Ich habe ein Bild in einer WhatsApp- oder Telegram-Gruppe weitergeleitet – droht mir jetzt eine Anzeige wegen Kinderpornografie?
Einmal weitergeleitet – und plötzlich im Visier der Strafverfolgung: Wer ein kinderpornografisches Bild über WhatsApp, Telegram oder andere Messenger weiterleitet, kann sich strafbar machen – selbst dann, wenn keine böse Absicht dahinterstand. Dieser Beitrag erklärt verständlich, wann genau eine Strafbarkeit droht, was § 184b StGB regelt, wie Ermittlungen ablaufen – und was Sie tun sollten, wenn bereits eine Anzeige vorliegt.