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Sterbehilfe – wann ist sie strafbar?

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Die Grenze zwischen strafloser Sterbebegleitung und einem Tötungsdelikt ist oft hauchdünn. Aktuelle Urteile des BGH zeigen, dass Angehörige und Ärzte trotz des Rechts auf ein selbstbestimmtes Sterben massiven strafrechtlichen Risiken ausgesetzt sind. Wann wird Hilfe zum Totschlag? Wie schützt ein rechtssicherer Behandlungsabbruch vor Verurteilung? Erfahren Sie hier alles zur aktuellen Rechtslage, der Bedeutung der Freiverantwortlichkeit und der entscheidenden Rolle einer spezialisierten Strafverteidigung.

Aussetzung – § 221 StGB

Aussetzung 2

Dass Kinder von ihren Eltern im Wald ausgesetzt werden, hört sich an wie im Märchen. Leider passiert die Straftat der „Aussetzung“ gem. § 221 StGB auch in der realen Welt. Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, wie sich die Aussetzung von der unterlassenen Hilfeleistung unterscheidet und welche Strafen drohen können, erfahren Sie im folgenden Beitrag.

Fahrlässige Tötung – § 222 StGB

Fahrlaessige Toetung

Grundsätzlich steht im Strafrecht nur vorsätzliches Handeln (oder Unterlassen) unter Strafe. Allerdings kann ausnahmsweise auch fahrlässiges Handeln bestraft werden, soweit dies ausdrücklich durch das Gesetz verlangt wird (vgl. § 15 StGB). Der Straftatbestand der Fahrlässigen Tötung nach § 222 Strafgesetzbuch (StGB) stellt eine solche Ausnahme dar. Welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen und welche Strafe droht, lesen Sie im folgenden Beitrag.

Mord – § 211 StGB

Mord 1

Mord und Totschlag werden oftmals als Synonym verwendet oder gar verwechselt. Ebenso lässt sich vernehmen, es sei Mord, wenn die Tat „geplant“ ist. Zugleich hört man häufig Mord sei, wenn die Tat „absichtlich“ begangen wurde und Totschlag läge bei einer Tötung im Affekt vor. Allerdings sind diese Ansichten falsch!

Totschlag – § 212 StGB

Totschlag

Mord und Totschlag werden oftmals als Synonym verwendet oder gar verwechselt. Ebenso lässt sich vernehmen, es sei Mord, wenn die Tat „geplant“ ist. Zugleich hört man häufig Mord sei, wenn die Tat „absichtlich“ begangen wurde, und Totschlag läge bei einer Tötung im Affekt vor. Allerdings sind diese Ansichten falsch!

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