Fahrlässige Körperverletzung – § 229 StGB

Schnell kann im beruflichen bzw. sportlichen Bereich, bei Verkehrsunfällen sowie bei der Arzt- oder Produkthaftung eine fahrlässige Körperverletzung nach § 229 Strafgesetzbuch (StGB) verwirklicht werden. Welche Voraussetzungen hierfür vorliegen müssen und welches Strafmaß droht, erfahren Sie im folgenden Beitrag.

Tommy Kujus

Fachanwalt für Strafrecht

7 Minuten

Aktualisiert: 17.05.2026

Fahrlaessige Koerperverletzung
Das steht im Gesetz: § 229 StGB

Wer durch Fahrlässigkeit die Körperverletzung einer anderen Person verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Inhaltsverzeichnis

Lassen Sie Ihre Rechte vom erfahrenen Fachanwalt verteidigen.

Seit über 13 Jahren verteidige ich Mandanten in Leipzig im Strafrecht – persönlich, engagiert und diskret. Als spezialisierter Strafverteidiger begleite ich Sie von der ersten Vorladung bis zur Hauptverhandlung vor dem Amts- oder Landgericht Leipzig.

Kontakt aufnehmen

✓ 4.000+ Begleitete Verfahren

✓ 190+ Bewertungen mit 5★

✓ 14 Jahre Erfahrung

Ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung kommt oft unverhofft und trifft Menschen mitten im Alltag. Vielleicht haben Sie im hektischen Straßenverkehr für einen kurzen Moment ein Schild übersehen, im beruflichen Pflegealltag einen Fehler gemacht oder Ihr Hund hat sich auf einem Spaziergang unerwartet losgerissen. Wenn nun ein Anhörungsbogen der Polizei oder eine Vorladung im Briefkasten liegt, ist die Verunsicherung naturgemäß groß. In einer solchen Situation ist es entscheidend, einen kühlen Kopf zu bewahren und die rechtlichen Hintergründe zu verstehen. Als Beschuldigter stehen Sie dem Verfahren nicht wehrlos gegenüber. Dieser Beitrag nimmt Sie an die Hand, erklärt Ihnen die rechtlichen Voraussetzungen des Vorwurfs und zeigt auf, welche strategischen Verteidigungsmöglichkeiten das Strafrecht für Sie bereithält.

Was ist eine fahrlässige Körperverletzung?

Eine Körperverletzung kann nicht nur mit böser Absicht begangen werden, sondern auch aus bloßer Unachtsamkeit. Das Gesetz stellt in § 229 des Strafgesetzbuches (StGB) das fahrlässige Verursachen einer Körperverletzung unter Strafe. Damit überhaupt ein strafbares Verhalten vorliegt, muss zunächst eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit geschädigt worden sein. Eine körperliche Misshandlung ist jede üble und unangemessene Behandlung, die das körperliche Wohlbefinden nicht nur unerheblich beeinträchtigt. Eine Gesundheitsschädigung liegt vor, wenn ein krankhafter Zustand hervorgerufen oder gesteigert wird, beispielsweise durch das Übertragen einer Infektion oder das Verursachen von Knochenbrüchen.

Wichtig für Sie als Beschuldigten ist die Tatsache, dass es den Straftatbestand der fahrlässigen Selbstverletzung nicht gibt. Wenn sich jemand eigenverantwortlich und bei vollem Bewusstsein selbst in Gefahr bringt, können Sie für die bloße Mitwirkung an dieser Selbstgefährdung grundsätzlich nicht strafrechtlich belangt werden, sofern Sie keinen bestimmenden Einfluss auf den Willen der Person genommen haben.

Wie unterscheidet sich die Fahrlässigkeit vom Vorsatz?

Das Herzstück dieses Tatbestands ist die sogenannte Fahrlässigkeit. Im Gegensatz zur klassischen Körperverletzung fehlt es hier am Vorsatz; Sie haben die Verletzung des anderen weder gewollt noch wissentlich in Kauf genommen. Der Vorwurf der Ermittlungsbehörden lautet vielmehr, dass Sie eine objektive Sorgfaltspflicht verletzt haben, die gerade dem Schutz der verletzten Person diente. Eine solche Pflicht kann sich aus geschriebenen Regeln wie der Straßenverkehrsordnung, aus Unfallverhütungsvorschriften, aus beruflichen Standards in der Medizin oder schlicht aus der allgemeinen Lebenserfahrung im Umgang mit Tieren ergeben.

Um Sie strafrechtlich zur Verantwortung ziehen zu können, reicht es jedoch nicht aus, dass Sie lediglich unaufmerksam waren. Die eingetretene Verletzung muss für Sie nach Ihren persönlichen Fähigkeiten und Kenntnissen auch vorhersehbar und vermeidbar gewesen sein. Das Maß der Dinge ist hierbei die Frage, wie sich ein besonnener und gewissenhafter Mensch in Ihrer konkreten Situation verhalten hätte. Zudem greift im Strafrecht der Vertrauensgrundsatz: Sie dürfen grundsätzlich darauf vertrauen, dass sich auch andere Menschen an die Regeln halten und sich verkehrsgerecht verhalten, solange es keine offensichtlichen Anhaltspunkte für das Gegenteil gibt.

Fahrlässige Körperverletzung - § 229 StGB

Welche Rolle spielt der Ursachenzusammenhang?

Besondere Bedeutung in der anwaltlichen Praxis hat die Kausalität, also der unmittelbare Zusammenhang zwischen Ihrem Verhalten und der eingetretenen Verletzung. Es genügt für eine Bestrafung nicht, dass Ihr Verhalten rein theoretisch zu dem Unfall beigetragen hat. Der Verletzungserfolg muss direkt auf Ihrer konkreten Pflichtverletzung beruhen. Würde feststehen, dass der Unfall und die Verletzungen auch dann exakt so eingetreten wären, wenn Sie sich absolut vorschriftsmäßig verhalten hätten, entfällt der strafrechtliche Vorwurf. An dieser Stelle lässt sich in der Verteidigung häufig ein starker Hebel ansetzen, um den Vorwurf zu entkräften.

Kann man sich durch bloßes Nichtstun strafbar machen?

Eine Tatbegehung ist nicht nur durch ein aktives Tun möglich, sondern auch durch ein Unterlassen. Dies betrifft vor allem Personen, die eine rechtliche Einstandspflicht, eine sogenannte Garantenstellung, innehaben. Dazu zählen beispielsweise Ärzte, Pflegekräfte, Bauleiter oder Hundehalter, die eine besondere Pflicht haben, Gefahren von anderen abzuwenden. Wenn Sie in einer solchen Position untätig bleiben – etwa als Arzt eine wichtige Untersuchung unterlassen oder als Pfleger nicht rechtzeitig auf Symptome reagieren – und dadurch eine Gesundheitsverschlechterung eintritt, kann dies als fahrlässige Körperverletzung gewertet werden.

Zuletzt spielt das Vorliegen einer Einwilligung eine erhebliche Rolle, um die Rechtswidrigkeit einer Tat auszuschließen. Bei ärztlichen Eingriffen, die rechtlich stets als Körperverletzung gelten, schützt die Einwilligung des aufgeklärten Patienten den Arzt vor Strafe. Auch im Straßenverkehr oder bei riskanten Unternehmungen kann die bewusste Risikoübernahme eines Mitfahrers in Form einer Risikoeinwilligung zu Ihren Gunsten wirken, solange das Verhalten nicht gegen die guten Sitten verstößt.

Welche Strafe droht bei einer fahrlässigen Körperverletzung?

Das Gesetz sieht für die fahrlässige Körperverletzung eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vor. Anders als bei der vorsätzlichen Körperverletzung, bei der das Gesetz besonders schwere Fälle wie den Verlust des Augenlichts mit drastisch erhöhten Strafen ahndet, bleibt der gesetzliche Strafrahmen bei der Fahrlässigkeit stets gleich.

Die Schwere der Verletzung ist auf rechtlicher Ebene keine Voraussetzung für die Tat an sich, sie schlägt jedoch bei der konkreten Strafzumessung erheblich zu Buche. Letztendlich wird das Gericht oder die Staatsanwaltschaft abwägen, wie gravierend Ihr Pflichtverstoß war und welche Folgen daraus für die betroffene Person entstanden sind. Erschwerend kann sich auswirken, wenn Sie grob unachtsam gehandelt haben oder die Verletzungen massiv sind. Strafmildernd wirken sich hingegen ein geringes Maß an Fahrlässigkeit, ein Mitverschulden der verletzten Person, echte Reue, eine Entschuldigung oder eine bereits geleistete Schadenswiedergutmachung aus. Kommt es bei einem Unfall zur Verletzung eigener naher Angehöriger, hat das Gericht zudem die Möglichkeit, gänzlich von einer Strafe abzusehen.

Bei der fahrlässigen Körperverletzung handelt es sich um ein relatives Antragsdelikt. Das bedeutet, dass die Staatsanwaltschaft in der Regel nur dann ermittelt, wenn die verletzte Person innerhalb von drei Monaten einen formalen Strafantrag stellt. Die Behörde kann dieses Erfordernis jedoch umgehen und von sich aus tätig werden, wenn sie ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung bejaht, was insbesondere bei schweren Verkehrsunfällen fast immer geschieht. Die Verjährungsfrist für das Delikt beträgt fünf Jahre.

Für Sie als Beschuldigten ist zudem enorm wichtig: Nicht jedes Verfahren endet mit einer Verurteilung. Gerade bei leichteren Verletzungen oder geringem Verschulden bietet die Strafprozessordnung exzellente Möglichkeiten, das Verfahren ohne Gerichtsverhandlung einzustellen, beispielsweise wegen Geringfügigkeit oder gegen die Zahlung einer Geldauflage. Ein solches Vorgehen erspart Ihnen nicht nur Nerven und die Belastung einer Hauptverhandlung, sondern verhindert auch sicher eine Eintragung in das Bundeszentralregister.

Fahrlässige Körperverletzung - § 229 StGB

Tommy Kujus ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht. Er ist Inhaber der Leipziger Kanzlei KUJUS Strafverteidigung, und bundesweit als Strafverteidiger tätig.

Das Strafrechts-ABC

Aktuelle Beiträge rund um strafrechtliche Themen

Von A wie Anklage bis Z wie Zeugnisverweigerungsrecht: In unserem Strafrechts-ABC erklären wir Ihnen die wichtigsten Begriffe aus dem Straf- und Strafprozessrecht. Nutzen Sie unsere Suche für gezielte Antworten oder stöbern Sie durch unsere beliebtesten Beiträge!