Gefährliche Körperverletzung durch “Bengalos”?

Die Verwendung von Bengalos kann nicht nur faszinierende Lichteffekte erzeugen, sondern birgt auch ernsthafte Risiken. Insbesondere bei unsachgemäßem Gebrauch können diese Leuchtmittel schwere Verletzungen verursachen und als gefährliche Körperverletzung eingestuft werden. Die strafrechtlichen Konsequenzen für die fahrlässige oder vorsätzliche Verletzung von Personen durch Bengalos sind nicht zu unterschätzen. Dieser Artikel beleuchtet die rechtlichen Aspekte rund…

Autor

Tommy Kujus

Aktualisiert

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    Das sagt das Gesetz:

Bengalos im Fußballstadion

Das Zünden von Bengalos gehört in deutschen Fußballstadion zum “guten Ton”. Doch nicht jeder Fan findet hieran Gefallen.

Nahezu alljährlich wird über ein Verbot von Pyrotechnik und Bengalos diskutiert. Oftmals vor dem Hintergrund von eingetretenen Verletzungen oder mit Verweis auf die potentielle Gefährlichkeit der eingesetzten Pyrotechnik.

Das pure Abbrennen von Bengalos ist für sich allein nicht strafbar. Derzeit wird das Zünden von Pyrotechnik (noch) als bloße Ordnungswidrigkeit bewertet, die mit einem Bußgeld geahndet wird. Die Tendenz geht jedoch dahin, eine Strafbarkeit wegen versuchter oder vollendeter gefährlicher Körperverletzung anzunehmen – zumindest dann, wenn Pyrotechnik nicht “auf freiem Feld”, sondern z.B. in einem vollbesetzten Stadium abgebrannt werden.

Wann liegt eine Körperverletzung vor?

Voraussetzung jeder Form der Körperverletzung ist eine körperliche Misshandlung oder eine Gesundheitsschädigung.

Im Zusammenhang mit Benaglos ist bereits die enorm hohe Hitzeentwicklung geeignet, Verbrennungen herbeizuführen. In der Praxis kommt es allerdings häufiger zu Atembeeinträchtigungen infolge der Rauchentwicklung. Kleinere Beeinträchtigungen, wie kurzfristiges Husten, ohne dass eine medizinische Behandlung erforderlich wird, reichen für die Annahme einer Körperverletzung noch nicht aus, da es insoweit an der erforderlichen Erheblichkeit fehlt. Ander liegt es etwa bei eintretender akuter Atemnot.

Selbst wenn keine Verletzungen eintreten, kann eine Strafbarkeit wegen einer versuchten Körperverletzung im Raum stehen. Hinzu kommt, dass zudem regelmäßig der Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung verwirklicht wird, da es sich bei Bengalos zumindest um ein sogenanntes “gefährliches Werkzeug” handelt.

Gefährliche Körperverletzung durch "Bengalos"?

Vorsatz oder Fahrlässigkeit?

Von entscheidender Bedeutung ist die Frage, ob dem Angeklagten vorsätzliches oder nur fahrlässiges Handeln angelastet werden kann.

Nimmt der Täter die Verletzung umstehender Personen in Kauf, handelt er vorsätzlich. Kommt es lediglich aus “Unachtsamkeit” zu Verletzungen, handelt er fahrlässig. Die Frage ist deshalb so maßgeblich, da die (vorsätzliche) gefährliche Körperverletzung mit Freiheitsstrafen von mindestens sechs Monaten bis zu 10 Jahren geahndet wir. Die fahrlässige Körperverletzung ist “lediglich” mit Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bedroht.

Ob Vorsatz oder Fahrlässigkeit vorliegt, lässt sich nicht pauschal und schematisch beantworten. Es sind immer die “besonderen Umstände des Einzelfalls” zu berücksichtigen: Wieviele Personen befanden sich im konkreten Umfeld? Wie kam es zu Verletzungen? Wie wurde die Pyrotechnik verwendet? etc.

Urteile

Die Gerichte beurteilen die Sachlage eher restriktiv, und nehme eher eine gefährliche Körperverletzung an.

AG Hannover: Bengalos im Stadion

Mit Urteil vom 11.03.2015 hat das Amtsgericht Hannover entschieden, dass das Zünden von “Bengalos” im Stadion eine versuchte gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB) darstellen kann.

Der Angeklagte hatte gestanden, in einem vollbesetzten Fanblock beim Spiel Hannover 96 gegen Eintracht Braunschweig in der HDI-Arena zwei Bengalo-Fackeln angezündet, und – in jeder Hand eine Fackel haltend – abgebrannt zu haben. Das Gericht ging davon aus, dass der Angeklagte hierdurch zumindest in Kauf nahm, dass umstehende Zuschauer nicht nur unerheblich verletzt werden. Es bejahte den erforderlichen Vorsatz.

Dies stellte nach Ansicht des AG Hannover eine gefährliche Körperverletzung dar.

Gefährliche Körperverletzung durch "Bengalos"?

AG Kaiserslautern: Bengalos in einer Unterführung

In einem vor dem AG Kaiserslautern verhandelten Fall (Urteil vom 06.11.2014 – 2 Ds 6010 Js 11565/14), hatte der Angeklagte einen Bengalo in einer Unterführung gezündet, in der sich zugleich mehrere hunderte Menschen befanden.

Bei einigen Personen kam es zu Beeinträchtigungen der Gesundheit. Allerdings brannten noch andere Personen unweit des Angeklagten u.a. Bengalos ab. Im Ergebnis war nicht nachzuweisen, dass die Gesundheitsbeeinträchtigungen auf dem Abrennen jenes Bengalo des Angeklagten beruhten, sodass nur eine Ahndung wegen einer versuchten gefährlichen Körperverletzung in Betracht kam.

Gleichwohl bejahte das Gericht auch hier vorsätzliches Handeln.

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