Jugendpornographie

Wenn in pornographischen Inhalten Jugendliche zu sehen sind, ist sowohl deren Verbreitung sowie deren Erwerb und Besitz gem. §184c Strafgesetzbuch (StGB) strafbar. Wann es sich um Jugendpornografie handelt, welche Handlungen strafbar sind, und welche Konsequenzen drohen können, erfahren Sie im folgenden Beitrag. 

Jetzt Anfrage stellen

Bekannt aus

Tommy Kujus
Strafverteidiger

Aktualisiert am 17.12.2024

Themen auf dieser Seite

In der heutigen digitalen Welt ist der Begriff Jugendpornographie häufig Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen. Viele Beschuldigte geraten ohne böse Absicht in den Besitz entsprechender Dateien oder sind sich der rechtlichen Grenzen nicht bewusst. Ein unbeabsichtigter Download oder das Teilen von Bildern in Chats kann schnell schwerwiegende Konsequenzen haben.In diesem Artikel erfahren Sie, was Jugendpornographie ist, welche Handlungen strafbar sind, welche Strafen drohen und wie Sie sich im Ernstfall verhalten sollten. Zudem wird beleuchtet, wie ein erfahrener Anwalt Sie bestmöglich verteidigen kann.


Was ist Jugendpornographie?

 

Definition und rechtliche Einordnung

 

Jugendpornographie bezeichnet Darstellungen von Jugendlichen zwischen 14 und 17 Jahren, die sexuelle Handlungen oder Posen zeigen. Gemäß § 184c StGB ist der Besitz, Erwerb und die Verbreitung solcher Inhalte strafbar.

Der Schutz von Jugendlichen steht im Vordergrund. Eine Strafbarkeit liegt vor, wenn die Inhalte:

  1. Tatsächlich Jugendliche zeigen – also Personen, die das 14., aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben.
  2. Scheinbar jugendlich wirken – selbst wenn die abgebildete Person volljährig ist, jedoch einem objektiven Betrachter als jugendlich erscheint.

Wann handelt es sich um strafbare Jugendpornographie?

 

Um sich gemäß § 184c StGB strafbar zu machen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

 

Tatobjekt: Jugendpornographische Inhalte

 

  • Pornographische Inhalte, die Jugendliche darstellen.
  • Maßgeblich ist das tatsächliche oder scheinbare Alter der abgebildeten Person.

 

Tathandlungen: Verbreitung, Erwerb und Besitz

 

  1. Verbreitung: Weitergabe der Inhalte an mehrere Personen, z.B. durch Hochladen ins Internet oder Nutzung von Tauschbörsen.
  2. Erwerb: „Sich-Verschaffen“ der Inhalte, z.B. durch bewusste Downloads.
  3. Besitz: Inhalte befinden sich im tatsächlichen Herrschaftsbereich der Person, etwa auf Festplatten, USB-Sticks oder in der Cloud.

 


Besitz von Jugendpornographie – Was Sie wissen müssen

 

Wann liegt Besitz vor?

 

Der Besitz liegt vor, wenn die Inhalte bewusst gespeichert oder auf Datenträgern vorgehalten werden. Beispiele sind:

  • Heruntergeladene Dateien auf PCs oder Smartphones.
  • Automatische Speicherung im Browser-Cache.
  • Inhalte, die durch Tauschbörsen versehentlich heruntergeladen wurden.

 

Unbewusster Besitz und technische Fallstricke

 

Ein unbewusster Besitz ist grundsätzlich nicht strafbar. Die Rechtsprechung geht jedoch davon aus, dass bei großen Mengen oder technischem Wissen der Besitzwillen nahegelegt werden kann. Typische Situationen sind:

  • Automatische Speicherung von Inhalten beim Aufruf von Websites.
  • Dateien, die unbemerkt durch Viren oder Trojaner auf das Gerät gelangen.

Tipp: Regelmäßige Überprüfung von Datenspeichern und die Verwendung von Anti-Viren-Software können helfen, unbeabsichtigten Besitz zu vermeiden.


Verbreitung von Jugendpornographie – Ein schwerwiegender Vorwurf

 

Was bedeutet Verbreitung?

 

Die Verbreitung von jugendpornographischen Inhalten ist weitaus schwerwiegender als der Besitz. Unter Verbreitung fällt:

  • Das Hochladen von Dateien in Foren, Clouds oder Tauschbörsen.
  • Das Teilen von Videos oder Bildern über Messenger-Dienste an eine unbestimmte Anzahl von Personen.

Wichtig: Die Weitergabe an eine einzelne Person reicht für den Tatbestand der Verbreitung nicht aus.

 

Strafrahmen für die Verbreitung

 

  • Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe gemäß § 184c Abs. 1 StGB.
  • Bei gewerbsmäßiger oder bandenmäßiger Begehung: Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu 5 Jahren.

Strafen bei Jugendpornographie

 

Welche Strafen drohen konkret?

 

Die Höhe der Strafe hängt von der Tathandlung ab:

  1. Besitz und Erwerb: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren.
  2. Verbreitung: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren.
  3. Gewerbsmäßige Begehung: Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu 5 Jahren.

 

Einflussfaktoren für die Strafe

 

Die konkrete Strafe hängt von mehreren Faktoren ab:

  • Menge der Dateien.
  • Schwere der Inhalte.
  • Vorgeschichte des Täters (Ersttäter vs. Wiederholungstäter).

Neben strafrechtlichen Sanktionen drohen oft auch berufliche Konsequenzen wie Kündigungen oder Berufsverbote.


Hausdurchsuchung bei Jugendpornographie – Was tun?

 

Eine Hausdurchsuchung ist für die meisten Betroffenen ein Schock. Ziel der Behörden ist es, Beweise wie Computer, Smartphones oder andere Speichermedien sicherzustellen.

 

Wie sollten Sie sich verhalten?

 

  1. Ruhe bewahren und keinen Widerstand leisten.
  2. Keine Aussagen gegenüber der Polizei machen.
  3. Den Durchsuchungsbeschluss prüfen lassen.
  4. Sofort einen Anwalt kontaktieren.

Verhalten bei einer polizeilichen Vorladung

 

Wenn Sie eine polizeiliche Vorladung erhalten, sollten Sie auf keinen Fall vorschnell Aussagen machen.

  • Nutzen Sie Ihr Aussageverweigerungsrecht gemäß § 136 StPO.
  • Lassen Sie sich von einem Anwalt beraten, bevor Sie mit den Ermittlungsbehörden sprechen.

Rolle eines Anwalts bei Jugendpornographie-Vorwürfen

 

Ein erfahrener Anwalt kann in Jugendpornographie-Fällen entscheidend helfen:

  • Akteneinsicht beantragen und den genauen Vorwurf prüfen.
  • Verteidigungsstrategien entwickeln, z.B. Nachweis von unbewusstem Besitz.
  • Fehler im Ermittlungsverfahren aufdecken.
  • Eine milde Strafe oder Einstellung des Verfahrens erreichen.

Digitale Forensik: Nachweis von Jugendpornographie

 

Wie arbeiten die Ermittler?

 

Die IT-Forensik analysiert beschlagnahmte Datenträger und prüft:

  • Welche Dateien gespeichert wurden.
  • Ob Dateien gelöscht und wiederhergestellt wurden.
  • Wer Zugriff auf das Gerät hatte.

 

Grenzen der digitalen Forensik

 

  • Mehrere Nutzer: Wenn ein Gerät von mehreren Personen genutzt wurde, ist der Nachweis einer Schuld schwierig.
  • Technische Manipulation: Schadsoftware kann unbemerkt Dateien ablegen.

Prävention und Schutz vor unbeabsichtigtem Besitz

 

  1. Sichere Downloads: Vermeiden Sie fragwürdige Quellen.
  2. Datenspeicher prüfen: Kontrollieren Sie regelmäßig Ordner und Downloads.
  3. Anti-Virus-Software nutzen: Schützen Sie Ihre Geräte vor Schadsoftware.

 


Fazit – Ruhe bewahren und professionelle Hilfe suchen

 

Ein Vorwurf wegen Jugendpornographie kann schwerwiegende Folgen haben. Ohne professionelle Verteidigung riskieren Sie empfindliche Strafen und lebenslange Konsequenzen. Ein erfahrener Anwalt hilft, die Vorwürfe zu prüfen und eine optimale Verteidigungsstrategie zu entwickeln.


Häufig gestellte Fragen (FAQs)

 

1. Was ist Jugendpornographie?
Darstellungen von Jugendlichen zwischen 14 und 17 Jahren in sexuellen Handlungen oder Posen.

2. Ist das Betrachten von Jugendpornographie strafbar?
Nein, jedoch kann die automatische Speicherung im Browser-Cache als Besitz gewertet werden.

3. Welche Strafe droht beim Besitz von Jugendpornographie?
Es drohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu 2 Jahren.

4. Was tun bei einer Hausdurchsuchung?
Keine Aussagen machen, ruhig bleiben und sofort einen Anwalt kontaktieren.

5. Wie kann ich mich schützen?
Vorsicht bei Downloads, regelmäßige Geräteprüfung und Einsatz von Sicherheitssoftware.

 

Über den Autor
Tommy Kujus ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht. Er ist Inhaber der Leipziger Kanzlei KUJUS Strafverteidigung, und bundesweit als Strafverteidiger tätig.

Wir helfen Ihnen

Senden Sie uns eine Nachricht

Zögern Sie nicht, mit uns Kontakt aufzunehmen - ob per Telefon, per E-Mail oder über unser Kontaktformular. Senden Sie uns eine unverbindliche Nachricht. Ihre Daten unterliegen der anwaltlichen Schweigepflicht. Es gelten die Hinweise zum Datenschutz.

Weitere interessante Beiträge

Erfahren Sie aus unserem Strafrechts-ABC Wissenswertes über das Strafrecht und das Strafverfahren.

Jugendliche: Ab wann ist Sex erlaubt?

Wenn Jugendliche und junge Erwachsene ihre Sexualität entdecken, machen sie sich in der Regel keine Gedanken darum, ob das, was…
Weiterlesen

Altersgrenzen im Sexualstrafrecht

Im Sexualstrafrecht kommt es hinsichtlich der Frage, ob überhaupt eine strafbare Handlung vorliegt, maßgeblich auf das Alter der jeweils handelnden…
Weiterlesen

Sexting: Ist das Verschicken von Nacktbildern strafbar?

Es ist unter Jugendlichen mittlerweile gang und gäbe, sich gegenseitig Fotos über WhatsApp, Snapchat oder Instagram zuzusenden, auf denen man…
Weiterlesen

Wir helfen Ihnen!

Senden Sie uns eine Nachricht. Wir antworten Ihnen kurzfristig. Ihre Daten unterliegen der anwaltlichen Schweigepflicht. Es gelten die Hinweise zum Datenschutz.