Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung

Das sexuelle Selbstbestimmungsrecht kann durch eine Vielzahl von Handlungsweisen eingeschränkt bzw. verletzt werden. Im Bereich des Sexualstrafrechts gibt es eine Reihe spezieller Strafvorschriften, die in den §§ 174 – 184l StGB verankert sind. Der folgende Beitrag bietet einen Überblick über die Sexualdelikte.

Autor

Tommy Kujus

Aktualisiert

Themen auf dieser Seite

    Das sagt das Gesetz:

Was sind „Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung“?

Die speziellen Vorschriften des Sexualstrafrechts erfassen nicht nur die Ausnutzung eines bestimmten Abhängigkeitsverhältnisses zwischen Täter und Opfer (§§ 174a - 174c StGB), sondern auch Vergewaltigung und sexuelle Nötigung (§ 177 StGB), den sexuellen Missbrauch von minderjährigen Opfern (§§ 176 – 176d StGB), die Verbreitung von pornographischen Inhalten (§§ 184 – 184c StGB) sowie den Umgang mit Sexpuppen (§ 184l StGB) und Taten im Zusammenhang mit der Ausübung von Prostitution (§§ 180a, 181a, 184f, 184g StGB). 

Nachfolgend gelangen Sie zu den einzelnen Delikten. 

Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung

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