More info

Räuberische Erpressung – § 255 StGB

raeuberische Erpressung 1

Erpressung ist bereits eine Straftat. Wenn diese jedoch mittels Bedrohungen des Lebens oder Gewalt durchgeführt wird, handelt es sich um „räuberische Erpressung“ gem. § 255 Strafgesetzbuch (StGB). Welche Voraussetzungen für diesen Strafbestand erfüllt sein müssen, wie sich die räuberische Erpressung vom Raub abgrenzt und welche Strafen drohen können – das erfahren Sie im folgenden Beitrag.

Räuberischer Diebstahl – § 252 StGB

raeuberischer Diebstahl

Oft erfolgt die Entwendung einer Sache im Zusammenspiel mit Gewalt oder Drohung. Sie kann dann unter bestimmten Voraussetzung einen „räuberischen Diebstahl“ gem . § 252 Strafgesetzbuch (StGB) darstellen. Welche Kriterien dazu erfüllt sein müssen, welche Strafen drohen können und welche Handlungen das Strafmaß erhöhen, erfahren Sie im folgenden Beitrag.

Raub – § 249 StGB

Raub 1

Das Entreißen einer Handtasche auf der Straße, das Ausrauben eines Geldtransporters, der Überfall einer Bank oder eines Juweliers? Der „Raub“ gem. § 249 Strafgesetzbuch (StGB), der sich insbesondere durch seine erhöhte kriminelle Energie und Gewalt auszeichnet, kann durch viele verschiedene Handlungsweisen ausgeübt werden. In diesem Beitrag erfahren Sie, was die Kriterien für einen Raub sind, welche weiteren Delikte mit einem Raub in Verbindung stehen und welche Strafen drohen können.

0341 - 978 56 290 info@kujus-strafverteidigung.de