Sind Gore-Videos strafbar?

In Zeiten des Internets und der Social-Media-Plattformen ist das Ansehen, Teilen und Liken von Videos üblich. Allerdings können das Anschauen, Herstellen und Verbreiten von bestimmten Inhalten strafbar sein. Hierunter fallen auch die sog. „Gore-Videos“. Im folgenden Beitrag erfahren Sie alles Wichtige rund um diese besonderen Kurzvideos.
Tommy Kujus
Tommy Kujus

Rechtsanwalt | Fachanwalt für Strafrecht

aktualisiert: 22.03.2023

Was sind Gore-Videos? 

Das Wort „Gore“ stammt aus dem Englischen und bedeutet so viel wie „Blut“, „durchbohren“ oder „aufspießen“. Es dient als Bezeichnung für Filme, die reale Gewalt- und Tötungshandlungen detailliert präsentieren. Die in der Regel kurzen Videoaufzeichnungen beinhalten insbesondere brutale Körperverletzungen, Verstümmelungen, Vergewaltigungen und Tötungen. 

Sind Gore-Videos strafbar?

Sind Gore-Videos strafbar? 

Gore-Videos können verschiedene Straftatbestände verwirklichen. Hierbei kommt es vor allem auf die Art und Weise des Umgangs mit dem Videomaterial an. In Betracht kommen insbesondere folgende Delikte. 

Die Herstellung und Verbreitung von Videos, die grausame oder unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen zeigen, sind nach § 131 StGB strafbar. Hier droht eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe

Wer eine Bildaufnahme, die in grob anstößiger Weise eine verstorbene Person zur Schau stellt, unbefugt herstellt oder überträgt, macht sich wegen der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen nach § 201a StGB strafbar. Hier droht eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe

Rufen Sie uns an, schreiben Sie eine e-Mail oder hinterlassen Sie eine Nachricht über das Kontaktformular – unverbindlich und diskret.

Je nachdem welche Inhalte gezeigt werden, kann auch eine Strafbarkeit wegen der Verbreitung kinder- und jugendpornographischer Inhalte nach §§ 184b, 184c StGB vorliegen. Hier drohen eine Freiheits- oder Geldstrafe

Das bloße Betrachten ist grundsätzlich nicht verboten. Allerdings kann das Betrachten im Internet unter Umständen einen „Besitz“ darstellen. So landen online aufgerufene Bilder und Videos in der Regel automatisch im Cache-Speicher, im temporären Speicher der Grafikeinheit und im Arbeitsspeicher des genutzten Computers. Das bedeutet, auch wenn Dateien – gewollt oder ungewollt – nur auf dem Bildschirm aufgerufen worden sind, erfolgt ein Abspeichern dieser Dateien. Dieser „Besitz“ ist zumindest nach §§ 184b, 184c StGB strafbar.   

Aufgrund der Vielseitigkeit der drohenden Straftaten wird dringend ein erfahrener Rechtsbeistand empfohlen. 

Inhalt

Sie haben weitere Fragen?

Gern stehen wir Ihnen bei weiteren Fragen zur Verfügung. Rufen Sie uns an oder senden Sie uns unverbindlich Ihre Anfrage. Ihre Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt.

Kontaktformular