Strafzumessung

Im deutschen Strafrecht erfolgt eine Strafzumessung aufgrund verschiedener Kriterien. Grundsätzlich orientiert sich die Höhe der Strafe an der Schwere der begangenen Straftat sowie an den persönlichen Umständen des Täters.

Tommy Kujus

Fachanwalt für Strafrecht

5 Minuten

Aktualisiert: 17.05.2026

Strafzumessung
Das steht im Gesetz: § 46 StGB

(1) Die Schuld des Täters ist Grundlage für die Zumessung der Strafe. Die Wirkungen, die von der Strafe für das künftige Leben des Täters in der Gesellschaft zu erwarten sind, sind zu berücksichtigen.

(2) Bei der Zumessung wägt das Gericht die Umstände, die für und gegen den Täter sprechen, gegeneinander ab. Dabei kommen namentlich in Betracht:

  • die Beweggründe und die Ziele des Täters, besonders auch rassistische, fremdenfeindliche, antisemitische, geschlechtsspezifische, gegen die sexuelle Orientierung gerichtete oder sonstige menschenverachtende, die Gesinnung, die aus der Tat spricht, und der bei der Tat aufgewendete Wille, das Maß der Pflichtwidrigkeit, die Art der Ausführung und die verschuldeten Auswirkungen der Tat, das Vorleben des Täters, seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sowie sein Verhalten nach der Tat, besonders sein Bemühen, den Schaden wiedergutzumachen, sowie das Bemühen des Täters, einen Ausgleich mit dem Verletzten zu erreichen.

(3) Umstände, die schon Merkmale des gesetzlichen Tatbestandes sind, dürfen nicht berücksichtigt werden.

Inhaltsverzeichnis

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Wenn Sie als Beschuldigter in einem Strafverfahren stehen, kreisen Ihre Gedanken unweigerlich um eine zentrale Frage: Welche Strafe droht mir am Ende?. Die Ungewissheit, ob eine Geldstrafe verhängt wird, eine Bewährung möglich ist oder gar eine Gefängnisstrafe droht, ist eine immense psychische Belastung. Oftmals ist die Schuldfrage bereits geklärt oder die Beweislage erdrückend. In genau dieser Situation verlagert sich der Fokus der Verteidigung auf die sogenannte Strafzumessung. Dies ist der hochkomplexe Prozess, in dem das Gericht innerhalb der gesetzlichen Grenzen die exakte Höhe und Art Ihrer Sanktion bestimmt.

Die Strafzumessung ist glücklicherweise kein starres mathematisches Konstrukt oder ein bloßer Algorithmus, der blind Fakten addiert. Sie ist vielmehr ein individueller, tatrichterlicher Wertungsakt, bei dem das Gericht einen weiten Entscheidungs- und Wertungsspielraum genießt. Genau hier liegt unsere größte Chance als Ihre Verteidigung. Indem wir die entlastenden Aspekte Ihrer Persönlichkeit, die Besonderheiten der Tatsituation und Ihre Lebensumstände präzise herausarbeiten, können wir maßgeblich darauf einwirken, wo genau sich die Waagschale der Justiz am Ende einpendelt.

Die rechtliche Einordnung: Wie das Gericht Ihr persönliches Strafmaß findet

Das deutsche Strafrecht folgt dem fundamentalen Schuldprinzip, welches besagt, dass jede Strafe in einem gerechten Verhältnis zu Ihrer ganz persönlichen, individuellen Schuld stehen muss. Um diese schuldangemessene Sanktion zu finden, wendet die Rechtsprechung die sogenannte Spielraumtheorie an, die in logisch aufeinander aufbauenden Schritten abläuft.

Der Weg durch den Paragrafendschungel zur konkreten Strafe

Im ersten Schritt ermittelt der Richter den gesetzlichen Strafrahmen, der das absolute Fundament der Entscheidung bildet. Jedes Delikt gibt eine Spanne vor, beispielsweise von sechs Monaten bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe. Wir prüfen hierbei akribisch, ob nicht ein sogenannter minder schwerer Fall vorliegt. Ein solcher Ausnahmestrafrahmen eröffnet sich, wenn das gesamte Tatbild und Ihre Täterpersönlichkeit so erheblich vom gewöhnlichen Durchschnittsfall abweichen, dass der reguläre Strafrahmen unverhältnismäßig hart wäre.

Darüber hinaus zwingt das Gesetz das Gericht in bestimmten Konstellationen zu einer massiven Verschiebung des Strafrahmens nach unten. Wenn Sie beispielsweise lediglich Beihilfe geleistet haben oder die Tat im Versuchsstadium steckengeblieben ist, muss oder kann der Rahmen zwingend gemildert werden. Gleiches gilt, wenn Ihre Steuerungsfähigkeit bei der Tat durch eine extreme psychische Ausnahmesituation oder starken Alkoholeinfluss erheblich vermindert war. Die Anwendung dieser besonderen gesetzlichen Milderungsgründe kann den entscheidenden Unterschied zwischen einer unbedingten Haftstrafe und einer Bewährung ausmachen..

Strafzumessung

Die Waagschale der Justiz: Was für und was gegen Sie spricht

Im nächsten Schritt ordnet das Gericht die konkrete Tat innerhalb dieses Rahmens ein. Hierbei werden alle Umstände, die für und gegen Sie sprechen, sorgfältig gegeneinander abgewogen. Strafmildernd wirken sich beispielsweise ein von Beginn an tadelloses Vorleben, anerkennenswerte Lebensleistungen oder der freiwillige Versuch aus, den entstandenen Schaden wiedergutzumachen. Auch eine überlange, rechtsstaatswidrige Verfahrensdauer, die Sie extremen psychischen Belastungen aussetzt, führt zwingend zu einem Kompensationsabschlag bei der Strafhöhe. Strafschärfend können hingegen eine besondere kriminelle Energie, rücksichtslose Motive oder die Höhe eines verursachten Schadens ins Gewicht fallen.

Hierbei überwachen wir als Verteidigung strengstens die Einhaltung des sogenannten Doppelverwertungsverbots. Dieser elementare Grundsatz verbietet es dem Richter, Umstände, die ohnehin schon Voraussetzung für die Erfüllung des Straftatbestands sind, nochmals zu Ihren Ungunsten strafschärfend heranzuziehen. Man darf Ihnen bei einem Betrug beispielsweise nicht straferhöhend anlasten, dass Sie aus Bereicherungsabsicht gehandelt haben, da dieses Streben nach finanziellem Vorteil bereits das definierende Kernmerkmal jedes Betrugs ist.

Welche Strafe droht Ihnen bei mehreren Tatvorwürfen?

In der Praxis kommt es häufig vor, dass die Staatsanwaltschaft Ihnen nicht nur eine einzige isolierte Handlung vorwirft, sondern einen ganzen Komplex an Taten konstruiert. Die rechtliche Bewertung solcher Konkurrenzen ist hochkomplex, schützt Sie jedoch vor einer uferlosen Aufsummierung von Strafen.

Ein Handlungsstrang, mehrere Gesetzesverstöße

Verletzen Sie durch ein und dieselbe Handlung mehrere Strafgesetze gleichzeitig, spricht man von Tateinheit. Ein typisches Beispiel ist der Täter, der ohne gültige Fahrerlaubnis mit einem Auto flüchtet und dabei das Fahrzeug eines anderen rammt. Hier wird nicht für jeden Verstoß eine eigene Strafe addiert. Stattdessen wird auf nur eine einzige Strafe erkannt, die dem Gesetz entnommen wird, das die schwerste Strafandrohung aufweist.

Mehrere völlig eigenständige Taten

Anders verhält es sich bei der sogenannten Tatmehrheit. Diese liegt vor, wenn Sie mehrere völlig eigenständige Straftaten begangen haben, beispielsweise drei separate Diebstähle an drei verschiedenen Tagen. Hier muss das Gericht für jede einzelne Tat zunächst eine isolierte Einzelstrafe festsetzen. Doch auch hier greift ein strenger Schutzmechanismus der Justiz. Die Einzelstrafen werden am Ende nicht einfach mathematisch zusammengezählt. Stattdessen wendet das Gericht das Asperationsprinzip an. Dabei wird die höchste verhängte Einzelstrafe als sogenannte Einsatzstrafe genommen und moderat erhöht. Die endgültige Gesamtstrafe darf die rechnerische Summe der Einzelstrafen niemals erreichen.. Wir argumentieren in solchen Fällen massiv damit, dass zwischen den Taten ein enger situativer Zusammenhang bestand, was die notwendige Erhöhung der Einsatzstrafe deutlich abmildern muss.

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Tommy Kujus ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht. Er ist Inhaber der Leipziger Kanzlei KUJUS Strafverteidigung, und bundesweit als Strafverteidiger tätig.

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