Catcalling

Catcalling, auch bekannt als “Straßenbelästigung” oder “Straßensexismus”, ist ein weit verbreitetes und besorgniserregendes Phänomen, bei dem Personen in öffentlichen Räumen unerwünschte sexuelle Kommentare, Gesten und Rufe von Fremden oft aufgrund ihres Geschlechts oder Aussehens erleben. Diese Form der „verbalen sexuellen Belästigung“ kann für die Betroffenen äußerst unangenehm und sogar traumatisch sein. Was genau hinter Catcalling…

Autor

Tommy Kujus

Aktualisiert

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    Das sagt das Gesetz:

Was ist Catcalling?

Catcalling bezieht sich auf unerwünschte sexuelle Kommentare, Pfeifen, Rufe oder Gesten, die oft von Fremden auf der Straße oder in öffentlichen Bereichen gegenüber Personen (in der Regel Frauen) gemacht werden. Diese Handlungen sind regelmäßig vulgär, respektlos und aufdringlich. Catcalling kann eine Form von (verbaler sexueller) Belästigung sein und hat das Potenzial, die Betroffenen emotional zu verletzen, zu verängstigen oder sich unwohl zu fühlen.

Was sind Beispiele von Catcalling?

Typische Beispiele für Catcalling sind sexuelle Bemerkungen über das Aussehen einer Person, anzügliche Gesten, das Rufen obszöner Worte oder Ausrufe aus vorbeifahrenden Autos bzw. von Passanten. Das über einen harmlosen Flirt oder Kompliment hinausgehende Verhalten, kann die persönliche Sicherheit und das Wohlbefinden der betroffenen Person (Opfer) erheblich beeinträchtigen.

  • Sexuelle Bemerkungen: Ein Fremder macht anzügliche Bemerkungen über das Aussehen oder den Körper einer Person, wie zum Beispiel “Du siehst heute verdammt sexy aus!” oder “Schöne Beine, Schätzchen!”.
  • Pfeifen oder Rufen: Ein Passant pfeift, ruft oder macht andere laute Geräusche, um die Aufmerksamkeit einer Person zu erregen; oft in einer beleidigenden oder herabwürdigenden Weise.
  • Obszöne Gesten: Jemand zeigt sexuell anzügliche Gesten oder macht obszöne Handbewegungen in Richtung einer anderen Person.
  • Verfolgung: Ein Fremder folgt eine Person auf der Straße oder in einem öffentlichen Raum und macht unangemessene Bemerkungen oder Annäherungsversuche.
  • Unangebrachte Kommentare: Jemand kommentiert die Kleidung einer Person auf eine unangemessene oder beleidigende Weise, wie zum Beispiel “Du solltest etwas Kürzeres tragen!” oder “Warum trägst du so etwas Prüdes?”.
  • Sexuelle Aufforderungen: Ein Fremder fordert eine Person auf, sexuelle Handlungen auszuführen oder sexuelle Dienstleistungen anzubieten.
  • Exhibitionismus: Ein Mann entblößt sich vor einer anderen Person, um sexuelle Aufmerksamkeit zu erregen.

Catcalling

Ist Catcalling strafbar?

In Deutschland gibt es keine speziellen Gesetze, die Catcalling als solche verbieten (Stand November 2023). Allerdings können verschiedene Handlungen im Zusammenhang mit Catcalling unter bestehende Gesetze fallen und dementsprechend strafbar sein.

Sexueller Übergriff (§ 177 Abs. 1 StGB) bzw. Sexuelle Belästigung (§ 184i StGB)

Zunächst kommen für die Bestrafung von Catcalling der sexuelle Übergriff und die sexuelle Belästigung in Betracht. Allerdings fällt Catcalling als verbaler Übergriff bzw. Belästigung nicht unter diese Straftatbestände. Sowohl der § 177 Abs. 1 StGB als auch der § 184i StGB setzen eine körperliche Berührung voraus.

Exhibitionistische Handlung (§ 183 StGB) bzw. Erregung öffentlichen Ärgernisses (§ 183a StGB)

Möglich erscheint auch eine Bestrafung wegen einer exhibitionistischen Handlung oder wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses nach §§ 183, 183a StGB. Eine exhibitionistische Handlung liegt nur dann vor, wenn ein Mann sein Geschlechtsteil in sexuell motivierter Absicht vorzeigt und beabsichtigt, dass dies von einer anderen Person ohne deren Einverständnis wahrgenommen wird. Das trifft jedoch auf sexuell bezogene Bemerkungen nicht zu, weshalb der § 183 StGB in diesem Zusammenhang nicht einschlägig ist.

Ähnliches gilt für § 183a StGB, der ausdrücklich das Ausführen sexueller Handlungen in der Öffentlichkeit verlangt. Der Begriff “sexuelle Handlungen” entspricht gemäß § 184h StGB den Definitionen in den anderen Strafvorschriften des 13. Abschnitts und schließt reine sexualbezogene Äußerungen aus. Folglich fällt Catcalling nicht unter den Straftatbestand des § 183a StGB.

Nachstellung (§ 238 StGB)

Eine Strafbarkeit wegen Nachstellung gemäß § 238 StGB ist in den meisten Fällen unwahrscheinlich. Obwohl die Äußerungen als Kontaktaufnahme im Sinne von § 238 Abs. 1 Nr. 1 oder Nr. 2 StGB betrachtet werden könnten, fehlt in der Regel die Fähigkeit, das Leben des Opfers schwerwiegend zu beeinträchtigen. Eine solche Beeinträchtigung wäre nur anzunehmen, wenn das Opfer erhebliche Veränderungen in seinem Freizeitverhalten bzw. Leben vornehmen müsste.

Darüber hinaus erfordert § 238 Abs. 1 StGB eine Beharrlichkeit des Handelns, die nur dann angenommen werden kann, wenn die Person besonders hartnäckig vorgeht und die Gefahr einer wiederholten Belästigung nahelegt. Dies wird durch eine Gesamtbewertung der Umstände im Einzelfall bestimmt. Es erfordert mindestens wiederholte Handlungen, während eine einmalige Begehung nicht ausreicht.

Infolgedessen kann Catcalling nur in seltenen Ausnahmefällen nach § 238 Abs. 1 StGB strafrechtlich verfolgt werden. Die meisten Formen von Catcalling, insbesondere einzelne anzügliche Kommentare im Vorbeigehen, erfüllen diese Anforderungen in der Regel nicht.

Beleidigung (§ 185 StGB)

Die Strafbarkeit wegen Beleidigung setzt voraus, dass der Täter seine Missachtung oder Geringschätzung gegenüber dem Opfer zum Ausdruck bringt. Bei sexuell motivierten Aussagen kann jedoch nicht immer auf § 185 StGB zurückgegriffen werden, da sexuelle Selbstbestimmungsrechte in den §§ 174 ff. StGB umfassender geregelt sind.

Eine Beleidigung liegt nur vor, wenn die Umstände des Einzelfalls ehrverletzend sind; nicht nur eine Verletzung des Schamgefühls. Der Täter muss das Verhalten des Opfers als verwerflich oder ehrverletzend ansehen. Bei flüchtigen Bemerkungen wird keine Beleidigung angenommen. Eine sexuell motivierte Aussage wird nur dann als ehrverletzend betrachtet, wenn der Täter damit ausdrückt, dass das Opfer jederzeit als Lustobjekt zur Befriedigung sexueller Bedürfnisse zur Verfügung steht. Daher kann die Strafbarkeit von sexuell motivierten Äußerungen nicht einheitlich beantwortet werden und erfordert einen gewissen Schweregrad.

Ordnungswidrigkeitstatbestände (§§ 118, 119 OWiG)

In Betracht kommt die Belästigung der Allgemeinheit nach § 118 OWiG (Ordnungswidrigkeitengesetz). Hierbei fehlt es jedoch regelmäßig an der Vornahme einer grob ungehörigen Handlung gegenüber einer unbestimmten Vielzahl von Personen.

Daneben kann auch eine Ordnungswidrigkeit wegen grob anstößiger und belästigender Handlungen nach § 119 OWiG drohen. Allerdings wird auch hier in der Regel die Belästigungsqualität oder die Verbreitung bzw. das Zugänglichmachung von Inhalten (wie Ton- oder Bildträger) gegenüber der Öffentlichkeit fehlen.

Ergebnis

Lediglich eine Bestrafung wegen Nachstellung oder Beleidigung kommt in Betracht. Diese sind jedoch auch nur unter engen Voraussetzungen strafbar. Realistisch gesehen, gibt es also wenige Chancen Catcalling strafrechtlich zu verfolgen.

Catcalling

Was kann man in der Zukunft erwarten?

Die Frage, ob Catcalling in Deutschland in Zukunft strafbar sein wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich der politischen Entwicklungen, der öffentlichen Meinung und der Gesetzgebung. Es gibt immer wieder Diskussionen und Debatten über die Notwendigkeit, die Rechte und die Sicherheit von Menschen in öffentlichen Räumen zu schützen und gegen Catcalling und sexuelle Belästigung vorzugehen. Es ist möglich, dass zukünftige Gesetzesänderungen oder Initiativen in diese Richtung führen könnten.

Beispielsweise wurde im August 2020 eine Online-Petition gestartet, die darauf abzielt, Catcalling in Deutschland strafrechtlich zu verfolgen. Die Petition erhielt Unterstützung von knapp 70.000 Personen, weshalb sich nun der Petitionsausschuss im Deutschen Bundestag mit diesem Anliegen befasst. Zuletzt gab es im Sommer 2023 Bemühungen der SPD einen entsprechenden Straftatbestand einzuführen.

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