Amtsanmaßung, § 132 StGB

An Fasching als Polizist oder Offizier verkleidet? Aufgepasst! Unter gewissen Umständen kann es hier zum Strafbestand der „Amtsanmaßung“ gem. § 132 StGB kommen. Im folgenden Beitrag erfahren Sie, unter welchen Umständen Sie der Amtsanmaßung beschuldigt werden können und welche Strafen auf Sie zukommen können.

Inhalt

Wer unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befaßt oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Amtsanmaßung (§ 132 StGB) – Was bedeutet das?

Von Amtsanmaßung spricht man, wenn sich jemand unberechtigt wie ein Amtsträger verhält oder hoheitliche Aufgaben übernimmt, obwohl ihm dafür jede gesetzliche Grundlage fehlt. Dabei geht es nicht nur um das Tragen einer Uniform oder das Verwenden offizieller Ausweise. Entscheidend ist der Eindruck, den die Person erweckt: Sie tritt so auf, als handle sie im Namen des Staates – obwohl sie keinerlei Befugnis dazu hat.

Typisch ist etwa das Auftreten als vermeintlicher Polizist, Gerichtsvollzieher oder Beamter. Wer dabei bewusst hoheitlich agiert oder diesen Anschein erweckt, kann sich strafbar machen – selbst dann, wenn kein konkreter Schaden entsteht.

Warum ist Amtsanmaßung strafbar?

Die Strafvorschrift schützt die staatliche Autorität und das Vertrauen der Bürger in hoheitliches Handeln. Wenn sich Privatpersonen wie Amtsträger verhalten, untergräbt das die Ordnung und kann das Gewaltmonopol des Staates in Frage stellen. Es geht also nicht nur um das Verhalten gegenüber einzelnen Personen, sondern um das Vertrauen in die staatlichen Institutionen insgesamt.

Aus diesem Grund ist Amtsanmaßung ein sogenanntes Gefährdungsdelikt: Es genügt bereits die Gefahr, dass ein falscher Eindruck entsteht – ein konkreter Schaden ist nicht erforderlich.

Gesetzlicher Hintergrund: § 132 StGB im Wortlaut

„Wer unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befasst oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Der Wortlaut ist bewusst weit gefasst, um unterschiedliche Formen der Täuschung zu erfassen – von gefälschten Ausweisen bis hin zu vorgetäuschten Polizeikontrollen.

Wann liegt eine Amtsanmaßung vor?

Das Gesetz unterscheidet zwei Fälle: Zum einen, wenn jemand sich selbst als Amtsperson ausgibt und in dieser Rolle handelt. Zum anderen, wenn jemand eine Handlung vornimmt, die nur durch eine echte Amtsperson erfolgen darf – etwa das Verhängen von Bußgeldern oder das Durchführen von Kontrollen.

In beiden Fällen muss der Eindruck entstehen, dass es sich um eine echte hoheitliche Maßnahme handelt. Es reicht also nicht, sich selbst „Sicherheitsbeauftragter“ zu nennen – entscheidend ist, ob Außenstehende das Verhalten als staatliches Handeln verstehen könnten.

Was zählt als öffentliches Amt?

Dazu gehören alle Aufgaben, die im Namen des Staates ausgeübt werden – etwa durch Polizei, Verwaltung, Justiz oder Militär. Auch internationale Behörden wie Interpol oder die Vereinten Nationen fallen darunter, sofern sie klar als offizielle Stellen erkennbar sind. Kirchenämter hingegen nur dann, wenn sie auch eine staatliche Funktion erfüllen.

Vorsatz ist Voraussetzung

Amtsanmaßung ist nur strafbar, wenn sie vorsätzlich erfolgt. Der Täter muss also wissen, dass er keine Befugnis hat, sich aber dennoch hoheitlich verhält. Wer sich aus Unwissenheit falsch verhält, handelt nicht strafbar – kann aber in bestimmten Fällen wegen anderer Delikte belangt werden.

Praxisbeispiele – Wann wird es strafbar?

Stellen Sie sich vor, jemand trägt eine Polizeiuniform, hält Fahrzeuge an und kontrolliert Ausweise. Oder eine Person tritt als vermeintlicher Gerichtsvollzieher auf und fordert Geld. Auch das Stoppen anderer Fahrzeuge mit Blaulicht auf dem privaten Pkw kann strafbar sein – insbesondere, wenn damit hoheitliches Handeln vorgetäuscht wird.

Was ist erlaubt, was nicht?

Erlaubt ist es zum Beispiel, sich zu Fasching oder beim Theater in einer Uniform zu zeigen – solange keine hoheitlichen Maßnahmen vorgetäuscht werden. Auch erfundene Titel wie „Minister für Unsinn“ oder Satireaktionen sind in der Regel ungefährlich, sofern klar ist, dass keine echte Behörde dahintersteht.

Verboten ist hingegen jedes Verhalten, das glaubhaft den Eindruck amtlicher Befugnisse vermittelt – etwa durch echte Uniformen, offizielle Abzeichen oder das Verwenden von Symbolen staatlicher Stellen.

Fallanalyse: Der „Anzeigenhauptmeister“

Ein bekannter Fall ist der von Niclas Matthei, der tausende Falschparker dokumentierte und anzeigte. Obwohl er dabei aktiv wurde, sahen Gerichte keine Amtsanmaßung – denn er handelte stets als Privatperson, ohne sich als Amtsträger auszugeben oder hoheitliche Maßnahmen vorzutäuschen.

Verwandte Delikte

Amtsanmaßung tritt häufig zusammen mit anderen Straftaten auf – etwa Betrug, Nötigung oder Urkundenfälschung. Wer sich beispielsweise mit einem gefälschten Ausweis als Polizist ausgibt und dabei Geld kassiert, macht sich gleich mehrfach strafbar.

Strafrahmen und Verjährung

Bei einer Verurteilung droht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren. In schweren Fällen – etwa wenn weitere Delikte hinzukommen – kann das Strafmaß auch höher ausfallen. Die Verjährungsfrist beträgt fünf Jahre.

Wie kann man sich verteidigen?

Eine Verteidigung ist dann erfolgreich, wenn sich nachweisen lässt, dass kein Vorsatz vorlag oder der Eindruck einer hoheitlichen Handlung objektiv nicht erweckt wurde. Auch künstlerische oder satirische Darstellungen können unter bestimmten Umständen als Ausnahme gelten. Ein erfahrener Strafverteidiger prüft genau, ob die Voraussetzungen für eine Strafbarkeit überhaupt vorliegen.

Häufige Fragen zur Amtsanmaßung

Ist eine Polizeiuniform zu Fasching erlaubt?

Ja – solange keine hoheitlichen Handlungen oder Täuschungen damit verbunden sind.

Darf ich Falschparker als Privatperson anzeigen?

Ja – das ist erlaubt, solange Sie sich dabei nicht als Amtsperson ausgeben.

Welche Strafe droht bei Amtsanmaßung?

Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren – bei schweren Fällen kann das Strafmaß auch höher ausfallen.

Ist ein Blaulicht auf dem privaten Auto erlaubt?

Nein – und bei Verwendung mit Täuschungsabsicht droht eine Strafanzeige.

Zählt eine Karnevalsverkleidung als Amtsanmaßung?

Nein, sofern eindeutig erkennbar ist, dass es sich um eine Verkleidung handelt und keine echten Befugnisse beansprucht werden.

Anzeige erhalten?

Der Vorwurf der Amtsanmaßung wird von Ermittlungsbehörden ernst genommen – besonders, wenn hoheitliches Handeln glaubhaft simuliert wurde. Wer beschuldigt wird, sollte keine vorschnellen Aussagen machen, sondern rechtlichen Beistand suchen. Eine fundierte Verteidigung kann helfen, Missverständnisse aufzuklären und unnötige Folgen zu vermeiden.

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