Das Kapitalstrafrecht umfasst alle Delikte, bei denen die Tötung eines Menschen vorgeworfen wird. Es handelt sich damit um die schwerwiegendsten Tatvorwürfe, die das Strafgesetzbuch vorsieht. Im Falle einer Verurteilung drohen mehrjährige Freiheitsstrafen bis hin zu lebenslanger Freiheitsstrafe.
Sie haben eine Vorladung oder eine Anklage erhalten? Ein Verwandter wurde in Untersuchungshaft genommen? Handeln Sie nicht unüberlegt!
Als erfahrener Anwalt im Kapitalstrafrecht stehen wir Ihnen im gesamten Strafverfahren zur Seite.