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Freiheitsstrafe

Die schwerwiegendste Strafe, die das deutsche Strafrecht kennt, ist die Freiheitsstrafe. Doch was bedeutet das eigentlich? Wie lange kann die Freiheitsstrafe gehen? Und wann ist eine Aussetzung auf Bewährung möglich? Auf diese Fragen finden Sie im folgenden Beitrag die Antworten.

Tommy Kujus

Fachanwalt für Strafrecht

7 Minuten

Aktualisiert: 17.05.2026

Freiheitsstrafe
Inhaltsverzeichnis

Ein Strafverfahren ist für jeden Beschuldigten eine enorme psychische Belastung. Wenn am Ende eines langen Prozesses eine Freiheitsstrafe droht, stellt sich sofort die existenzielle Frage: Muss ich tatsächlich ins Gefängnis, oder gibt es eine Chance auf Bewährung? Die Vorstellung, aus dem familiären und beruflichen Umfeld gerissen zu werden, löst verständlicherweise Existenzängste aus. Die rechtliche Realität sieht jedoch vor, dass nicht jede verhängte Freiheitsstrafe auch zwingend hinter Gittern verbüßt werden muss. Die Aussetzung einer Strafe zur Bewährung ist ein zentrales Instrument im Strafrecht, das Ihnen die Möglichkeit gibt, in Freiheit zu bleiben und Ihr Leben eigenverantwortlich weiterzuführen, solange Sie bestimmte gerichtliche Vorgaben erfüllen.

Das Strafgesetzbuch kennt im Bereich der Hauptstrafen neben der Geldstrafe die Freiheitsstrafe. Letztere bedeutet im Kern die zwangsweise Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung. Doch das moderne Sanktionensystem zielt nicht primär auf das bloße Wegsperren ab, sondern auf Ihre erfolgreiche Wiedereingliederung in die Gesellschaft. Genau an diesem Punkt setzt das Konzept der Bewährung ein. Sie ist rechtlich gesehen der Nichtantritt des Gefängnisaufenthalts, verbunden mit einem klaren Vertrauensvorschuss der Justiz. Wenn das Gericht Ihnen eine Strafaussetzung gewährt, können Sie sich weiterhin frei bewegen, müssen aber beweisen, dass Ihnen die Verurteilung als ernsthafte Warnung gedient hat.

Die rechtliche Einordnung: Wann wird aus einer Gefängnisstrafe eine Bewährung?

Ob eine Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird, ist keine willkürliche Entscheidung des Richters, sondern an strenge, gesetzlich definierte Voraussetzungen geknüpft, die sich nach der genauen Höhe der verhängten Freiheitsstrafe richten. Grundvoraussetzung für jede Bewährung ist, dass das Gericht eine verhängte Freiheitsstrafe von maximal zwei Jahren ausspricht. Liegt das Strafmaß auch nur knapp darüber, ist eine direkte Aussetzung zur Bewährung rechtlich ausgeschlossen und allenfalls zu einem späteren Zeitpunkt nach einer teilweisen Verbüßung der Haft möglich.

Freiheitsstrafe

Strafen unter sechs Monaten erfordern eine günstige Legalprognose

Sollte das Gericht eine Strafe von weniger als sechs Monaten verhängen, ist der Weg zur Bewährung relativ klar vorgezeichnet. In dieser Konstellation führt eine sogenannte günstige Kriminalprognose beziehungsweise Sozialprognose rechtlich zwingend zur Strafaussetzung. Das Gericht muss zu der begründeten Erwartung gelangen, dass Sie sich künftig straffrei verhalten werden, auch ohne die harte Einwirkung eines tatsächlichen Strafvollzugs. Es geht hierbei nicht um eine bloße Hoffnung, sondern um eine detaillierte und fundierte Bewertung Ihrer gesamten Lebenssituation. Das Gericht betrachtet Ihre Persönlichkeit, Ihr Vorleben, Ihre sozialen Bindungen sowie die Umstände der Tat und bewertet insbesondere Ihr Verhalten nach der Tat. Ein ehrliches Bemühen um Schadenswiedergutmachung oder der erfolgreiche Beginn einer Therapie können das Pendel entscheidend zu Ihren Gunsten ausschlagen lassen. Es darf Ihnen hingegen nicht negativ ausgelegt werden, wenn Sie im Prozess zu den Vorwürfen geschwiegen haben oder die Tat bestritten haben, da dies Ihr legitimes Recht auf Verteidigung ist.

Bei Strafen bis zu einem Jahr rückt die Verteidigung der Rechtsordnung in den Fokus

Bewegt sich die verhängte Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und einem vollen Jahr, reicht Ihre positive Prognose allein nicht mehr automatisch aus. Das Gericht muss zusätzlich prüfen, ob die sogenannte Verteidigung der Rechtsordnung eine tatsächliche Vollstreckung im Gefängnis gebietet. Dies ist eine abstrakte, aber enorm wichtige Hürde, die vor allem dann problematisch wird, wenn eine Bewährung für das allgemeine Rechtsempfinden der Bevölkerung als völlig unverständlich erscheinen müsste und das Vertrauen in die Unverbrüchlichkeit des Gesetzes erschüttern würde. In der Praxis bedeutet dies, dass bei bestimmten Delikten mit extrem schweren Folgen oder bei besonders rücksichtslosem Verhalten eine Bewährung selbst dann verweigert werden kann, wenn Sie vermutlich nie wieder straffällig werden würden. Typische Beispiele hierfür sind illegale Autorennen in Innenstädten mit tödlichem Ausgang, schwere Taten von Amtsträgern oder massive Steuerhinterziehung in Millionenhöhe, bei denen die Justiz oft der Generalprävention Vorrang einräumt.

Besondere Umstände sind der Schlüssel bei Strafen bis zu zwei Jahren

Wenn die ausgeurteilte Strafe mehr als ein Jahr, aber nicht mehr als zwei Jahre beträgt, sind die gesetzlichen Anforderungen am allerhöchsten. Das Gesetz verlangt in dieser Situation, dass neben der absolut unerlässlichen positiven Kriminalprognose nach einer umfassenden Gesamtwürdigung Ihrer Tat und Ihrer Persönlichkeit auch noch sogenannte besondere Umstände vorliegen. Diese Milderungsgründe müssen von besonderem Gewicht sein, um eine Aussetzung trotz des massiven Unrechtsgehalts, der sich in der hohen Strafe widerspiegelt, noch rechtfertigen zu können. Solche Umstände können beispielsweise vorliegen, wenn Sie ganz enorme Anstrengungen unternommen haben, den verursachten Schaden wieder auszugleichen, oder wenn extrem belastende familiäre und nervliche Ausnahmesituationen zur Tatzeit herrschten. Auch eine erfolgreich abgeschlossene Therapie oder der drohende Ruin Ihrer beruflichen Existenz können in der Abwägung eine Rolle spielen. Ein unauffälliges Durchschnittsverhalten reicht in dieser Strafhöhe jedoch keinesfalls mehr aus, um vor den Gefängnismauern zu bewahren.

Welche Rahmenbedingungen gelten in der Bewährungszeit?

Wenn das Gericht zu Ihren Gunsten entscheidet und die Strafaussetzung anordnet, geschieht dies durch einen formellen Bewährungsbeschluss, der zwingend Bestandteil des Verfahrens ist und Ihre Pflichten festlegt. In diesem Beschluss setzt das Gericht die Dauer der Bewährungszeit fest, die mindestens zwei und höchstens fünf Jahre umfassen darf. Der Lauf dieser Frist beginnt genau in dem Moment, in dem Ihr strafrechtliches Urteil endgültig rechtskräftig wird.

Freiheitsstrafe

Das Gericht entlässt Sie in dieser Phase jedoch nicht völlig aus der staatlichen Kontrolle. Es wird Ihnen sehr wahrscheinlich bestimmte Bewährungsauflagen erteilen, zu denen oft das Ableisten gemeinnütziger Arbeit oder finanzielle Zahlungen an Opfer, gemeinnützige Einrichtungen oder die Staatskasse gehören. Zudem können richterliche Weisungen Ihren Alltag strukturieren, wie etwa Vorgaben zu Ihrem Aufenthaltsort, Ihrer Ausbildung oder dem Antritt therapeutischer Maßnahmen. Gerade wenn es darum geht, Sie in einer krisenhaften Lebensphase zu stützen und erneute Straffälligkeit zu verhindern, stellt Ihnen das Gericht einen Bewährungshelfer zur Seite. Dieser Fachmann ist weniger als strenger Kontrolleur zu verstehen, sondern vielmehr als wichtige Hilfestellung, um ein eigenverantwortliches und straffreies Leben wieder aufzubauen. Nehmen Sie diese Hilfe unbedingt an, denn ein Verstoß gegen Auflagen oder gar die Begehung neuer Straftaten in dieser Phase kann drastische Konsequenzen nach sich ziehen und zum endgültigen Widerruf der Bewährung führen. Wenn Sie jedoch die festgesetzte Bewährungszeit erfolgreich und ohne Zwischenfälle durchstehen, wird Ihnen die ursprünglich verhängte Freiheitsstrafe am Ende endgültig erlassen. Unter besonders günstigen Umständen und bei hervorragender Führung ist es auf Antrag sogar möglich, eine langwierige Bewährungszeit nachträglich durch das Gericht auf das Mindestmaß abkürzen zu lassen.

Tommy Kujus ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht. Er ist Inhaber der Leipziger Kanzlei KUJUS Strafverteidigung, und bundesweit als Strafverteidiger tätig.

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