Das Allgemeine Strafrecht umfasst alle Tatvorwürfe, die dem allgemeinen Strafgesetzbuch entnommen sind, und keinem besonderen Teilbereich des StGB oder anderer Strafnormen zuzuordnen ist.
Die wichtigste Regel lautet: Machen Sie – vor Akteneinsicht – keine Angaben zur Sache. Sobald Sie eine Anklage, einen Strafbefehl oder eine Vorladung erhalten haben, sollten Sie einen versierten Strafverteidger mit der Wahrung Ihrer Rechte beauftragen.
Als erfahrener Anwalt im Allgemeinen Strafrecht stehen wir Ihnen im Strafverfahren zur Seite.