Mobbing in Schulen und strafrechtliche Relevanz

Mobbing in Schulen ist ein ernsthaftes Problem, das gravierende Auswirkungen auf betroffene Schülerinnen und Schüler haben kann. Es umfasst wiederholte negative Handlungen wie Beleidigungen, Ausgrenzung und körperliche Gewalt, welche das Wohlbefinden sowie die (schulische) Leistungsfähigkeit der Opfer nachhaltig beeinträchtigen können. Strafrechtlich ist Mobbing abhängig vom Schweregrad und den angewendeten Mitteln beispielsweise als Körperverletzung, Nötigung oder…

Autor

Tommy Kujus

Aktualisiert

Themen auf dieser Seite

    Das sagt das Gesetz:

Was ist Mobbing?

Mobbing ist eine wiederholte, gezielte und negative Behandlung einer Person durch andere. Sie zielt darauf ab, dem Opfer Leid zuzufügen, es zu verletzen oder zu erniedrigen.

Welche Arten von Mobbing gibt es?

Mobbing kann in vielfältigen Formen auftreten, sei es durch verbale Attacken oder physische Gewalt, ebenso wie durch psychische Belastungen oder soziale Ausgrenzung.

  • Verbales Mobbing: Beleidigungen, Beschimpfungen, Drohungen und abfällige Bemerkungen
  • Soziales Mobbing: Ausgrenzung, Ignorieren, Verbreiten von Gerüchten oder soziale Isolation
  • Körperliches Mobbing: Körperliche Gewalt, Schubsen, Treten oder Beschädigung von Eigentum
  • Cyber-Mobbing: Mobbing über das Internet, soziale Medien oder elektronische Kommunikation
  • Psychologisches Mobbing: Manipulation, Einschüchterung oder gezielte Schädigung des Selbstwertgefühls
  • Mobbing durch Ausschluss: Ausschluss von Aktivitäten oder sozialen Gruppen

Mobbing in Schulen und strafrechtliche Relevanz

Typischer Fall: Cybermobbing

Bei Cyber-Mobbing findet der Angriff des Opfers über das Internet, soziale Medien (wie Instagram, TikTok und Facebook) oder elektronische Kommunikationsmittel (wie E-Mail, Skype, SMS und MMS) statt.

Typische Handlungen des Cybermobbings können sein:

  • Das veröffentlichen beleidigender oder erniedrigender Kommentare über eine Person in den sozialen Netzwerken oder Online-Foren.
  • Das Teilen peinlicher oder manipulierter Bilder oder Videos einer Person ohne dessen Zustimmung.
  • Das Versenden von beleidigenden oder bedrohlichen Nachrichten über E-Mail, Textnachrichten oder Instant-Messaging-Apps (z. B. WhatsApp, Telegram, Facebook und Instagram).
  • Die Verbreitung von Gerüchten oder falschen Informationen über eine Person mithilfe einer Online-Plattform, um ihren Ruf zu schädigen.
  • Die Erstellung von gefälschten Profilen oder Konten auf einer Online-Plattform, um die Person zu belästigen oder ihr Schaden zuzufügen.
  • Das gezielte Ausschließen einer Person aus Online-Gruppen, um sie zu isolieren und zu verletzen.

Diese Handlungen können für das Opfer verheerende Auswirkungen haben und zu emotionalen, psychischen und sozialen Problemen führen.

Mögliche Konsequenzen

Mobbing kann schwerwiegende Konsequenzen für die Betroffenen, die Täter und die Gesellschaft insgesamt haben. Die Auswirkungen von Mobbing sind vielfältig und reichen von psychischen und emotionalen Belastungen bis hin zu strafrechtlichen Folgen.

Konsequenzen für den Täter („Mobber“)

Bei jugendlichen Tätern kann das Jugendstrafrecht zur Anwendung kommen. Sie können je nach Schweregrad der Tat mit verschiedensten Sanktionen wie gemeinnütziger Arbeit oder Jugendstrafen belegt werden. Dabei spielen insbesondere das Alter des Täters zum Tatzeitpunkt sowie die Umstände des Einzelfalles eine entscheidende Rolle.

Täter unter 14 Jahren

Wenn Kinder unter 14 Jahren am Mobbing beteiligt sind, sind in der Regel die Eltern, Schulen und andere pädagogische Institutionen gefordert, angemessene erzieherische Maßnahmen zu ergreifen. Ziel ist es, den Kindern die Auswirkungen ihres Verhaltens zu verdeutlichen, Empathie zu fördern und ihnen alternative Verhaltensweisen zu vermitteln, um Mobbing zu stoppen und ein respektvolles Miteinander zu unterstützen. Es kann auch erforderlich sein, Eltern und Erziehungsberechtigte in den Prozess einzubeziehen, um das Verhalten der Kinder zu beeinflussen und angemessene Lösungen zu finden.

Darüber hinaus kann das Jugendamt Maßnahmen ergreifen, um das Kind zu schützen und zu unterstützen. Es kann beraten, intervenieren, vermitteln und zuletzt Hilfe für die Erziehung bieten.

Mobbing kann unter bestimmten Umständen zu einem Schulverweis führen. Ein Schulverweis ist die Entscheidung einer Schule oder einer Schulbehörde, einen Schüler oder eine Schülerin dauerhaft oder zeitweise vom Schulbesuch auszuschließen. Jedoch ist dies das letzte Mittel. Zunächst werden schulspezifische Maßnahmen und Programme eingesetzt, um Mobbing zu bekämpfen.

Ist das Mobbing auch strafbar? In Deutschland werden Kinder unter 14 Jahren strafrechtlich nicht verfolgt. Sie gelten als strafunmündig (vgl. § 19 StGB). Eine Strafe nach dem Strafrecht droht also nicht.

Mobbing in Schulen und strafrechtliche Relevanz

Täter 14 Jahre oder älter

Auch bei Tätern über 14 Jahren kann das Jugendamt eingeschaltet werden und schulische Disziplinarmaßnahmen folgen.

Ist Mobbing strafbar? Die strafrechtliche Verfolgung von Mobbing hängt oft vom Schweregrad und der Art der Handlungen ab. Während alltägliche Konflikte oder unangenehme Interaktionen normalerweise nicht strafrechtlich verfolgt werden, können schwerwiegende Formen von Mobbing, die zu physischen oder psychischen Schäden führen, zu strafrechtlichen Konsequenzen für die Täter führen. Es drohen dann Geld- oder Haftstrafen.

Mobbing als solches ist kein eigenständiger Straftatbestand. Stattdessen werden die Handlungen, die als Mobbing angesehen werden, unter bereits bestehende Straftatbestände wie:

  • Beleidigung (§ 185 StGB)
  • Üble Nachrede (§ 186 StGB)
  • Verleumdung (§ 187 StGB)
  • Körperverletzung (§§ 223 ff. StGB)
  • Nachstellung (§ 238 StGB)
  • Nötigung (§ 240 StGB)
  • Bedrohung (§ 241 StGB)
  • Verletzlichkeit der Vertraulichkeit des Wortes (§ 201 StGB)

subsumiert.

Ab 14 Jahren ist dann eine Strafe nach dem Jugendstrafrecht möglich. Die Differenzierung in Jugend- und Erwachsenenstrafrecht ist auf Grund des Alters und der Entwicklung des Jugendlichen erforderlich. Die Ausprägung des Jugendstrafrechts als Erziehungsstrafrecht, in dem nicht das Strafen, sondern die Erziehung des Jugendlichen im Vordergrund steht, bietet andere grundlegende Sanktionsmöglichkeit. Die Strafbarkeit von Taten richtet sich weiterhin nach dem Strafgesetzbuch (StGB), wobei die Strafen nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG) angepasst werden.

Das Jugendstrafrecht gilt für Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren. Wenn es die Gesamtwürdigung der Persönlichkeit des Täters zulässt, können auch Heranwachsende bis 21 Jahre nach dem Jugendstrafrecht bestraft werden. Dabei ist besonders maßgeblich, ob der Heranwachsende zu der Zeit der Tat nach seiner sittlichen und geistigen Entwicklung einem Jugendlichen gleichstand und ob die Tatumstände auf eine jugendtypische Tat hinweisen.

Wenn der Täter 21 Jahre oder älter ist, gelten das Strafgesetzbuch und die entsprechenden Strafrechtsbestimmungen in voller Normalität.

Neben strafrechtlichen Konsequenzen können Mobbingopfer auch zivilrechtliche Klagen gegen die Täter einreichen. Hierbei geht es oft um die Verletzung der Persönlichkeitsrechte und kann zu Schadenersatzforderungen und Unterlassungsklagen führen.

Aufgrund der weitreichenden Folgen wird ein erfahrener Rechtsbeistand empfohlen. Die Kanzlei KUJUS steht Ihnen hierbei gerne zur Verfügung.

Konsequenzen für Aufsichtspersonen

Wenn Aufsichtspersonen in Schulen oder anderen Organisationen (z. B. Lehrer und Betreuer) ihre Pflichten bei der Bewältigung von Mobbingvorfällen vernachlässigen oder unzureichend darauf reagieren, können verschiedene Konsequenzen für sie eintreten.

Die Schulleitung oder die zuständigen Behörden könnten disziplinarische Maßnahmen gegen die Aufsichtspersonen ergreifen, um deren Versagen im Umgang mit Mobbingvorwürfen zu ahnden. In Fällen, in denen das Versagen der Aufsichtspersonen schwerwiegend ist und sich wiederholt, drohen berufliche Konsequenzen. Dies kann von einer Abmahnung bis hin zum Verlust des Arbeitsplatzes reichen. Die Aufsichtspersonen können auch zur Teilnahme an pädagogischen Weiterbildungsmaßnahmen verpflichtet werden. Dies soll sicherstellen, dass sie ihre Fähigkeiten im Umgang mit Mobbing verbessern und präventive Maßnahmen ergreifen können.

Wenn das Versagen der Aufsichtspersonen zu Schaden für das Mobbingopfer führt und ihre Verantwortungspflicht verletzt wird, können zivilrechtliche Ansprüche gegen sie geltend gemacht werden, einschließlich möglicher Schadensersatzforderungen.

Die strafrechtlichen Konsequenzen für Aufsichtspersonen im Zusammenhang mit Mobbing hängen von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls ab. Es können strafrechtliche Folgen eintreten, wenn Aufsichtspersonen schwerwiegendes Fehlverhalten oder eine Vernachlässigung ihrer Pflichten im Zusammenhang mit Mobbing zeigen.

Wenn das Versagen einer Aufsichtsperson dazu führt, dass ein Mobbingvorfall zu einer strafbaren Handlung wird (z. B. Körperverletzung, Nötigung, üble Nachrede), könnte die Aufsichtsperson selbst strafrechtlich verfolgt werden, insbesondere wenn sie aktiv an den Mobbinghandlungen beteiligt ist oder diese unterstützt.

Eine Aufsichtsperson, die Zeuge eines Mobbingvorfalls wird und nicht angemessen handelt, macht sich der unterlassenen Hilfeleistung (§ 323c StGB) schuldig.

Wenn eine Aufsichtsperson in der Lage ist, eine körperliche Gewalttat zu verhindern, dies aber unterlässt und das Opfer dadurch verletzt wird, könnte sie sich wegen einer Körperverletzung durch Unterlassen (§§ 223 ff., 13 StGB) strafbar machen.

Verletzen Aufsichtspersonen ihre gesetzlichen oder dienstlichen Aufsichtspflichten und führt dies zu Mobbing oder anderen schädlichen Handlungen, so besteht die Möglichkeit der Strafbarkeit wegen Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht (§ 171 StGB).

Tabelle: Strafrechtliche vs. Zivilrechtliche Haftung

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