in das Führungszeugnis?

Die magische Grenze: 90 Tagessätze oder drei Monate Freiheitsstrafe

Das Gesetz schützt Ersttäter ganz massiv. Im Grundsatz gilt, dass nur Strafen ab einer bestimmten Schwere in das einfache Führungszeugnis aufgenommen werden. Verurteilungen zu einer Geldstrafe von nicht mehr als 90 Tagessätzen oder zu einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Monaten bleiben für Ihren Arbeitgeber unsichtbar, sofern es sich um Ihre einzige Eintragung handelt. Gleiches gilt für Jugendstrafen bis zu zwei Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt wurden.

Stellen Sie sich vor, Sie werden wegen einer fahrlässigen Gefährdung des Straßenverkehrs zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen verurteilt. Diese Tat wird zwar im Bundeszentralregister vermerkt, taucht aber nicht in Ihrem privaten Führungszeugnis auf. Sie können dieses Dokument beruhigt bei Ihrem Wunscharbeitgeber vorlegen; es wird den begehrten Eintrag „Keine Eintragung“ aufweisen.

Vorsicht bei Wiederholungstaten: Die Ausnahme von der Regel

Die hochkomplexe Dogmatik des BZRG birgt jedoch eine Falle, die für Beschuldigte oft überraschend zuschlägt. Die privilegierende Grenze von 90 Tagessätzen gilt strikt nur dann, wenn im Register keine weitere Strafe eingetragen ist. Haben Sie beispielsweise bereits eine offene Eintragung von 50 Tagessätzen aus einem älteren Verfahren und werden nun erneut zu 40 Tagessätzen verurteilt, summieren sich diese Strafen nicht einfach, sondern beide Delikte werden fortan in Ihrem Führungszeugnis sichtbar. Das Gesetz geht in diesem Fall davon aus, dass der besondere Schutz für Ersttäter nicht mehr gerechtfertigt ist. Auch greift hier der dogmatische Grundsatz der Unteilbarkeit: Solange eine Verurteilung aufzunehmen ist, gilt dies automatisch für alle Vermerke.

Welche Strafe droht bei Offenbarungspflichten und Spezialfällen?

Neben dem einfachen (privaten) Führungszeugnis kennt das Gesetz weitere Formen, die je nach beruflicher Situation relevant werden.

Das behördliche Führungszeugnis

Wenn Sie sich bei einer Behörde bewerben oder beispielsweise eine Gewerbeerlaubnis beantragen, wird oft das behördliche Führungszeugnis (Belegart O) verlangt. Dieses Dokument ist detaillierter als das einfache Führungszeugnis. Hier fließen auch Entscheidungen von Verwaltungsbehörden ein, wie etwa der Widerruf eines Waffenscheins. Wichtig für Sie als Beschuldigter: Hinsichtlich regulärer strafgerichtlicher Verurteilungen gelten hier im Wesentlichen die gleichen Schutzgrenzen wie beim einfachen Zeugnis. Eine Erstverurteilung von 40 Tagessätzen bleibt auch vor der Behörde grundsätzlich verborgen, es sei denn, die Tat wurde spezifisch in Ausübung eines Gewerbes begangen.

Das erweiterte Führungszeugnis für sensible Berufe

Besondere Vorsicht ist geboten, wenn Sie beruflich oder ehrenamtlich mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, etwa in einem Sportverein oder einer Kita. Gemäß § 30a BZRG wird in diesen Fällen ein erweitertes Führungszeugnis verlangt. Der Gesetzgeber hat hier den Schutz von Minderjährigen über das Geheimhaltungsinteresse des Täters gestellt. Folglich werden in diesem Zeugnis auch Strafen für Sexualdelikte oder Verstöße gegen den Jugendschutz eingetragen, selbst wenn diese weit unter der Grenze von 90 Tagessätzen liegen und im normalen Zeugnis unsichtbar blieben.

Die Löschungsfristen:

Wann Ihre Akte wieder bereinigt wird Eine Verurteilung verfolgt Sie glücklicherweise nicht bis an Ihr Lebensende. Aus dem Gedanken der Resozialisierung heraus werden Strafen nach Ablauf bestimmter Fristen nicht mehr in das Führungszeugnis aufgenommen. Für die meisten kleineren Delikte, wie Geldstrafen oder kurze Freiheitsstrafen bis zu drei Monaten, beträgt diese Löschungsfrist drei Jahre. In schwereren Fällen greift eine Frist von fünf Jahren. Nur bei massiven Verurteilungen, insbesondere wegen Sexualstraftaten im erweiterten Führungszeugnis, verlängert sich diese Frist auf zehn Jahre. Nach Ablauf dieser Zeiträume sorgt das Bundesamt für Justiz dafür, dass Sie wieder eine weiße Weste haben.

Was gelangt alles in das Führungszeugnis?

Tommy Kujus ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht. Er ist Inhaber der Leipziger Kanzlei KUJUS Strafverteidigung, und bundesweit als Strafverteidiger tätig.

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