Aktenzeichen im Strafrecht

Aktenzeichen begegnen uns überall: In sämtlichen gerichtlichen und behördlichen Verfahren werden sie vergeben – Ob bei einer zivilrechtlichen Klage, beim Familiengericht, nach einem Verkehrsunfall oder im Strafverfahren bei Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht. Doch wie sind sie aufgebaut? Wofür stehen die einzelnen Zahlen und Abkürzungen? Wofür stehen die Buchstaben? Wie liest man Aktenzeichen? Und warum ändern…

Autor

Tommy Kujus

Aktualisiert

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    Das sagt das Gesetz:

Was bedeuten die Aktenzeichen bei Gericht, Staatsanwaltschaft und Polizei?

Es ist im Grunde ganz einfach:

Kommt es zu einem Strafverfahren, wird dem Verfahren immer auch ein Aktenzeichen zugeordnet. Zu unterscheiden ist das Aktenzeichen der Justiz (Staatsanwaltschaft und Gericht) von den Aktenzeichen involvierter Anwälte, Behörden oder Polizeidienststellen.

Aus der Zusammensetzung der Aktenzeichen und insbesondere den Buchstaben lässt sich einiges über die Art des Strafverfahren, und in welchem Stadium sich dieses gerade befindet, erfahren. Nachfolgend sind die wichtigsten Registerzeichen aufgeführt:

Aktenzeichen im Strafrecht bei Gericht und der Staatsanwaltschaft

Im Strafverfahren steht jeder Buchstabe bzw. jede Buchstabenkombination für verschiedene Verfahren und verschiedene Verfahrensabschnitte.

Hier die wichtigsten Abkürzungen für Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft und bei Gericht:

Cs Strafbefehlsverfahren beim Amtsgericht
Ds Anklage vor dem Einzelrichter beim Amtsgericht
Ls Anklage vor dem Schöffengericht beim Amtsgericht
Gs Richterliche Anordnungen (z.B. Durchsuchungen)
Js Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft
UJs Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft gegen Unbekannt
jug Strafverfahren gegen Jugendliche
KLs Anklage vor der Großen Strafkammer beim Landgericht
Ks Anklage vor dem Schwurgericht beim Landgericht
Ns Berufungsverfahren beim Landgericht
Ss Revisionsverfahren beim Oberlandesgericht
StR Revisionsverfahren beim Bundesgerichtshof
OWi Bußgeldverfahren vor dem Amtsgericht
Qs Beschwerdeverfahren vor dem Landgericht
StVK Verfahren vor der Strafvollstreckungskammer beim Landgericht 
BwR Bewährungsverfahren

Die Zahlen in justiziellen Aktenzeichen haben zweierlei Funktion. Einerseits zeigen sie das zuständige Dezernat an. Andererseits wird eine laufende Nummer vergeben sowie die Jahreszahl angehängt.

Beispiel:
Bei einem Verfahren “433 Js 3345/20” handelt es sich um das 3345. Ermittlungsverfahren-Verfahren (Js) aus dem Jahr 2020 im Dezernat 433 der Staatsanwaltschaft.

Aktenzeichen bei der Polizei

Die Polizei vergibt eigene Vorgangsnummern, die im späteren Verfahren von den Justiz-Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft und des Gerichts abgelöst werden. In der Regel wird auch hier eine laufende Nummer vergeben, und das Jahr sowie das Dezernat angehängt. Hier haben sich bei den verschiedenen Polizeidienststellen der jeweiligen Bundesländer eigenen Verfahren eingebürgert.

Beispiel:
Das Aktenzeichen 144 / 20 / 14320 lässt auf das 144. Verfahren aus dem Jahr 2020 in der Abteilung 14320 schließen.

Aktenzeichen richtig lesen

Aus den Aktenzeichen lässt sich regelrecht eine Geschichte ableiten.

Denn: Üblicherweise bauen die Gerichte “ihre Aktenzeichen” um das der Staatsanwaltschaft herum. Die laufende Nummer bleibt gleich. Es werden lediglich die Nummern der (gerichtlichen) Abteilung und das Registerzeichen vorangestellt – jenachdem in welchem Abschnitt sich das Verfahren befindet.

Beispiele:

12 Js 1234/15: Das 1234. Ermittlungsverfahren aus dem Jahr 2015 im 12. Dezernat der Staatsanwaltschaft

520 Ds 1234/15: Anklage in obiger Sache vor dem Einzelrichter in Strafsachen in der Abteilung 520 beim Amtsgericht

14 Ns 1234/15 – 7/18 – Berufungsverfahren in obiger Sache vor dem Landgericht vor der 14. Kammer. Zusätzlich ist dem Aktenzeichen (Abkürzung: “Az.”) zu entnehmen, dass das Berufungsverfahren im Jahr 2018 zum Landgericht gekommen ist. Denn: Oftmals vergibt das Gericht zusätzlich noch eine eigene laufende Nummer, die dann dem Aktenzeichen angehängt wird – bspw.: “520 Ds 12 Js 123/15 – 345/16“ oder “520 Ds 12 Js 123/15 (345/16)”.

Aktenzeichen im Strafrecht

Wo finde ich das Aktenzeichen?

Wer Beteiligter in einem Verfahren ist, erhält, kurz nachdem er Kenntnis von dem Verfahren erlangt, auch Kenntnis über das vergebene Aktenzeichen. Dieses steht entweder auf der Anklage, dem Strafbefehl, dem Beschluss über die Hausdurchsuchung oder aber auf der Vorladung der Polizei. Auch bei der Erstattung einer Anzeige oder bei der Aufnahme eines Verkehrsunfalls erhalten die Beteiligten in der Regel (häufig auf einer Visitenkarte der Polizei) das Aktenzeichen mitgeteilt.

Das Aktenzeichen sollte stets notiert und sicher aufbewahrt werden. Ohne Aktenzeichen ist eine Auskunft zu Akten sehr erschwert.

Was aber, wenn man kein Aktenzeichen erhalten hat oder die Unterlagen verloren gegangen sind. Eine Möglichkeit besteht darin, bei Gericht, Staatsanwaltschaft oder Polizei anzurufen, und anhand der Eckdaten des Verfahrens (Beteiligte, Tatzeit, Tatort, ggf. Verhandlungstermin etc.) zu versuchen, an das Aktenzeichen zu gelangen. Häufig werden telefonisch aber keine Auskünfte erteilt. Es bleibt lediglich die Möglichkeit, schriftlich das Aktenzeichen zu erfragen. Auch hier sollten alle relevanten und bekannten Daten und ein Nachweis über die Identität beigefügt werden.

Personen, die nicht an einem Verfahren beteiligt sind, werden allerdings auch so keine Auskunft erhalten.

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