Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Ob bei der Berufung, der Revision oder einem Einspruch gegen einen Strafbefehl. Wird eine gesetzliche Frist versäumt, drohen erhebliche Nachteile. Erfahren Sie hier, was Sie nach dem Verstreichen einer Frist noch tun können.

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Bekannt aus

Tommy Kujus
Strafverteidiger

Aktualisiert am 08.01.2025

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Was ist die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Strafrecht?

Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist ein Rechtsbehelf im Strafprozessrecht, der es ermöglicht, eine versäumte Frist nachträglich zu wahren. Wenn Angeklagte oder deren Verteidigung aus unverschuldeten Gründen eine gesetzliche Frist nicht einhalten konnten, kann durch diesen Antrag das Verfahren fortgesetzt werden. Ist ein Wiedereinsetzungsantrag erfolgreich, wird das Verfahren so fortgesetzt, als wäre die Frist eingehalten worden.

Die “Wiedereinsetzung in den vorigen Stand” ist grundsätzlich bei jeder Art von Fristen möglich. Praktisch relevant sind aber folgende Fristversäumnisse:

Rechtsgrundlagen und gesetzliche Vorschriften

Die maßgebliche Vorschrift ist § 44 Strafprozessordnung (StPO). Danach ist eine Wiedereinsetzung möglich, wenn der Betroffene glaubhaft macht, dass er trotz aller Sorgfalt an der Fristwahrung gehindert war. Der Antrag muss unverzüglich nach Wegfall des Hindernisses gestellt werden, spätestens jedoch innerhalb einer Woche. Innerhalb dieser Frist muss nicht nur dargelegt werden, aus welchen Gründen das Fristversäumnis unverschuldet war. Es muss innerhalb dieser Frist auch die versäumte Handlung nachgeholt werden also z.B. formal Berufung eingelegt werden.

Wann kann Wiedereinsetzung beantragt werden?

Ein Antrag kommt immer dann in Fragen, wenn eine gesetzliche Frist versäumt worden ist – z.B. die Frist zur Einlegung von Berufung, Revision oder zum Einspruch gegen einen Strafbefehl verpasst wurde. Dies betrifft häufig Situationen, in denen eine Erkrankung, fehlende Zustellung oder unverschuldete Abwesenheit vorlag.

Berufung: Frist versäumt – Was tun?

Wurde die Berufungsfrist versäumt, ist schnelles Handeln gefragt. Der Antrag auf Wiedereinsetzung muss innerhalb einer Woche nach Kenntnisnahme der Fristversäumnis erfolgen. Gleichzeitig ist die versäumte Handlung – also die Berufung – nachzuholen.

Revision Frist versäumt – Handlungsmöglichkeiten

Bei einer versäumten Revisionsfrist gelten ähnliche Voraussetzungen. Der Antrag muss sorgfältig begründet und mit Beweismitteln vorgelegt werden. Gleiches gilt bei dem Versäumen der Frist zur Abgabe der Revisionsbegründung.

Strafbefehl Einspruchsfrist versäumt – Letzte Chance durch Wiedereinsetzung

Versäumt der Angeklagte die Einspruchsfrist gegen einen Strafbefehl, wird dieser rechtskräftig. Die im Strafbefehl verhängte Strafe wird dann vollstreckt. Eine Wiedereinsetzung kann jedoch erreicht werden, wenn der Angeklagte glaubhaft macht, dass er von der Frist nichts wusste oder durch äußere Umstände daran gehindert wurde, Einspruch einzulegen.

Form und Inhalt des Antrags auf Wiedereinsetzung

Der Antrag muss folgende Punkte enthalten:

  • Die genaue Darstellung der Gründe für die Fristversäumnis
  • Belege, die das schuldlose Fristversäumnis nachweisen können
  • Die nachgeholte Handlung (z. B. Berufung, Revision oder Einspruch)

Praktische Beispiele und typische Fehler

Ein häufiger Fehler ist die verspätete Antragstellung. Es gilt eine Wochenfrist!

Auch mangelnde Beweise oder unzureichende Begründungen führen oft zur Ablehnung. Ein erfahrener Strafverteidiger kann helfen, diese Fehler zu vermeiden.

Inhaltlich geht es bei Wiedereinsetzungen häufig darum, dass Betroffene aufgrund äußerer Umstände keine Kenntnis von einem Fristen auslösenden gerichtlichen Dokumente hatten – z.B. bei

  • Urlaub
  • längerer Abwesenheit
  • längerer Krankenhausaufenthalt
  • Umzug
  • fehlende Ummeldung
  • fehlender Nachsendeauftrag
  • Zerstörte Briefkästen

FAQ – Häufig gestellte Fragen zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Wie lange dauert es, bis über einen Wiedereinsetzungsantrag entschieden wird?

In der Regel entscheiden Gerichte innerhalb weniger Wochen, abhängig von der Komplexität des Falls.

Was passiert, wenn der Antrag auf Wiedereinsetzung abgelehnt wird?

Das Urteil oder der Strafbefehl wird rechtskräftig. Das Urteil wird – allein aufgrund einer versäumten Frist – vollstreckt. Es gibt in der Regel keine weiteren Rechtsmittel.

Kann man gegen die Ablehnung der Wiedereinsetzung vorgehen?

Gegen den ablehnenden Beschluss kann nach § 46 StPO die sofortige Beschwerde eingelegt werden.

Ist die Unterstützung eines Anwalts zwingend erforderlich?

Die Beauftragung eines Anwalts bzw. Strafverteidigers ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Eine Mandatierung ist allerdings dringend anzuraten. Nur ein Anwalt kann konkret die erforderlichen Informationen bei Gericht darlegen und die Anträge in zulässiger Weise stellen. Zu beachten sind auch die möglichen Folgen (rechtskräftiges Urteil!) falls ein Wiedereinsetzungsantrag falsch oder in unzulässiger Weise gestellt wird.

Über den Autor
Tommy Kujus ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht. Er ist Inhaber der Leipziger Kanzlei KUJUS Strafverteidigung, und bundesweit als Strafverteidiger tätig.

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