Cybermobbing und Cyberstalking

Beleidigungen in sozialen Netzwerken oder beharrliche Kontaktversuche per Messenger sind längst kein Kavaliersdelikt mehr. Die Strafverschärfungen der letzten Jahre (§§ 185, 238, 241 StGB) führen dazu, dass digitale Konflikte immer häufiger mit Hausdurchsuchungen und empfindlichen Freiheitsstrafen enden. Erfahren Sie hier, wo die Grenze zur Strafbarkeit verläuft und wie eine spezialisierte Verteidigung Ihre digitale Reputation schützt.

Tommy Kujus

Fachanwalt für Strafrecht

7 Minuten

Aktualisiert: 17.05.2026

Cyberstalking und Cybermobbing 3
Inhaltsverzeichnis

Lassen Sie Ihre Rechte vom erfahrenen Fachanwalt verteidigen.

Seit über 13 Jahren verteidige ich Mandanten in Leipzig im Strafrecht – persönlich, engagiert und diskret. Als spezialisierter Strafverteidiger begleite ich Sie von der ersten Vorladung bis zur Hauptverhandlung vor dem Amts- oder Landgericht Leipzig.

Kontakt aufnehmen

✓ 4.000+ Begleitete Verfahren

✓ 185+ Bewertungen mit 5★

✓ 13 Jahre Erfahrung

Die Digitalisierung hat die Dynamik zwischenmenschlicher Konflikte radikal verändert. Was früher vielleicht als flüchtiger Streit auf dem Schulhof oder als hitzige Auseinandersetzung unter Kollegen im physischen Raum begann und endete, eskaliert heute mit unvorhersehbarer Reichweite im Netz. Vielleicht haben Sie im Affekt einen harten Kommentar verfasst, ein peinliches Bild in einer WhatsApp-Gruppe weitergeleitet oder nach einer emotionalen Trennung hartnäckig versucht, Kontakt zu Ihrem Ex-Partner aufzunehmen. Möglicherweise erschien Ihnen das in der Situation als völlig harmlose Bagatelle oder legitime Reaktion.

Doch die Grenze zwischen einem moralisch fragwürdigen Verhalten und einer echten Straftat ist im digitalen Raum extrem schmal. Wenn Ermittlungsbehörden wegen Cybermobbing oder Cyberstalking gegen Sie vorgehen, steht für Sie als Beschuldigter plötzlich sehr viel auf dem Spiel. Neben empfindlichen Geldstrafen drohen Freiheitsstrafen und massive berufliche Konsequenzen, die Ihre gesamte Zukunft gefährden können. In dieser prekären Lage benötigen Sie keine moralischen Vorhaltungen, sondern klare Antworten und eine rechtssichere Verteidigungsstrategie, um die unübersichtliche Beweislage im digitalen Raum zu entwirren und wieder die Kontrolle über die Situation zurückzugewinnen.

Die rechtliche Einordnung: Wann wird das digitale Verhalten zur handfesten Straftat?

Wenn Sie mit dem Vorwurf des Cybermobbings konfrontiert werden, suchen Sie im Strafgesetzbuch vergeblich nach einem eigenständigen Gesetz, das exakt diesen Namen trägt. Stattdessen stützen sich die Ermittlungsbehörden auf ein komplexes Geflecht aus verschiedenen Einzelstraftaten, die ihren Ursprung im klassischen Strafrecht haben, durch die Nutzung des Internets jedoch eine völlig neue Dimension der Strafverfolgung erreichen.

Cybermobbing und Cyberstalking

Wie unbedachte Äußerungen zu strafbaren Ehrdelikten eskalieren

Die normale Strafbarkeit bei Handlungen, die landläufig als Mobbing bezeichnet werden, wurzelt primär in den klassischen Ehrdelikten. Wenn Sie online Missachtung durch Werturteile kundtun, beispielsweise indem Sie jemanden unter einem Profilbild abwertend beleidigen, greift der Tatbestand der Beleidigung. Eine immense Gefahr für Sie als Beschuldigten liegt in der Reichweite des Internets. Während eine Beleidigung unter vier Augen mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe bedroht ist, sieht das Gesetz für die öffentliche Begehung im Netz einen erhöhten Strafrahmen von bis zu zwei Jahren vor.

Noch kritischer wird es, wenn Sie Behauptungen aufstellen, die nicht erweislich wahr sind. In diesem Moment bewegen wir uns im Bereich der üblen Nachrede. Werfen Sie beispielsweise in einer lokalen Facebook-Gruppe das unbewiesene Gerüchte in den Raum, ein Konkurrent würde betrügen, drohen bei dieser Form der öffentlichen Verbreitung bis zu zwei Jahre Haft. Die absolute Eskalationsstufe ist die Verleumdung, bei der Sie wider besseres Wissen Unwahrheiten verbreiten. Wer etwa auf Plattformen wie Twitter bewusst erfundene Vorwürfe streut, um den Ruf einer Person zu ruinieren, riskiert bei öffentlicher Begehung im Internet bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe.

Warum das Teilen von Bildern den höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt

Ein zentraler Aspekt vieler Ermittlungsverfahren ist die Instrumentalisierung von Bildmaterial. Das Gesetz sanktioniert durch die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen nicht nur das unbefugte Erstellen von Fotos in geschützten Räumen, sondern explizit auch das Übertragen und Zugänglichmachen solcher Aufnahmen. Wenn Sie beispielsweise eine intimere Bildaufnahme, die Sie vielleicht sogar befugt erhalten haben, wissentlich und unbefugt einer dritten Person oder einer Chatgruppe zugänglich machen, machen Sie sich strafbar.

Gerade das Versenden von heimlich aufgenommenen Fotos oder intimen Bildern in Klassengruppen wird von Staatsanwaltschaften konsequent verfolgt. Selbst wenn Sie das Bild nicht selbst erstellt, sondern nur weitergeleitet haben, drohen empfindliche Strafen. Auch das Verbreiten von scheinbar harmlosen Videos, die jedoch die Hilflosigkeit einer Person zur Schau stellen oder grausame Gewalttätigkeiten beinhalten, fällt unter streng sanktionierte Straftatbestände wie die Gewaltdarstellung. Ein brutales Handyvideo, das Sie vielleicht nur gedankenlos im Schulunterricht an Mitschüler weiterleiten, kann somit direkt zu einem Ermittlungsverfahren führen.

Wie aus digitalem Frust plötzlich Cyberstalking wird

Häufig resultieren Vorwürfe aus gescheiterten Beziehungen, in denen der Kontakt nicht einvernehmlich abebbt. Die rechtliche Grundlage für Cyberstalking ist die Nachstellung. Durch eine umfassende Reform im Jahr 2021 hat der Gesetzgeber die Strafbarkeitsschwelle massiv herabgesetzt. Die Ermittlungsbehörden müssen Ihnen heute nicht mehr nachweisen, dass Ihr Verhalten beharrlich war; es genügt bereits, wenn Sie wiederholt handeln. Zudem reicht es für eine Verurteilung aus, wenn Ihr Verhalten objektiv geeignet ist, die Lebensgestaltung der anderen Person nicht unerheblich zu beeinträchtigen.

Das Gesetz erfasst nun ausdrücklich Handlungen, die speziell auf digitale Technik zugeschnitten sind. Wenn Sie sich durch das Erraten von Passwörtern Zugang zu Social-Media-Konten verschaffen, heimlich Überwachungssoftware auf dem Handy der Ex-Frau installieren oder Fake-Profile unter dem Namen einer anderen Person anlegen, erfüllen Sie die Tatbestandsmerkmale der Nachstellung in vollem Umfang. Auch das gezielte Verbreiten von Bildern der Person oder das Posten von Texten unter falscher Identität, um dem Ansehen zu schaden, wird mittlerweile ausdrücklich als Cyberstalking gewertet und von den Staatsanwaltschaften rigoros verfolgt.

Wann Textnachrichten als Nötigung oder Bedrohung gewertet werden

Im Rahmen von digitalen Konflikten spielen auch Drohungen eine erhebliche Rolle. Wenn Sie jemanden durch die Androhung eines empfindlichen Übels zu einer Handlung zwingen wollen – etwa indem Sie fordern, dass Ihnen Geld gezahlt wird, weil Sie ansonsten private Chatverläufe veröffentlichen – steht der Vorwurf der Nötigung im Raum. Zudem wurde das Strafrecht bezüglich der Bedrohung im Netz drastisch verschärft. Eine öffentlich in einer Kommentarspalte ausgesprochene Drohung mit einem Verbrechen verdoppelt das mögliche Strafmaß auf bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe.

Cybermobbing und Cyberstalking

Welche Strafe droht bei Vorwürfen im digitalen Raum?

Das Strafmaß variiert extrem je nach dem konkreten Tatvorwurf, den die Staatsanwaltschaft gegen Sie erhebt. Bei Ehrdelikten wie der Beleidigung oder der üblen Nachrede reichen die Konsequenzen von Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen von zwei Jahren, wenn die Tat öffentlich begangen wurde. Die Verbreitung unbefugter Bildaufnahmen aus dem Intimbereich wird mit Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe sanktioniert.

Besonders empfindlich reagiert der Gesetzgeber mittlerweile auf die Nachstellung. Für Cyberstalking drohen Ihnen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren. In besonders schweren Fällen sieht das Gesetz sogar einen erhöhten Strafrahmen von drei Monaten bis zu fünf Jahren vor. Ein solcher besonders schwerer Fall liegt in der Regel bereits dann vor, wenn Sie zum Ausspähen von Daten ein Computerprogramm, wie etwa eine Stalking-App, einsetzen.

Für Jugendliche unter 14 Jahren gilt zwar die absolute Strafunmündigkeit, und bei älteren Jugendlichen steht der Erziehungsgedanke durch Weisungen und Auflagen nach dem Jugendgerichtsgesetz im Vordergrund. Dennoch dürfen auch Heranwachsende die immense Ernsthaftigkeit der strafrechtlichen Folgen nicht unterschätzen, da auch hier Vorstrafen und dauerhafte Makel in der Biografie drohen können.

Tommy Kujus ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht. Er ist Inhaber der Leipziger Kanzlei KUJUS Strafverteidigung, und bundesweit als Strafverteidiger tätig.

Das Strafrechts-ABC

Aktuelle Beiträge rund um strafrechtliche Themen

Von A wie Anklage bis Z wie Zeugnisverweigerungsrecht: In unserem Strafrechts-ABC erklären wir Ihnen die wichtigsten Begriffe aus dem Straf- und Strafprozessrecht. Nutzen Sie unsere Suche für gezielte Antworten oder stöbern Sie durch unsere beliebtesten Beiträge!