Störung einer Bestattungsfeier – § 167a StGB

Wer eine Trauerfeier stört, riskiert mehr als nur Unmut: § 167a StGB stellt die „Störung einer Bestattungsfeier“ unter Strafe. Doch was gilt eigentlich als Störung? Muss es laut und provokant zugehen – oder reicht schon eine unbedachte Handlung? Und welche Rechte haben Beschuldigte im Ermittlungsverfahren? Erfahren Sie in unserem Artikel, wann eine Strafbarkeit vorliegt, welche Strafen drohen und mit welchen Argumenten sich eine Anklage oft abwehren lässt.

Tommy Kujus

Fachanwalt für Strafrecht

6 Minuten

Aktualisiert: 17.05.2026

Stoerung einer Bestattungsfeier 3
Das steht im Gesetz: § 167a StGB

Wer eine Bestattungsfeier absichtlich oder wissentlich stört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Inhaltsverzeichnis

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Wenn Sie eine polizeiliche Vorladung oder eine Anklageschrift wegen der Störung einer Bestattungsfeier erhalten haben, ist der erste Schreck meist groß. Ein solcher Vorwurf wiegt nicht nur juristisch, sondern auch moralisch schwer. Die Anschuldigung, die Totenruhe oder die würdevolle Verabschiedung eines Menschen gestört zu haben, führt bei Beschuldigten oft zu großer Verunsicherung und Sorge vor weitreichenden Konsequenzen.

Als erfahrener Strafverteidiger weiß ich jedoch: Nicht jedes Verhalten, das von Außenstehenden als unpassend oder störend empfunden wird, erfüllt auch die strengen Voraussetzungen des Strafgesetzbuches. Das Strafrecht verlangt präzise dogmatische Merkmale, bevor eine Handlung tatsächlich zu einer Verurteilung führen kann. Im Folgenden zeige ich Ihnen auf, was der Gesetzgeber unter diesem Tatbestand versteht, welche rechtlichen Hürden eine Verurteilung erfordert und wie eine strategisch kluge Verteidigung in Ihrer Situation ansetzen kann.

Was ist die Störung einer Bestattungsfeier?

Um zu verstehen, wie wir gegen den Vorwurf vorgehen können, müssen wir zunächst einen Blick auf die genauen rechtlichen Anforderungen der Norm werfen. Der Gesetzgeber möchte mit dieser Vorschrift primär das Pietätsempfinden der Teilnehmer einer Bestattungsfeier schützen. Es geht also darum, dass Angehörige und Freunde in einer angemessenen und würdevollen Atmosphäre Abschied nehmen können.

Störung einer Bestattungsfeier - § 167a StGB

Welche Veranstaltungen fallen unter den rechtlichen Schutz?

Der Begriff der Bestattungsfeier ist im Gesetz nicht starr definiert, wird aber von der Rechtsprechung klar eingegrenzt. Geschützt sind Veranstaltungen, bei denen von einem Toten in feierlicher Form Abschied genommen wird. Dies umfasst klassische Beerdigungen am Grab, Einäscherungen im Krematorium, Leichenzüge oder auch Gedenkfeiern, die im familiären Trauerhaus oder in einer Kirche stattfinden.

Für Ihre rechtliche Beurteilung ist entscheidend: Der Verstorbene muss bei der Zeremonie nicht zwingend physisch anwesend sein. Es ist auch nicht erforderlich, dass eine große Anzahl von Trauernden teilnimmt oder bestimmte religiöse Rituale eingehalten werden. Das Abschiednehmen muss jedoch zwingend im Vordergrund der Veranstaltung stehen. Reine historische Gedenkveranstaltungen oder allgemeine Totenehrungen ohne konkreten persönlichen Trauerbezug fallen nicht unter diesen strengen strafrechtlichen Schutz. Sollte der Vorwurf gegen Sie im Rahmen einer solchen allgemeinen Veranstaltung erhoben worden sein, bietet dies bereits einen hervorragenden Ansatzpunkt für Ihre Verteidigung.

Ab wann wird ein Verhalten als strafbare Störung gewertet?

Die Tathandlung besteht in einem Stören der Feierlichkeit. Im Gegensatz zu der verwandten Vorschrift der Störung der Religionsausübung verlangt das Gesetz hier interessanterweise keine „grobe“ Störung. Das bedeutet jedoch nicht, dass jede Kleinigkeit strafbar ist. Eine Tathandlung ist nur dann rechtlich von Belang, wenn sie das Pietätsempfinden der Trauergemeinde tatsächlich objektiv verletzt und den Ablauf spürbar beeinträchtigt.

Geringfügige Irritationen, wie etwa ein kurzes Räuspern, ein unglückliches Stolpern oder ein einmaliges, leises Missgeschick, reichen nicht aus, um den Tatbestand zu erfüllen. Es muss sich um ein Verhalten handeln, das objektiv wahrnehmbar in die würdevolle Atmosphäre eingreift. Oftmals wird in Ermittlungsakten von lautstarkem Telefonieren, provozierender Kleidung mit plakativen politischen Parolen oder gezielten Zwischenrufen während einer Trauerrede berichtet.

Die entscheidende Hürde: Der Vorsatz des Beschuldigten

Der wichtigste Hebel in der Strafverteidigung liegt bei diesem Vorwurf im sogenannten subjektiven Tatbestand, also in Ihrer inneren Einstellung zur Tatzeit. Eine bloße Unachtsamkeit oder fahrlässiges Verhalten führt niemals zu einer Strafbarkeit wegen der Störung einer Bestattungsfeier.

Das Gesetz stellt hier extrem hohe Anforderungen an den Täter. Zunächst müssen Sie zumindest bedingt vorsätzlich gehandelt haben, was das Vorliegen der Bestattungsfeier angeht. Das bedeutet, Sie müssen erkannt haben, dass es sich um eine solche Feier handelt, und dies billigend in Kauf genommen haben. Noch strenger ist das Gesetz hinsichtlich der Störung selbst: Diese muss entweder absichtlich erfolgen, es muss Ihnen also gerade auf den Erfolg der Störung angekommen sein, oder sie muss wissentlich begangen werden, was bedeutet, dass Sie den Eintritt der Störung als sichere Folge Ihres Handelns vorausgesehen haben. Wenn Sie lediglich rücksichtslos waren oder eine Störung nur für möglich hielten, scheidet eine Strafbarkeit aus. Viele Ermittlungsverfahren lassen sich genau an diesem Punkt erfolgreich angreifen, da die Staatsanwaltschaft Ihnen diese gezielte Absicht zweifelsfrei nachweisen muss.

Welche Strafe droht bei der Störung einer Bestattungsfeier?

Sollte sich der Vorwurf der Störung einer Bestattungsfeier erhärten, sieht das Strafgesetzbuch als Rechtsfolge eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vor.

Störung einer Bestattungsfeier - § 167a StGB

In der juristischen Praxis orientiert sich das konkrete Strafmaß stark an den individuellen Umständen der Tat und der Person des Beschuldigten. Für Ersttäter, bei denen keine gravierenden Vorstrafen vorliegen und die Störung keine massiven Ausmaße angenommen hat, endet ein Verfahren im Falle einer Verurteilung in aller Regel mit einer Geldstrafe. Eine Freiheitsstrafe kommt meist nur bei massiven, wiederholten Vorfällen oder bei schweren begleitenden Straftaten in Betracht.

Oftmals steht der Vorwurf der Störung einer Bestattungsfeier nicht allein im Raum. Aus denselben Handlungen können sich sogenannte Idealkonkurrenzen ergeben, bei denen durch eine einzige Handlung mehrere Strafgesetze verletzt werden. Typische Begleitvorwürfe sind der Hausfriedensbruch, wenn Sie ein umfriedetes Gelände trotz Verbot betreten haben, Nötigung, Beleidigung oder die Störung der Totenruhe. Auch die Störung der Religionsausübung oder Beschimpfung von Bekenntnissen können rechtlich flankierend herangezogen werden. Als Ihr Verteidiger betrachte ich stets das gesamte Konstrukt der Vorwürfe, um zu verhindern, dass sich strafschärfende Aspekte unberechtigt summieren.

Tommy Kujus ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht. Er ist Inhaber der Leipziger Kanzlei KUJUS Strafverteidigung, und bundesweit als Strafverteidiger tätig.

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