Bodycam-Aufnahmen sind verwertbar

Das Landgericht Düsseldorf hat entschieden, dass Aufnahmen einer Bodycam im Verfahren verwertbar sind. Das gilt selbst dann, wenn die Kamera nicht hätte eingeschaltet werden dürfen

Aktualisiert

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Über den AutorTommy Kujus ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht. Er ist Inhaber der Leipziger Kanzlei KUJUS Strafverteidigung, und bundesweit als Strafverteidiger tätig.

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Was ist eine Bodycam?

Die sogenannten Bodycams sind am Körper getragene Kameras. Für Polizisten sind Bodycams bereits seit einigen Jahren im Gespräch.

Die Befürworter von Bodycams bringen an, dass es durch den Einsatz der Körperkameras zu weniger aggressiven Verhalten gegenüber Polizisten kommen soll. Zugleich würden die Kameras hilfreich bei der Aufklärung von Straftaten sein.

Inzwischen gibt es eine Reihe von Pilotprojekten in verschiedenen Bundesländern:
In Hessen wurden erste Versuche in Frankfurt am Main im Jahr 2013 gestartet. Die Erfahrungen waren durchaus positiv. In einem Pilotprojekt in Schleswig-Holstein seien durch Bodycams in 47 Strafverfahren zusätzliche Beweismittel gewonnen worden.

Verfahren vor dem LG Düsseldorf

Umstritten ist allerdings die Frage, ob die Aufnahmen als Beweismittel überhaupt verwertbar sind, wenn gar nicht gefilmt werden darf.

Nun hat erstmalig in Nordrhein-Westfalen das Landgericht Düsseldorf in einem Fall Aufnahmen einer Bodycam als Beweismittel zugelassen, obwohl die Kamera gar nicht hätte eingeschaltet sein dürfen.

In dem Hauptverfahren vor dem Landgericht Düsseldorf ist eine 60-jährige Ehefrau wegen Totschlags angeklagt. Laut Staatsanwaltschaft soll sie ihren Mann nach einem Streit mit einem Fleischmesser tödlich verletzt haben. Die Frau informierte selbst die Polizei.

Bodycam-Aufnahmen sind verwertbar

Kamera lief einfach weiter

Aufgrund des eingegangenen Notrufs betraten zwei Polizisten die Wohnung des Ehepaars. Eine Polizistin hatte dabei die Körperkamera eingeschaltet.

Der Strafverteidiger der 60-jährigen zweifelte die Zulässigkeit der Aufnahmen an. Demnach hätte die Aufnahme gestoppt werden müssen als die Polizisten feststellte, dass keine konkrete Gefahr mehr bestand.

Dem stimmte das Gericht zwar zu, sah darin aber kein Beweisverwertungsverbot für die Aufnahmen. Ferner sei es lebensnah in so einer Situation das Abstellen der Kamera zu vergessen. Die Aufnahmen wurden nach Bekanntgabe des Beschlusses im Prozess vorgeführt.

Die Aufnahmen dienen als belastendes Material gegen die Angeklagte. Diese sprach über ihren Verteidiger von einem tragischen Unfall.

In Nordrhein-Westfalen sind Bodycams seit Ende 2016 zum Schutz der Beamten zulässig (Vgl. § 15c PolG NRW). Das Bundesinnenministerium hat zudem vor wenigen Tagen den Einsatz für Body-Cams für die Bundespolizei beschlossen. Bis 2020 sollen alle Bundespolizisten im Einsatz mit Körperkameras ausgestattet sein.

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