Kosten der Strafverteidigung

Wenn Sie Beschuldigter in einem Strafverfahren sind, kommt schnell die Frage nach den Kosten eines Strafverteidigers auf. Erfahren Sie, wie die Abrechnung der Gebühren erfolgt und welche Abrechnungsmodelle möglich sind.

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"Die Geschichte vom Kaiser,
der eine Zeichnung von einem Hahn haben wollte."

“Der Kaiser von China hörte von einem grossen Künstler, der sich auf grandiose Tuschzeichnungen von Vögeln verstand. Er ließ ihn kommen und befahl ihm, einen Hahn zu zeichnen, denn der Kaiser liebte Hähne über alles.

Der Künstler ließ über ein Jahr nichts von sich hören. Da schickte der Kaiser nach ihm, seine Gesandten aber wurden vertröstet. Es ginge noch einige Zeit, ließ der Künstler ausrichten. So geschah es auch im zweiten Jahr. Nach drei Jahren aber verlor der Kaiser die Geduld und erschien mit seinem Tross vor dem Haus des Künstlers. Dieser führte ihn hinein, nahm vor den Augen des Kaisers ein grosses Blatt und zeichnete mit wenigen kühnen Strichen einen prachtvollen Hahn.

Der Kaiser war begeistert, doch entrüstete er sich über den hohen Preis. «Wie kannst du so viel Geld fordern für eine Zeichnung, die du in wenigen Augenblicken vor meinen Augen auf das Papier wirfst?», fragte er.

Ohne ein Wort führte ihn der Künstler in einen grossen Raum, der vollhing mit Skizzen von Flügeln, Schnäbeln und Köpfen von Hähnen. In einem zweiten Raum fanden sich Hunderte von Skizzen mit Hähnen, und in einem dritten Raum waren die Wände voll von Zeichnungen mit Hähnen, die auf dem Mist kratzten, mit Nebenbuhlern kämpften, Körner pickten oder den Morgen mit ihrem Krähen ankündigten. Hähne in jeder Bewegung und in jeder Position.

«Siehst du», sagte der Künstler, «die Zeichnung, die dir so mühelos hingeworfen schien, hat mich drei Jahre Arbeit gekostet. Drei Jahre, die ich mit harter Arbeit verbracht habe, um dir in wenigen Augenblicken einen Hahn zeichnen zu können.”

Quelle

Geiz ist Geil?!

Teurer als eine kompetente Verteidigung ist es, keine Verteidigung oder eine schlechte Verteidigung zu haben. Keine Frage: Sie werden immer jemanden finden, der das Honorar eines Verteidigers unterbietet und eine günstigere Vertretung anbietet. Spezialisierte Verteidigung ist aber nicht zum Dumping-Preis zu haben.

Sie sollten sich stets vor Augen führen, dass Sie in einem Strafverfahren der gesamten Staatsmacht gegenübertreten und in der Hauptverhandlung mit mindestens zwei professionellen Juristen konfrontiert werden. Es droht die Verhängung empfindlicher Geld- oder Freiheitsstrafen.

Dem können Sie nur mit der Erfahrung und Kompetenz eines versierten Strafverteidigers entgegentreten. Der Anwalt muss die besondere Spezialisierung durch Fortbildungen, Fachliteratur und natürlich der Kanzleiinfrastruktur kostenintensiv sicherstellen. Insbesondere dann, wenn es um die Vermeidung hoher Strafen geht, die schnell eine Existenzgefährdung darstellen können, zahlt sich die Investition in einen auf das Strafrecht spezialisierten Anwalt aus.

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So erfolgt die Abrechnung

Transparenz bei der Vergütung ist für uns von höchster Bedeutung. Bei der Aufklärung über die Kosten eines Strafverteidigers legen wir größten Wert darauf, dass Sie stets einen klaren und verständlichen Überblick über alle anfallenden Gebühren erhalten. 

  • Honorarvereinbarung

    In der Regel vereinbaren wir eine individuelle Honorarvereinbarung. Dabei werden der Umfang des Verfahrens, die Schwierigkeit der Sache sowie die drohenden persönlichen Nachteile berücksichtigt. Die Vereinbarung über die entstehenden Kosten kann sich dabei an den gesetzlichen Gebühren orientieren oder ein Pauschal- bzw. ein Stundenhonorar vorsehen.

    Der Vorteil der individuellen Honorarvereinbarung besteht darin, dass die Kosten flexibel und nach den Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalls gestaltet werden können.

  • Gesetzliche Gebühren

    Die Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) bilden die gesetzliche Grundlage für die anwaltliche Vergütung, soweit keine individuelle Vereinbarung getroffen wurde. Das RVG sieht dabei Pauschalsätze für die jeweiligen Verfahrensabschnitte vor.
    Aufgrund der geringen Flexibilität bietet sich eine Abrechnung nach den gesetzlichen Vorgaben nur bei kleineren Verfahren an.

  • Pflichtverteidigung

    Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Beiordnung als Pflichtverteidiger in Betracht kommen. Selbstverständlich übernehmen wir auch Pflichtverteidigungen. Wichtig ist aber, dass eine Pflichtverteidigung nicht von den wirtschaftlichen Verhältnissen des Beschuldigten abhängig ist – Ein Anwalt wird nur dann beigeordnet, wenn ein Fall der sogenannten “notwendigen Verteidigung” vorliegt, also z.B. ein Verbrechen vorgeworfen wird oder erhebliche (Freiheits)Strafen drohen.

  • Rechtsschutzversicherung

    In der Regel übernehmen Rechtsschutzversicherungen keine bzw. nur sehr eingeschränkt die Kosten der Verteidigung. Entweder ist von vornherein nur die Verteidigung gegen Delikte, die nicht vorsätzlich begangen werden, gedeckt – oder es wird nur eine vorläufige Deckung erteilt, und im Falle einer Verurteilung verlangt die Versicherung die gezahlten Gebühren zurück. Ohnehin werden allenfalls die gesetzlichen Gebühren übernommen.

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