Milderungsgründe

Der Richter entscheidet anhand der Umstände des Einzelfalls wie die Strafe innerhalb des vorgegebenen Strafrahmens ausfällt. Dabei können Milderungsgründe entscheidend für eine geringe(re) Strafe sein. Im folgenden Beitrag erfahren Sie wichtige Informationen zum Thema „Milderungsgründe“.

Autor

Tommy Kujus

Aktualisiert

Themen auf dieser Seite

    Das sagt das Gesetz:

Was sind „Milderungsgründe“? 

Im deutschen Strafrecht beziehen sich Milderungsgründe auf Umstände, die dazu führen können, dass das Gericht die Strafe für eine strafbare Handlung reduziert. Diese Gründe dienen also als Grundlage, die Schuld des Täters zu mildern oder besondere Umstände zu berücksichtigen, die die Schwere der Tat beeinflussen können. 

Milderungsgründe

Wo sind „Milderungsgründe“ geregelt? 

Eine Strafe kann nur dann gemildert werden, wenn die Milderung im jeweiligen verwirklichten Delikt gesetzlich verankert ist (§ 49 StGB). 

Darüber hinaus kann eine Milderung auch bei Irrtümern, die während der Tat vorlagen, erfolgen. Beispielsweise kann bei einem Verbotsirrtum, der hätte vermieden werden können, die Strafe gemildert werden (§§ 17 S. 2, 49 Abs. 1 StGB). 

Voraussetzungen 

Die Voraussetzungen für die Berücksichtigung von Milderungsgründen variieren je nach Art des Milderungsgrundes. Allgemein wird jedoch erwartet, dass der Täter in irgendeiner Weise bereut, Reue zeigt oder sich um Wiedergutmachung bemüht. Zudem müssen die Umstände glaubhaft dargelegt werden. 

Delikte  

Im deutschen Strafrecht gibt es verschiedene Delikte, bei denen Milderungsgründe im Gesetz verankert sind. Einige dieser Delikte sind: 

  • Vergewaltigung (§ 177 Abs. 9 StGB) 
  • Totschlag (§ 213 StGB) 
  • Raub (§ 249 Abs. 2 StGB) 
  • Schwerer Raub (§ 250 Abs. 3 StGB) 
  • Gewerbsmäßige Bandenhehlerei (§ 260a Abs. 2 StGB) 
  • Brandstiftung (§ 306 Abs. 2 StGB) 

Beispiele für Milderungsgründe  

  • Geständnis: Ein umfassendes Geständnis des Täters kann zu einer Strafmilderung führen, da es die Aufklärung der Tat erleichtert und den Täter als kooperativ erscheinen lässt. 
  • Geringes Gewicht der Schuld: Wenn die Tat besonders geringfügig ist oder der Täter nur in geringem Maße an der Tat beteiligt war, kann dies zu einer Reduzierung der Strafe führen. 
  • Erhebliche persönliche Belastung: Besondere persönliche Umstände des Täters, wie schwere Krankheit, familiäre Probleme oder Arbeitslosigkeit, können dazu führen, dass das Gericht die Strafe mildert. 

Milderungsgründe

Es ist jedoch wichtig anzumerken, dass die Berücksichtigung von Milderungsgründen im Ermessen des Gerichts liegt und von Fall zu Fall unterschiedlich ausfallen kann. Letztendlich entscheidet das Gericht über die Strafhöhe unter Berücksichtigung aller relevanten Umstände. 

Häufige Fragen

Interessante Beiträge

Weitere Beiträge aus dem Bereich des Strafrechts und des Strafverfahrens finden Sie hier:

Sie haben weitere Fragen?

Zögern Sie nicht, mit uns Kontakt aufzunehmen - ob per Telefon, per e-Mail oder über unser Kontaktformular. Senden Sie uns eine unverbindliche Nachricht. Ihre Daten unterliegen der anwaltlichen Schweigepflicht. Es gelten die Hinweise zum Datenschutz.

Kontaktformular