Geldstrafe

Die meist verhängte Strafe durch Gerichte ist die Geldstrafe. Doch bei welchen Straftaten kommt eine Geldstrafe überhaupt in Betracht? Wie werden die Tagessätze berechnet? Und welche Folgen können durch eine Nichtzahlung eintreten? Die Antworten auf diese Fragen finden Sie in diesem Beitrag. Die relevanten Normen sind im Strafgesetzbuch (StGB) und im Bundeszentralregistergesetz (BZRG) zu finden.

Tommy Kujus

Fachanwalt für Strafrecht

7 Minuten

Aktualisiert: 17.05.2026

Geldstrafe
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Der Umschlag liegt im Briefkasten, der Absender ist die Staatsanwaltschaft oder das zuständige Amtsgericht. Wenn Sie einen Strafbefehl oder ein Urteil in den Händen halten, das eine Geldstrafe gegen Sie verhängt, ist der erste Schreck meist groß. In dieser ohnehin belastenden Ausnahmesituation verwechseln viele Beschuldigte die Geldstrafe fälschlicherweise mit einem bloßen Bußgeld, wie man es vielleicht von einem leichten Verkehrsverstoß oder einer Bagatelle gewohnt ist. Doch hier besteht ein gravierender rechtlicher Unterschied, der Ihre volle Aufmerksamkeit erfordert.

Ein Bußgeld wird von einer Verwaltungsbehörde verhängt und ahndet lediglich eine Ordnungswidrigkeit. Eine Geldstrafe hingegen ist eine echte strafrechtliche Sanktion, die von einem Gericht für begangenes Unrecht verhängt wird und stets eine Straftat voraussetzt. Sie kommt bei einer Vielzahl von Delikten zum Einsatz, sei es nach einem Diebstahl, einer Nötigung im Straßenverkehr, einem Betrug oder wegen Trunkenheit am Steuer. Ignorieren Sie dieses gerichtliche Schreiben auf keinen Fall, denn eine unbezahlte Geldstrafe ist keine zivilrechtliche Forderung, die irgendwann verjährt, sondern kann weitreichende Konsequenzen bis hin zum sofortigen Freiheitsentzug nach sich ziehen. Wir nehmen Sie jetzt an die Hand und zeigen Ihnen, wie sich dieser Betrag überhaupt zusammensetzt, welche rechtlichen Möglichkeiten Sie jetzt haben und wie wir gemeinsam verhindern, dass aus einer Geldforderung eine existenzbedrohende Krise wird.

Die rechtliche Einordnung: Wie das Gericht Ihre Geldstrafe berechnet

Das deutsche Strafrecht kennt keine standardisierten „Preisschilder“ für bestimmte Straftaten. Es geht vielmehr darum, eine hochgradig individuelle Sanktion zu finden, die den Täter spürbar, aber gerecht trifft, indem sie ihn zeitweise zum Verzicht auf Konsum und die Befriedigung von Bedürfnissen zwingt. Damit eine Strafe für einen Gutverdiener am Ende genauso schmerzhaft ist wie für jemanden mit sehr geringem Einkommen, wendet das Gesetz das sogenannte Tagessatzsystem an. Ihre Strafe errechnet sich immer aus zwei Faktoren, die miteinander multipliziert werden: der Anzahl der Tagessätze und der Höhe des einzelnen Tagessatzes.

Wie spiegelt sich die Schwere der Tat in der Anzahl der Tagessätze wider?

Im ersten Schritt der Strafzumessung fragt sich das Gericht, wie viel Schuld Sie durch die konkrete Tat auf sich geladen haben und wie viele Tage Gefängnis diese Tat im theoretischen Ernstfall „wert“ wäre. Die Anzahl der Tagessätze spiegelt also allein das Gewicht der Straftat wider, wobei Ihre wirtschaftliche Belastbarkeit hier noch absolut keine Rolle spielt. Der gesetzliche Rahmen für die Festsetzung bewegt sich in der Regel zwischen mindestens 5 und maximal 360 Tagessätzen.

Geldstrafe

Warum Ihr persönliches Einkommen den Tagessatz diktiert

Erst im zweiten Schritt geht es um Ihre tatsächliche finanzielle Leistungsfähigkeit. Die Höhe eines einzelnen Tagessatzes entspricht grundsätzlich dem Betrag, der Ihnen an einem durchschnittlichen Tag netto zum Leben zur Verfügung steht. Das Gericht ermittelt hierfür Ihr monatliches Nettoeinkommen und teilt diesen Betrag durch dreißig. Dabei werden nicht nur Löhne aus einer Festanstellung betrachtet. Auch Renten, BAföG, Arbeitslosengeld, Mieteinnahmen oder Unterhaltsleistungen fließen in die Berechnung ein.

Das Gesetz legt für diesen täglichen Betrag einen enormen Rahmen fest, der von 1 Euro bis zu beachtlichen 30.000 Euro reicht. Wenn Sie sich im Verfahren dazu entscheiden, zu schweigen und keine Angaben zu Ihren Finanzen zu machen, darf das Gericht Ihr Einkommen anhand Ihrer Lebensumstände schätzen. Wenn das Gericht dabei von unrealistisch hohen Werten ausgeht, weil Sie beispielsweise ein teures Auto fahren, das Ihnen aber gar nicht gehört, kann das für Sie schnell extrem teuer werden. Selbst wenn Sie absichtlich einer zumutbaren Arbeit ohne triftigen Grund aus dem Weg gehen, kann Ihnen das Gericht ein fiktives Einkommen anrechnen, das Sie eigentlich erzielen könnten.

Welche Strafe droht und welche Nebenfolgen können auftreten?

Viele Mandanten, die eine Zahlung leisten sollen, fragen sich, wer eigentlich das Geld erhält. Im Gegensatz zur zivilrechtlichen Schadenswiedergutmachung fließt die Geldstrafe nicht an eine bestimmte Person, sondern ausnahmslos in die Staatskasse beziehungsweise den Justizhaushalt des Bundeslandes.

Neben der drückenden finanziellen Verpflichtung kann das Gericht zudem unangenehme Nebenstrafen verhängen. Gerade bei verkehrsrechtlichen Delikten ist es üblich, dass zusätzlich zur Geldstrafe ein Fahrverbot ausgesprochen wird. Dies kann besonders hart treffen, wenn Sie beruflich auf Ihren Führerschein angewiesen sind. In ganz besonderen Ausnahmefällen, insbesondere wenn der Täter ein extrem übersteigertes Gewinnstreben an den Tag gelegt und sich bereichert hat, kann das Gericht sogar eine Freiheitsstrafe mit einer Geldstrafe kombinieren. So soll ein sofort spürbares Strafübel sichergestellt werden, selbst wenn die Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt wird.

Der Ernstfall: Was passiert, wenn Sie die Geldstrafe nicht bezahlen können?

Es ist eine beklemmende Situation: Das Urteil ist rechtskräftig, die Summe steht fest, aber Ihr Bankkonto gibt diesen Betrag einfach nicht her. Wenn Sie die Geldstrafe nicht aus Ersparnissen oder dem laufenden Einkommen decken können, verfallen Sie bitte nicht in Panik, aber werden Sie unbedingt aktiv. Das Gericht verschickt bei Nichtzahlung zunächst eine Mahnung, den sogenannten „Blauen Brief“, und erlässt bei weiterer Ignoranz schließlich unweigerlich einen Haftbefehl in Form eines „Roten Briefs“. Doch soweit muss es nicht kommen, wenn wir rechtzeitig die richtigen Hebel in Bewegung setzen.

Lassen sich Ratenzahlungen oder ein Aufschub vereinbaren?

Sollte eine sofortige Zahlung für Sie unzumutbar sein, weil sonst Ihre finanzielle Existenz oder das Wohl Ihrer Familie gefährdet wäre, können wir für Sie Zahlungserleichterungen beantragen. Das Gericht kann Ihnen eine Ratenzahlung oder eine vorübergehende Stundung (also einen Aufschub der Zahlung) bewilligen. Wichtig ist hierbei schnelles Handeln und eine ehrliche Darlegung Ihrer finanziellen Engpässe.

Ist das Abarbeiten der Strafe eine Option?

Wenn Sie schlichtweg zahlungsunfähig sind, bietet das Gesetz einen weiteren Ausweg an: die Umwandlung der Geldstrafe in Sozialstunden, also gemeinnützige Arbeit. Sie können durch diese Arbeit Ihre Schuld tilgen und so eine Inhaftierung abwenden. Dafür ist jedoch zwingend ein entsprechender Antrag bei der Vollstreckungsbehörde erforderlich, und Sie müssen Ihre Zahlungsunfähigkeit nachvollziehbar belegen können.

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Wie real ist die Gefahr einer Ersatzfreiheitsstrafe?

Können Sie nicht zahlen, weigern sich hartnäckig oder scheitern bei der Ableistung der Sozialstunden, greift die Ultima Ratio des Staates: die sogenannte Ersatzfreiheitsstrafe. Dabei wird Ihre unbezahlte Geldstrafe faktisch in echte Gefängnistage umgewandelt. Historisch entsprach ein Tagessatz einem Tag Freiheitsstrafe. Nach einer jüngeren Gesetzesreform zur Entlastung des Justizsystems entsprechen nun zwei Tagessätze einem Tag Ersatzfreiheitsstrafe. Das Besondere hierbei ist jedoch, dass wir diesen Gefängnisaufenthalt jederzeit abwenden oder vorzeitig für Sie beenden können, sobald der offene Betrag bei der Justizkasse eingeht.

Tommy Kujus ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht. Er ist Inhaber der Leipziger Kanzlei KUJUS Strafverteidigung, und bundesweit als Strafverteidiger tätig.

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