Fahrlässige Tötung – § 222 StGB

Grundsätzlich steht im Strafrecht nur vorsätzliches Handeln (oder Unterlassen) unter Strafe. Allerdings kann ausnahmsweise auch fahrlässiges Handeln bestraft werden, soweit dies ausdrücklich durch das Gesetz verlangt wird (vgl. § 15 StGB). Der Straftatbestand der Fahrlässigen Tötung nach § 222 Strafgesetzbuch (StGB) stellt eine solche Ausnahme dar. Welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen und welche Strafe droht, lesen Sie im folgenden Beitrag.

Tommy Kujus

Fachanwalt für Strafrecht

6 Minuten

Aktualisiert: 17.05.2026

Fahrlaessige Toetung
Das steht im Gesetz: § 222 StGB

Wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Inhaltsverzeichnis

Lassen Sie Ihre Rechte vom erfahrenen Fachanwalt verteidigen.

Seit über 13 Jahren verteidige ich Mandanten in Leipzig im Strafrecht – persönlich, engagiert und diskret. Als spezialisierter Strafverteidiger begleite ich Sie von der ersten Vorladung bis zur Hauptverhandlung vor dem Amts- oder Landgericht Leipzig.

Kontakt aufnehmen

✓ 4.000+ Begleitete Verfahren

✓ 185+ Bewertungen mit 5★

✓ 13 Jahre Erfahrung

Ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Tötung ist für jeden Beschuldigten eine extreme Ausnahmesituation, weshalb Sie in dieser Lage verständliche Antworten und strategische Orientierung benötigen. Oft steht ein tragischer Unfall im Straßenverkehr, ein Unglück am Arbeitsplatz oder ein Vorwurf im medizinischen Bereich am Anfang der Ermittlungen.

Was ist eine fahrlässige Tötung?

Im Kern wirft der Staat Ihnen bei einer fahrlässigen Tötung vor, den Tod eines anderen Menschen unabsichtlich, also versehentlich, verursacht zu haben. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass das menschliche Leben das höchste Rechtsgut darstellt, weshalb bereits eine nachgewiesene leichte Fahrlässigkeit ausreicht, um strafrechtliche Konsequenzen auszulösen. Anders als bei vorsätzlichen Tötungsdelikten wie dem Totschlag oder gar dem Mord, fehlt in diesen Fällen der Wille, jemanden zu verletzen oder zu töten. Vielmehr stützt sich der Vorwurf darauf, dass eine erforderliche Sorgfaltspflicht verletzt wurde und dies letztlich zu dem tödlichen Ausgang geführt hat.

Wann liegt rechtlich ein fahrlässiges Handeln vor?

Für eine Strafbarkeit reicht es nicht aus, dass lediglich ein tragischer Unfall passiert ist. Die Ermittlungsbehörden müssen Ihnen nachweisen, dass Sie objektiv gegen eine Sorgfaltspflicht verstoßen haben, die genau dem Schutz des Lebens diente. Maßgeblich ist in der juristischen Bewertung, wie sich ein besonnener und gewissenhafter Mensch in Ihrer konkreten Situation verhalten hätte. Ein Indiz für einen solchen Pflichtverstoß kann die Missachtung von geschriebenen Regeln sein, wie etwa Verkehrsvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften am Arbeitsplatz oder anerkannte ärztliche Behandlungsstandards.

Zudem muss der tragische Ausgang der Situation für Sie individuell vorhersehbar und vermeidbar gewesen sein. Wenn es sich um einen völlig untypischen Geschehensablauf handelt, der komplett außerhalb der allgemeinen Lebenserfahrung liegt, kann Ihnen der Vorwurf der Fahrlässigkeit in der Regel nicht gemacht werden. In der rechtlichen Bewertung wird außerdem geprüft, ob Sie die objektive Sorgfaltspflichtverletzung nach Ihren persönlichen Kenntnissen überhaupt vermeiden konnten. Wer beispielsweise infolge eines unvorhersehbaren Schwächeanfalls oder Schocks nicht angemessen reagieren konnte, handelt unter Umständen ohne Schuld.

Fahrlässige Tötung - § 222 StGB

Wie wird der ursächliche Zusammenhang zwischen dem eigenen Verhalten und dem Unglück bewertet?

Ein zentraler Angriffspunkt für die Strafverteidigung ist die Kausalität, also die Frage der exakten Ursächlichkeit. Die bloße Tatsache, dass Ihr Verhalten rein naturwissenschaftlich zu dem Unglück geführt hat, genügt für eine Verurteilung nicht. Das Strafrecht fordert hier eine stark wertende Betrachtung.

Eine entscheidende Frage im Strafverfahren ist daher das rechtmäßige Alternativverhalten: Wäre das Unglück auch dann passiert, wenn Sie sich in der Situation absolut vorschriftsmäßig verhalten hätten? Lässt sich nicht mit Sicherheit ausschließen, dass der tragische Erfolg auch bei Beachtung aller Sorgfaltspflichten genauso eingetreten wäre, so darf Ihnen das Unglück im Zweifel für den Angeklagten nicht angelastet werden. Darüber hinaus muss sich in dem tödlichen Vorfall exakt diejenige Gefahr verwirklicht haben, die durch Ihre angebliche Pflichtverletzung überhaupt erst geschaffen wurde. Ein Abbruch des sogenannten Kausalverlaufs kann zudem vorliegen, wenn sich im Unfallgeschehen lediglich ein allgemeines Lebensrisiko realisiert hat.

Kann man sich auch durch reines Nichtstun strafbar machen?

Ja, eine fahrlässige Tötung durch Unterlassen ist durchaus möglich, setzt für Beschuldigte aber strenge rechtliche Hürden voraus. Nicht jeder Bürger ist verpflichtet, jederzeit rettend einzugreifen, um Unglücke abzuwenden. Ein strafbares Unterlassen liegt nur dann vor, wenn Sie eine sogenannte Garantenstellung innehaben. Das bedeutet, Sie müssen eine besondere Pflichtenstellung besitzen, die über die für jedermann geltende allgemeine Handlungspflicht hinausgeht.

Klassische Beispiele sind Eltern für ihre Kinder, Mitarbeiter von Jugendämtern, Ärzte und Pflegepersonal für ihre Patienten oder Gastwirte, die extrem betrunkene Gäste ungeschützt in die Kälte entlassen. Aber auch die vorherige Eröffnung einer Gefahrenquelle kann eine solche Pflicht auslösen. Wer beispielsweise als Bauherr eine Baustelle betreibt oder als Arbeitgeber gefährliche Arbeitsabläufe anordnet, unterliegt sogenannten Verkehrssicherungspflichten und muss zwingend für die Betriebssicherheit sorgen. Ein Vorwurf durch Unterlassen verlangt vor Gericht jedoch immer den sicheren Nachweis, dass Ihre rechtzeitige Handlung den Tod mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit verhindert hätte.

Welche Strafe droht bei einer fahrlässigen Tötung?

Der Gesetzgeber sieht für die fahrlässige Tötung gemäß § 222 StGB einen Strafrahmen von einer Geldstrafe bis hin zu einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren vor. Die genaue Höhe der Strafe hängt stark von den Umständen Ihres Einzelfalls ab, insbesondere davon, welches Maß an Fahrlässigkeit Ihnen vorgeworfen wird – handelte es sich um ein leichtes Augenblicksversagen oder um grobe, geradezu bewusste Fahrlässigkeit? Selbst in extremen Verkehrsunfällen oder Unglücken, bei denen durch eine einzige Handlung bedauerlicherweise unzählige Menschen versterben, bleibt es bei diesem gesetzlichen Höchststrafrahmen von fünf Jahren Freiheitsstrafe. Wenn durch Ihre Fahrlässigkeit mehrere Menschen zu Tode kommen, liegt rechtlich eine sogenannte Idealkonkurrenz vor, die bei der Strafzumessung zu Ihren Lasten ins Gewicht fällt.

Muss man zwingend ins Gefängnis oder ist eine Bewährungsstrafe möglich?

Ob eine Freiheitsstrafe unumgänglich ist oder zur Bewährung ausgesetzt werden kann, ist für Betroffene oft die existenziellste Frage. Gerade bei Verkehrsunfällen mit tödlichem Ausgang, die auf starken Alkoholkonsum, extreme aggressive Fahrweisen oder illegale Autorennen zurückzuführen sind, fordern die Strafgerichte meist harte, nachhaltige Sanktionen. In solchen Fällen schwerwiegender Pflichtverstöße kann eine Strafaussetzung zur Bewährung abgelehnt werden, da die Gerichte verpflichtet sind, die allgemeine Rechtsordnung zu verteidigen. Dennoch müssen die Gerichte stets die individuellen Besonderheiten Ihres Einzelfalls genau abwägen, sodass unter besonderen Umständen auch bei massiven Vorwürfen eine Geldstrafe oder Bewährungsstrafe erzielt werden kann.

Welche Konsequenzen drohen im Straßenverkehr bezüglich des Führerscheins?

Wenn der Ermittlungsvorwurf im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr steht, stehen regelmäßig auch empfindliche fahrerlaubnisrechtliche Konsequenzen im Raum. Neben der eigentlichen Haft- oder Geldstrafe können Nebenstrafen oder Maßregeln gegen Sie verhängt werden. Hierzu zählen ein Fahrverbot oder sogar die vollständige Entziehung der Fahrerlaubnis. Bei einer Entziehung wird der Führerschein eingezogen und eine längere Sperrfrist verhängt, vor deren Ablauf Ihnen keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf.

Fahrlässige Tötung - § 222 StGB

Tommy Kujus ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht. Er ist Inhaber der Leipziger Kanzlei KUJUS Strafverteidigung, und bundesweit als Strafverteidiger tätig.

Das Strafrechts-ABC

Aktuelle Beiträge rund um strafrechtliche Themen

Von A wie Anklage bis Z wie Zeugnisverweigerungsrecht: In unserem Strafrechts-ABC erklären wir Ihnen die wichtigsten Begriffe aus dem Straf- und Strafprozessrecht. Nutzen Sie unsere Suche für gezielte Antworten oder stöbern Sie durch unsere beliebtesten Beiträge!